eingeraten werden, ohne daß derselbe bemüßigt wird vorläufig die Bahnarztenstelle aufzugeben. Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Herrn Dr. Richard Klunzinger nach Absolvierung des einjährigen Provisoriums die definitive Anstellung als Stadtarzt der Stadt Steyr in der XI. Rangsklasse mit einem Jahresgehalte von 1600 K u. einer Aktivitätszulage von 432 K zus. 2032 K unter Anrechnung des Probejahrs in die Pensionsberechtigung bewilligt und demselben auch gestattet, bis auf Widerruf seitens des Gemeinderates die Bahnarztenstelle beizubehalten. Der Wirkungskreis des Herrn Dr. Klunzinger ist in dem provis. Anstellungs-Dekret von 20. Dezemb 1907 Z 267 V. P. bezeichnet. Einstimmig nach Antrag.
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