2 6. Der Männergesangverein „Kränzchen“ dankt für die kostenlose Ueberlassung der Industriehalle. 7. Herr Eisenbahnrat Ludwig Christ in Linz teilt mit, daß er das Möglichste tun werde, damit die aufgelassenen Per¬ sonenzüge Nr. 1124 und 1125 wieder in Betrieb gesetzt werden Zur Kenntnis. — Z. 11.473. 8. Der Verein „Ostmark“ dankt für die Subvention von 20 K. Zur Kenntnis. — Z. 13.148. Hierauf verliest der Herr Vorsitzende einen Antrag des Herrn Gemeinderates Erb, betreffend die Errichtung einer städt. Sparkasse oder eines ähnlichen Geld=Institutes in Steyr. Dieser Antrag, welcher von den Herren Gemeinderäten Rotter, Dantlgraber, Tribrunner, Reisinger und Binderberger unterzeichnet ist, wird der geschäftsmäßigen Behandlung zu¬ gewiesen. Weiters verliest der Herr Vorsitzende eine Interpellation des Herrn G.=R. Erb betreffend die hohen Marktpreise von Butter und Eiern am Wochenmarkt und betreffend die Hand¬ habung der Marktvorschriften gegenüber den auswärtigen Händlern. Die Interpellation lautet: „Ist der Herr Bürgermeister geneigt, zu veranlassen, daß die in dieser Angelegenheit bestehen¬ den Vorschriften entsprechend gehandhabt werden und im Falle als sie nicht ausreichen sollten, Schritte einzuleiten, welche eine Abstellung dieser Uebelstände im Interesse der Bevölkerung Steyrs herbeiführen können?“ Weiters liegt noch vor eine von 932 Frauen unterfertigte Petition um Abstellung des Voreinkaufes auf dem Wochenmarkt durch auswärtige Händler. Der Herr Vorsitzende beantwortet diese Interpellation sofort dahin, daß die bestehenden Marktvorschriften stets streuge gehandhabt worden sind und er habe bezüglich der auswärtigen Händler noch die Verschärfung eintreten lassen, daß jene, welche sich in Steyr eingemietet haben, ihr Gewerbe in Steyr an¬ melden mußten. In Linz und in Gmunden ist der Voreinkauf erst von 10 Uhr an gestattet. Auch in Steyr ist im Jahre 1871 vom Gemeinderate der Beschluß gefaßt worden, den Voreinkauf am Wochenmarkte erst von 10 Uhr an zu gestatten. Dieses Verbot ist aber über An¬ suchen der Großhändler und unterstützt vom Handelsgremium im Jahre 1896 aufgehoben worden. Nachdem die heutigen Marktvorschriften ohnehin soweit als möglich eingehalten werden, wäre zu erwägen, ob nicht wieder auf den Gemeinderatsbeschluß vom Jahre 1871 zurückgegriffen werden solle. Er werde daher diese Interpellation der 1. Sektion zur Beratung und Antrag¬ stellung zuweisen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Personalansuchen. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Amtsbericht über den Ablauf des Gemeinde¬ ratsbeschlusses vom 6. Mai 1904, betreffend die Be¬ freiung von der Gemeinde=Umlagen=Entrichtung rück¬ sichtlich der Hauszins= und Hausklassensteuer samt Staatszuschlägen für Neu=, Um=, Auf= und Zubauten, mit welchen eine Vermehrung der vermietbaren Woh¬ nungen bezweckt wird. Ueber den vorliegenden Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem die Gründe zur Einräumung einer Umlagen¬ Befreiung, Vermehrung und Förderung der Bautätigkeit in Steyr auch heute noch vorliegen, erscheint es geboten, auch für die kommenden fünf Jahre (1. Juni 1909 bis 31. Mai 1914 die bisherige 10jährige Umlagen=Befreiung einzuräumen, nur soll, um auch die Bantätigkeit für eigene Wohnungs= und Ge¬ werbezwecke zu fördern, die Beschränkung des Punktes 5 weg¬ allen, umsomehr, als diese Bestimmung ohnedies umgangen werden kann. Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde die Geltung des Gemeinderatsbeschusses vom 6. Mai 1904, be¬ treffend die Bewilligung einer 10jährigen Umlagebefreiung bei Neu=, Um=, Auf= und Zubauten auf weitere 5 Jahre, das ist vom 1. Juni 1909 bis 31. Mai 1914 unter Aufhebung der im Punkt 5 der bezüglichen Bestimmungen enthaltenen Be¬ schränkung verlängert. Herr G.=R. Tribrunner unterstützt den Sektions¬ antrag, stellt aber noch den Zusatzantrag, es werde der Herr Bürgermeister ersucht, dahin zi wirken, daß innerhalb eines Jahres eine Wohnungsstatistik für Steyr ausgearbeitet werde, welche als Grundlage für weitere Schritte in der Verbesserung der Wohnungsfragen dienen soll. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatz¬ antrage des Herrn G.=R. Tribrunner angenommen. — Z. 13227. 4. Amtsbericht betreffs Vermietung des Gewölbes im Eyermannhause am Grünmarkt. Dieser Gegenstand wird bis zur Entscheidung der Post¬ amtsfrage von der Tagesordnung abgesetzt. — Z. 14.890. 5. Zuschrift der Geschäftsstelle zur Wahrung der Interessen der Gast= und Schankgewerbe, Brangewerhe n Linz um Unterfertigung einer Petition an das Ab¬ geordnetenhaus um Ablehnung der Erhöhung der Biersteuer. 6. Resolution der sozialdemokratischen Partei¬ leitung gegen die neuen Stenerprojekte. Ueber diese beiden Punkte liegt folgender Sektionsbericht und Resolution vor: Bericht. Mit Eingabe A hat die Geschäftsstelle zur Wahrung der Interessen der Gast= und Schankgewerbe, das Braugewerbe 2c. angesucht, eine Petition gegen Einführung der von der k. k. Regierung geplanten Erhöhung der Viersteuer um 100% an das hohe Abgeordnetenhaus zu fertigen und dieser Geschäftsstelle zur weiteren Verwertung zu überlassen. Mit Eingabe des Präsidiums der Volksversammlung vom 7. Juni 1909 in B wurde der Bürgermeister ersucht, den in der Eingabe enthaltenen Antrag als „Dringlichkeits=Antrag“ zu unterschreiben. Nachdem es einerseits nach der Geschäftsordnung unzulässig ist, daß von Versammlungen Anträge an den Gemeinderat gestellt werden, da dies nur Mitgliedern des Gemeinderates unter den im § 24 der Geschäftsordnung festgestellten Modali¬ täten zusteht, andererseits aber die in den beiden Eingaben be¬ rührten Fragen das öffentliche Interesse tangieren und daher die Stellungnahme des Gemeinderates zu diesen Fragen geboten erscheint, weil es sich um Erhöhung von Steuern handelt, welche die Allgemeinheit sehr empfindlich berühren, so erlaubt sich die I. Sektion den Vorschlag zu machen, daß der löbl. Gemeinderat n dieser Frage seine Stellungnahme durch eine Resolution kennzeichne und außerdem eine Petition an das hohe Abge¬ ordnetenhaus richte in welcher der Standpunkt der Stadt¬ gemeinde Steyr vertreten und dem hohen Hause mitgeteilt werde. Nachdem in erster Linie die von der k. k. Regierung ge¬ plante Einführung der Erhöhung der Biersteuer um rund 100% bekämpft werden muß, weil das Bier nicht lediglich Genu߬ mittel, sondern Volksnahrungsmittel ist, weil durch die Erhöhung der Biersteuer nicht nur die Brauereien, sondern hauptsächlich die Gastwirte schwer getroffen würden, und weil dadurch die Genannten in ihren Umlagen=Einnahmen einen großen Schaden leiden würden, so stellt die 1. Sektion zunächst die Anträge: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen folgende Resolution: 1. Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr spricht sich mit aller Energie gegen die von der k. k. Regierung beabsichtigte Erhöhung der Biersteuer aus und gibt der Erwartung Raum, daß die Abgeordneten mit allen Mitteln gegen die Einführung dieser Steuererhöhung auftreten werden. Gleichzeitig spricht sich der Gemeinderat aber dafür aus, daß die Reform der progressiven Personal=Einkommen¬ steuer und die Einführung der Erbschaftssteuer ehemöglichst durchgeführt werden. 2. Der löbliche Gemeinderat wolle zur Durchführung dieser Resolution eine Petition an das hohe Abgeordnetenhaus einbringen, in welcher dieser Standpunkt des Gemeinderates gekennzeichnet und vertreten wird, und soll diese Petition durch den Abgeordneten des Steyrer Wahlbezirkes, Herrn Erb, überreicht werden. Die Resolution wird einstimmig angenommen. — Z. 13.216. 7. Beschluß hinsichtlich der Hereinbringung eines Quartiergeld=Rückersatzes eines Lehrers. Der Herr Referent gibt bekannt, daß der nach Ried ver¬ setzte Lehrer Ferdinand Brandner das vorhinein behobene Quartiergeld trotz wiederholter Aufforderung nicht rückerstattet hat und erscheint aus prinzipiellen Gründen und um kein Präjudiz zu schaffen, die Einklagung des Betrages begründet, um ein Urteil zu erwirken und bei Erlangung eines Gehaltes von über 1600 K mit der Exekution vorgehen zu können. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde gegen den Lehrer Ferdinand Brandner die gerichtliche Klage wegen Rückersatz von 29 K 174 erhoben und dieser Betrag bei Nichtzahlung im Exekutionswege, hereingebracht. Einstimmig nach Antrag. — Z. 11.274. 8. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Liegt vor der Rekurs der Anna Schreitmüller in Vöckla¬ bruck gezen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 4. Juni 1909, Z. 8978. wegen verweigerter Erhöhung der Unterstützung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem auf Grund ämtlicher Auskunft der Stadtgemeinde¬ Vorstehung Vöcklabruck festgestellt wurde, daß Rekurrentin tat¬ sächlich zi ka 30 K monatlich ins Verdienen bringt und für den Sohn 12 K erhält, der zweite Sohn im Krankenhause in Wels ich befindet und die Stadtgemeinde Steyr ohnedies für denselben die Kosten zu bestreiten hat, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Rekurse der Anna Schreitmüller gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 4. Juni 1909, Z. 8928, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Z. 12.032. Einstimmig nach Antrag.
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