Ratsprotokoll vom 28. August 1908

2 erhalten, als welcher tatsächlich nach dem Antrage und der Be¬ schlußfassung beabsichtigt und gemeint war. Infolge dessen hält es die I. Sektion für geboten, zur Richtigstellung dieser Bestimmung über die Verleihung des Bürgerrechtes zu stellen den Antrag: Der Gemeinderat wolle zur Richtigstellung der mit Be¬ schluß vom 3. April 1908 festgesetzten Bestimmungen über die Verleihung des Bürgerrechtes beschließen: Der Punkt 1 dieser Bestimmung habe zu lauten: „Das Bürgerrecht der Stadt Steyr ist im Sinne des § 5 des Gemeindestatutes in Hinkunft nur an solche Gesuchsteller zu verleihen, welche: 1. In der Stadt Steyr heimatsberechtigt sind und seit der Er¬ werbung des Heimatsrechtes in Steyr einen mindestens zehnjährigen ununterbrochenen tadellosen Aufenthalt nach¬ weisen.“ Steyr, am 28. August 1908. Dr. Angermann m. p. Herr G.=R. Tribrunner bemerkt, seine Interpellation hat sich nur auf die Feuerwehrmänner bezogen, welche nach seiner Ansicht doch eine Begünstigung vor anderen Bewerbern haben sollen. Er stelle daher den Antrag, den Sektionsantrag dahin zu modifizieren, daß bei Feuerwehrmännern, welche eine 25jährige Mitgliedschaft nachweisen, bei Bürgerrechtsverleihung auf die Dauer der Zuständigkeit keine Rücksicht genommen werde. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Tribrunner mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt und sohin der Sektionsantrag mit dem gleichen Stimmenverhältnis ange¬ nommen. 3. Statthalterei=Erlaß betreffend die Intimation der Ministerial=Entscheidung über den Rekurs gegen die Sistierung der Gemeinderats=Beschlüsse hinsichtlich der Stimmzettel= und Wahlvollmachten=Abstempelung. Der Herr Referent bemerkt: Nachdem der o.=ö. Landtag erst am 15. September d. J. zusammentritt und erst dort die vom Gemeinderate beschlossene Ergänzung des Gemeindestatutes in Verhandlung gezogen werden könnte, im Falle keine Be¬ schwerde erhoben würde, aber die Entscheidung der k. k. Statt¬ halterei mit 12. September 1908 rechtskräftig würde, so empfiehlt es sich, abgesehen von den meritorischen Gründen, für alle Fälle die Beschwerde an den k. k. Verwaltungsgerichtshof bis 12. Sep¬ tember einzubringen, damit die Entscheidung der k. k. Statt¬ halterei nicht rechtskräftig wird und dadurch irgend ein Präjudiz für die Verhandlungen dieser Fragen im o.=ö. Landtag ge¬ schaffen würde, worauf sich die Gegner dieser Wahlreform dann berufen könnten. Die Sektion erlaubt sich daher folgenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde gegen die Entscheidung des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. Juli 1908, Z. 23 539 die Beschwerde an den k. k. Verwal¬ tungsgerichtshof eingebracht. Herr G.=R. Dautlgraber stellt namens seiner Partei den Gegenantrag auf Unterlassung der Beschwerde an den Ver¬ waltungsgerichtshof, welcher Antrag mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt wird. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit Majorität an¬ genommen. — Z. 17.955. 4. Rekurs gegen eine baupolizeiliche Entscheidung des Herrn Bürgermeisters. Ueber den vorliegenden Rekurs des Karl Hörwertner, Hausbesitzers in Steyr, gegen die untersagte Benützung des Neu¬ baues Duckartstraße 2, stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem die konstatierten Abweichungen von der Höhe der Wohnungen nur 10 cm resp. 5 cm betragen — somit nicht bedeutend sind — dem Rekurrenten für diese Abweichungen von den genehmigten Ausmaßen kein Verschulden trifft und eine Rekonstruktion derselben ganz bedeutende Umbau=Auslagen ver¬ ursachen würden, erscheint es wohl begründet und billig zu sein, ausnahmsweise für diesen Fall die konstatierte Abweichung von der Zimmerhöhe nachzusehen, dagegen ist es vollkommen be¬ gründet, daß auf die Herstellung der genehmigten Fassaden be¬ standen wird. Infolge dessen stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem eventuellen Rekurse des Herrn Karl Hörwertner gegen die bau¬ ämtliche Entscheidung vom 16. Juli 1908, Z. 17.177, insoferne stattgegeben, als die Benützungs=Bewilligung für das neuerbaute Haus Duckartstraße 2 erteilt wird ohne daß die mit der rekur¬ rierten Entscheidung geforderte Erhöhung der Zimmer ausge¬ führt wird. Dagegen muß die planmäßige Fassade hergestellt werden und ist erst nach dieser Herstellung und erfolgten neuerlichen Kollaudierung der Benützungs=Konsens zu erteilen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 19.461. 5. Rekurse gegen Armenrats=Entscheidungen. a) Ueber den vorliegenden Rekurs des Ludwig Molterer, Aushilfsdiener beim k. k. Postamte in Linz, gegen die abweis¬ liche Entscheidung des städtischen Armenrates vom 1. Juni 1908, Z. 12.340, stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem der Rekurrent laut Relation der k. k. Postdirektion einen monatlichen Verdienst von 44 K hat, erscheint das An¬ suchen um eine ständige Armenunterstützung nicht begründet und tellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Ludwig Molterer gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 1. Juni 1908, Z. 12.340, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.622. b) Ueber den Rekurs des Georg Schlosser, Sattlermeister in Gampern, gegen den Beschluß des städtischen Armenrates vom 13. Juli 1908, Z. 13.965, stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem der Armenrat dem Gesuchsteller ohnedies schon wiederholt Unterstützungen für den Lehrling Alois Schaufler ge¬ währt hat, derselbe nach einer zweijährigen Lehrdienstzeit dem Lehrherrn im Gewerbe mithilft, so hat auch derselbe teilweise zur Erhaltung desselben beizutragen. Es erscheint daher seitens der Stadtgemeinde genügend ge¬ leistet, wenn dieselbe die Bezahlung des Beitrages zur Kranken¬ kasse pro 1908 per 10 K 8 k annimmt, dagegen sind die anderen Ansprüche abzuweisen. Die 1. Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Georg Schlosser, Sattler in Gampern, gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 13. Juni 1908 Z. 13.965, insoferne stattgegeben, als die Bezahlung des Be¬ trages von 10 K 8 h für den Lehrling Alois Schaufler zur Krankenkasse von der Stadtgemeinde Steyr pro 1908 über¬ nommen wurde, dagegen wird der Rekurs rücksichtlich der übrigen Ansprüche abgewiesen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 19.665. 6. Eingabe der vereinigten deutschen Handlungs¬ gehilfen in Steyr hinsichtlich der Sonntagsruhe. Ueber diese Eingabe liegt folgender Sektionsantrag vor: Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 10. Juli 1908 in dieser Frage Stellung genommen und be¬ schlossen hat, daß die k. k. Statthalterei in Linz ersucht werde, die vollständige Sonntagsruhe auf keinen Fall und unter keinen Umständen einführen zu wollen und sich die seither abgehaltene Versammlung der Kaufleute und Handelsgewerbetreibenden gleich¬ falls einmütig gegen die Einführung der gänzlichen Sonntags¬ ruhe ausgesprochen hat, stellt die l. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde über die Eingabe der vereinigten deutschen Handlungsgehilfen um Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe in Steyr zur Tages ordnung übergegangen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Z. 20.511. .Eingabe der Frau Olga Hochhaufer in einer Grundpacht=Angelegenheit. Liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Nachdem durch den Tod des Herrn Dr. Hochhauser der Pachtvertrag vom 19. September 1885 erloschen ist, muß mit Frau Olga Hochhauser ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden. Nach demselben werden der Frau Olga Hochhauser die tädtischen Grundstücke Acker 1708/1 mit . . 1 Joch 1180 □Klstr. Wiese 1413/1 mit einem Teile per „ 660 zusammen . 2 Joch 240 □Klstr. mit dem Pachtzins von 50 K pro Jahr in Pacht gegeben und hat die Pächterin für den Fruchtgenuß der längs des Karl Ludwig=Platzes und der Neuluststraße stehenden Birnbäume separat jährlich 20 K zu bezahlen. Der Pacht beginnt mit Abschluß des Vertrages gegen beiden Teilen zustehende einjährige Kündigung. Der Pachtschilling ist halbjährig vorhinein zu entrichten und kann bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Vertrag sofort auf¬ gelöst werden. Die Pächterin hat die Gründe ordentlich zu bewirtschaften und hat eventuell zugrunde gegangene Birnbäume durch neue Anpflanzung auf ihre Kosten zu ersetzen. Sämtliche Kosten für die Errichtung des Pachtvertrages hat die Pächterin allein zu bezahlen. Die 1 Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der vorgeschlagene Pachtvertrag genehmigt und mit der Abschließung der Herr Bürgermeister betraut. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 20.283. 8. Vornahme einer Ersatzwahl zweier Vertrauens¬ männer in die Personaleinkommensteuer=Schätzungs¬ kommission. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle als Mitglieder für die Kommission zur Bildung des Verzeichnisses über die vermutlich personaleinkommensteuerpflichtigen Personen die Gemeinderäte Herrn Ferdinand Handstanger und Herrn Franz Nothhaft wählen und diese Wahl ausnahmsweise per Akklamation vornehmen. Die vorgeschlagenen Herren Gemeinderäte werden per Akklamation einstimmig gewählt. — Z. 21.256. 9. Mietansuchen für Magazine im Getreidestadel am Grünmarkt Nr. 26. a) Liegt vor das Ansuchen des Johann Grillenberger um pachtweise Ueberlassung des linksseitiigen Magazins im Ge¬ treidestadel am Grünmarkt. Der Sektionsantrag hierüber lautet Mit Rücksicht darauf, daß die Magazinslokalität im links¬ seitigen Trakt der von der Stadtgemeinde angekauften Realität Nr. 26 am Grünmarkt zu Steyr vorläufig für die Stadtgemeinde keine Verwendung findet, wird seitens der 1. Sektion gestellt der

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