Ratsprotokoll vom 30. Oktober 1908

die Bestimmung des § 5 des Heimatsgesetzes stellt die I. Sektion den Antrag: Es werde dem Gesuchsteller Konstantin Greitmann sammt seiner Ehegattin Magdalena im Sinne des Heimatsgesetzes vom Jahre 1896 behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschrft die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband der Stadt Steyr erteilt und es hat derselbe gemäß § 4 des Gemeinde Statutes von Steyr eine Aufnahmstaxe von 50 K zu erlegen. Einstimmig nach Antrag Z 25037. Zur Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz Novelle vom J. 1896 werden beantragt: 1. Alois Greger s. Frau 3 Kinder 2. Franz Ehrl s. Frau 5 Kinder 3. Stefan Dauberger

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