In diesen neuen Bezug hat Schöllhammer mit 1. Jänner 1909 zu treten. Einstimmig nach Antrag Z. 25916. 3. Wenzl Zimmer, städt. Diurnist bittet um definitive Anstellung. Der Antrag der Präliminär Kommission lautet: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen: Den Hilfsbeamten im städt. Bauamte Wenzl Zimmer zum definitiven Unterbeamten der Stadt Steyr zu ernennen und ihn in die 3. Gehaltsstufe der Unterbeamten nach dem Gesetze vom 25. Septb. 1908 R.Gbl. Nr. 204 mit 1160 K Gehalt und 348 K Aktivitätszulage zusammen 1508 K ab 1. Jänner 1909 einzureihen. Einstimmig nach Antrag Z 266 V.P.
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