Vermittlungs Antrag. Nachdem über die bei der Kommission vom 5. März d.J. gestellten Anträge noch keine Entscheidung herabgelangt ist, ist der Gemeinderat der Stadt Steyr nicht in der Lage bezüglich der mit der Not der kk Post und Telegrafen Direktion vom 5. April d.J. Z 9630/I gemachten Präposition schon heute schlüssig zu werden, sondern spricht sich vielmehr dahin aus, daß mit dieser Schlußfassung bis zum herablangen einer Entscheidung oder bis zum Ablauf des gestellten Termines, das ist bis 1. Mai 1909 zuzuwarten sei. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Z 1909 V.P. Dur Aufnahme in den Gemeinde Verband im Sinne des § 2 der Heimatsgesetznovelle vom Jahre 1896 werden beantragt: 1. Maria Bergmayr 2. Franz Dworschak s. Frau 4 Kinder 3. Rosa Fellinger
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