3 Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! In der Sitzung des oberösterreichischen Landtages vom 12. Oktober d. J. hat der hohe oberösterreichische Landtag die vom Gemeinderate der l. f. Stadt Steyr beschlossene Gesetzes¬ vorlage betreffend einige Abänderungen des Gemeindestatutes der Stadt Steyr wegen Ausgabe von mit dem Amtssiegel der Stadt¬ gemeinde versehenen Stimmzetteln und Frauen=Wahlvollmachten mit großer Majorität angenommen und beschlossen, für diesen Gesetzentwurf die allerhöchste Sanktion einzuholen. Wie bekannt, hat der Gemeinderat von Steyr diese Ab¬ änderungen der Gemeindewahlordnung deshalb beschlossen, um dadurch tatsächlich vorgekommene Unzukömmlichkeiten bei den Gemeinderatswahlen in Hinkunft hintanzuhalten und die fort¬ währende Belästigung der wahlberechtigten Frauen durch die maßlose Agitation während des ganzen Jahres über Wunsch zahlreicher Vollmachtsträgerinnen möglichst zu vermeiden, ohne daß dadurch irgendwie die Wahlfreiheit beeinträchtigt würde. Es ist somit die beschlossene Abänderung des Gemeindestatutes gewiß im Interesse der ordentlichen und anstandslosen Vor¬ nahme der Gemeinderatswahlen gelegen und somit für die Stadt¬ gemeinde Steyr von umso größerer Wichtigkeit, als durch die Annahme dieser Gesetzesvorlage durch den hohen oberösterreichi¬ schen Landtag die Autonomie der Stadtgemeinde Steyr gewahrt wurde. Hiezu hat insbesondere die zielbewußte und energische Ver¬ tretung des Landtagsabgeordneten der Stadt Steyr, Herrn Viktor Stigler, bestens beigetragen. Die 1. Sektion ist daher der Anschauung, daß der Ge¬ meinderat von Steyr dem hohen oberösterreichischen Landtage und insbesondere auch dem Landtagsabgeordneten von Steyr, Herrn Viktor Stigler, gegenüber zu bestem Danke verpflichtet ist und stellt daher gemäß § 28 der Geschäftsordnung den Dringlichkeits=Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen folgende Resolution: Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr spricht dem hohen oberösterreichischen Landtage und dem Landtagsabgeordneten der Stadt Steyr, Herrn Viktor Stigler, für die Haltung in der Frage der Abänderung des Gemeindestatutes von Steyr be¬ treffend die Ausgabe abgestempelter Stimmzettel und Wahlvoll¬ machten den besten Dank aus, weil dadurch die Autonomie der Stadtgemeinde Steyr bestens gewahrt wurde. Steyr, den 30. Oktober 1908. Für die I. Sektion: Der Obmann: Dr. Angermann m. p. Bei der Abstimmung wird sowohl die Dringlichkeit sowie der Antrag selbst einstimmig angenommen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 6. Jahres=Rechnungs=Abschluß pro 1907. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, daß gegen die laut Kundmachung vom 6. Oktober 1908, Z. 24.723, zur öffent¬ lichen Einsicht aufgelegenen Jahres=Rechnungen vom Solarjahr 1907 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde während der 14tägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen ein¬ gebracht worden sind. Der Sektionsantrag lautet: Auf Grund des Berichtes der städtischen Rechnungskanzlei und da die Abschlüsse durch die Finanzsektion, und zwar durch die Herren Gemeinderäte Reitter, Heindl und Tureck geprüft und richtig befunden worden sind, beantragt die Sektion: Es werden die Rechnungs=Abschlüsse ge¬ nehmigt, hievon 100 Exemplare in der bisherigen Form in Druck gelegt und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.963. 7. Kasse=Journals=Abschluß pro Juli 1908. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben der Stadtkasse wie folgt: 242.787 K 47 h Einnahmen im Monate Juli 1908 56.443 „ 71 „ Hiezu Kasserest vom Vormonat . . Gesamt=Einnahmen im Monate Juli . 299.231 K 18 h 269.360 „ 43 Ausgaben im Monate Juli 29.870 K 75 h Kasserest für den Monat August 1908 Der Herr Referent gibt bekannt, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Hiller und Wöll geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 26.175. 8. Ausweis über die beim letzten Herbstjahrmarkt eingeflossenen Marktgebühren. Laut Bericht des städtischen Kasseamtes betrugen die Ge¬ amteinnahmen 1727 K 10 h, um 139 K 10 h weniger als im Vorjahre. Zur Kenntnis. — Z. 25.868. 9. Offert der Buchhandlung Leo Woerl in Leipzig betreffs Anschaffung einiger Werke Seiner k. u. k. Hoheit Erzherzog Ludwig Salvator. Die Sektion beantragt, auf dieses Offert nicht einzugehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.461. 10. Spendengesuche. a) Für die durch tschechische Provokationen verunglückten Bewohner von Bergreichenstein wird eine Spende von 25 K bewilligt. — Z. :5.342. h) Das Ansuchen des Militär=Vereines in Breslau um eine Spende wird abgewiesen. — Z. 25.527. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 11. Bericht betreffs eventuelle pachtweise Ueber¬ lassung eines Teiles der städt. Grundparzelle Nr. 115. In dieser Angelegenheit liegen zwei Sektionsanträge vor: a) Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß das mit den Besitzern des Hauses Kollergasse 12 in Betreff des ver¬ pachteten Teiles aus der Parzelle Nr. 115 bestehende Pachtver¬ hältnis infolge veränderier Situation aufgelöst werde und mit den obgenannten Besitzern entweder ein neuer Pachtvertrag ab¬ geschlossen oder demselben dieser Grundteil zum Kauf angeboten werde. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.081. b) Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß den Besitzern des Hauses Kollergasse 10 der Grund aus Parzelle Nr. 115 im Ausmaße von 40 m2 um den angebotenen jähr¬ lichen Pachtzins von 10 K gegen jährliche Kündigung des zu errichtenden Pachtvertrages verpachtet werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.082. 12. Ansuchen um Einleitung aus der städtischen Wasserleitung in das von Frau Marie Schwingenschus in der Tomitzstraße neu zu erbauende Haus. Ueber das vorliegende Ansuchen stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die nachgesuchte Wasser¬ leitung in das zu erbauende Wohnhaus der Frau Marie Schwingenschus in der Tomitzstraße unter den bestehenden Be¬ timmungen und den im Protokolle vom 4. Oktober l. J. be¬ stimmten Uebereinkommen bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.229. 13. Eingabe des Herrn Georg Eglmayr und Kon¬ forten um Bewilligung zur Herstellung eines Unrats¬ kanales aus ihren Häufern durch den Bruderhausgarten in den Wehrgrabenkanal. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle der im Protokolle vom 14. Oktober l. J. erwähnten Errichtung eines Kanales im Bruderhausgarten und der Einzapfung in diesem von den Häusern Sierningerstraße 57 und 59 unter den in diesem Pro¬ tokolle festgesetzten Bedingungen seine Zustimmung erteilen, weiters noch beschließen, daß der Kanal e, d vom Bruderhaus¬ hofweg in einer Länge von 23 Metern auch gleichzeitig einge¬ baut werde, da die Spülwässer und Regenwässer jetzt offen im Bruderhausgarten abfließen und dieses jetzt in einer Arbeit ginge. Es wolle für dieses Stück von 23 Metern von dem die übrigen erwähnten Kanäle im Bruderhausgarten bauenden Maurermeister ein Kostenvoranschlag verlangt werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.066. 14 Kostenvoranschlag für die Herstellung einer öffentlichen Abortanlage in Zwischenbrücken. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem es schon längst ein dringendes Bedürfnis war, in Zwischenbrücken öffentliche Klossets aufzustellen, erlaubt sich die Sektion den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat wolle der Aufstellung von vier Klossets in Zwischenbrücken seine Zustimmung erteilen und den hiefür laut Kostenvoranschlag des städtischen Bauamtes nötigen Betrag von 1500 K bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.817. 15. Genehmigung der Kosten für die Einrichtung der Gasbeleuchtung in fünf Klassenzimmern der Bürger¬ schule für den gewerblichen Fortbildungs=Unterricht. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem die inbenannte Einführung der Beleuchtung von fünf Schulzimmern und des Ganges zur Abhaltung der gewerblichen Fortbildungsschule sofort gemacht werden mußte, wolle der löbliche Gemeinderat nach¬ träglich dieser Ausgabe per 580 K seine Bewilligung erteilen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.707. 16. Ansuchen um Anbringung einer Gaslaterne am Hause Wehrgrabengasse Nr. 87. Ueber das vorliegende Ansuchen der Bewohner der Häuser Wehrgrabengasse Nr. 85 bis 99 stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem sich die Bausektion an Ort und Stelle überzeugte, daß durch die vom Bauamte vorgeschlagene Versetzung einer Laterne und Einführung des Auerlichtes in den drei benannten Laternen der Wille der Petenten erfüllt wird, wolle der löbliche Gemeinde¬ rat dieser Veränderung seine Zustimmung erteilen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Z. 25.323. 17. Antrag auf obligatorische Einführung von Wassermessern für die Konsumenten der städtischen Wasserleitung Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Antrage des hiesigen Bauamtes, um der unnötigen Wasserverschwendung aus der
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