Ratsprotokoll vom 10. Juli 1908

Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 10. Juli 1908. Eventuelle Mitteilungen. Sektion (Sektions= Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags). 1. (Vertraulich.) Gesuche um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Beschlußfassung in einer Heimatsangelegenheit. 2. Ernennung eines Reservewachmannes. 3. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. 4. Eingabe der Zentralstelle für Wohnungsreform in Oester¬ reich um Anschluß an die Petition betreffs Aufnahme von Be¬ stimmungen über das Erbbaurecht in das Gesetz betreffend die Aenderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des allgem. bürgerl. Gesetzbuches. 5. Rekurs gegen eine sanitätspolizeiliche Verfügung des Herrn Bürgermeisters. II. Sektion (Sektions=Sitzung Mittwoch 4 Uhr nach¬ mittags). 6. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals=Abschluß pro April 1908. 7. Ausweis über das Erträgnis des Frühjahrsmarktes 1908. 8. Mietsanbot für das Haus Kollergasse 14. 9. Subventions= und Spendengesuche. 10. Amtsbericht betreffend die Bewertung der Kaiser Franz Josef=Artillerie=Kaserngebäude und Gründe zum Zwecke der Tages=Ordnung: Aufnahme in den Vermögensnachweis der Stadtgemeinde bei Verfassung des Rechnungsabschlusses. III. Sektion (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 11. Kostenvoranschlag für die Herstellung eines betonierten Mitteljoches beim Wehrgrabensteg. 12. Ansuchen der Direktion der k. k. Oberrealschule um Herstellung verschiedener Adaptierungen und Beschaffung von Einrichtung samt Kostenvoranschlag hiefür. 13. Bericht und Kostenvoranschlag über die an der unteren Enns= und Steyrbrücke erforderlichen Verstärkungen der Eisen¬ konstruktion samt Anstrich und Gerüstung. 14. Kostenvoranschlag für verschiedene Beton =Bauarbeiten beim Fluder des städt. Pumpwerkes in Zwischenbrücken. 15. Amtsbericht betreffend Belassung einer Bretterwand zwischen den Häusern der Frau Josefine Fendt und des Herrn Ignaz Roubitschek in der Enge Gasse. 16. Ansuchen des Herrn Höfinger um Gestattung, auf der städt. Grundparzelle Nr. 559/1 ein Rinnsal anlegen zu dürfen. IV. Sektion (Sektions=Sitzung Donnerstag ½5 Uhr nachmittags). 17. Ansuchen des Bienenzüchter=Vereines in Steyr um Ueberlassung eines Schulzimmers zu einem Imkerkurse. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vize=Bürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Ludwig Binderberger, Gottlieb Bruckschweiger, Ferdinand Handstanger, Rudolf Haslinger, Karl Heindl, Josef Hiller, Johann Kollmann, Michael Meditz, Hans Millner, Franz Nothhaft, Ludwig Reisinger Ferdinand Reitter, Johann Rotter, Otto Schönauer, Rudolf Sommerhuber, Peter Steinhuber, Viktor Stigler, Anton Stippl, Franz Triebrunner, Josef Tureck und Karl Wöll. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Alexander Busek, Gottlieb Dantlgraber und Ferdinand Gründler. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Otto Schönauer und Rudolf Sommerhuber gewählt. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß ihm vom Herrn Gemeinderat Franz Triebrunner unmittelbar vor der Sitzung eine Interpellation in betreff Bürgerrechtsverleihung überreicht wurde, welche lautet: Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden mehrere Feuerwehrmänner mit ihrem Ansuchen um Verleihung des Bürgerrechtes deshalb abgewiesen, weil sie keine zehnjährige Heimatsberechtigung in der Stadt Steyr nachweisen konnten. Aus dem Sitzungsprotokolle des Gemeinderates vom 3. April d. J. geht jedoch hervor, daß der Gemeinderat in dieser Sitzung zur Erlangung des Bürgerrechtes nur einen mindestens zehnjährigen ununterbrochenen, tadellosen Aufenthalt, nicht aber eine ebensolange Zuständigkeit gefordert hat, was aus dem Wort¬ laute des Punktes 1 deutlich zu entnehmen ist. Der Gefertigte erblickt daher in der Auslegung dieser Bestimmung eine unrichtige Auffassung der I. Sektion und interpelliert den Herrn Bürgermeister, ob er geneigt sei, diesen Beschluß des Gemeinderates einer Revision zu unterziehen. Franz Triebrunner m. p. Steyr, 10. Juli 1908. Gemeinderat. Der Herr Vorsitzende bemerkt hiezu, daß er diese Inter¬ pellation in der nächsten Sitzung beantworten werde. — Z. 17.683. Weiters gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß ihm ein von zehn Herren Gemeinderäten mitunterfertigter Dringlichkeits¬ antrag des Herrn G.=R. Haslinger betr. Stellungnahme gegen die Einführung der vollständigen Sonntagsruhe im Handels¬ gewerbe vor der Sitzung überreicht wurde und erteilt Herrn G.=R. Haslinger hiezu das Wort: Herr G.=R. Haslinger verliest nun folgenden Dring¬ lichkeits=Antrag: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! In der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Linz vom 27. Mai 1908 wurde beschlossen, die Forderung nach Einführung der vollständigen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in Linz an die Bedingung zu knüpfen, daß dieselbe auch in Urfahr, Wels und Steyr eingeführt werde. Nachdem diese Stellungnahme des Linzer Gemeinderates geeignet erscheint, die hohe k. k. Statthalterei eventuell zu ver¬ anlassen, auch für Steyr die vollständige Sonntagsruhe im Handels¬ gewerbe zu dekretieren, die Einführung derselben aber für Steyr in wirtschaftlicher Hinsicht ganz gewiß von unberechenbarem Schaden wäre, stellt der Gefertigte den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Bei dem Umstande, als sowohl ein Großteil der Arbeiter¬ schaft wie auch ganz besonders die Landbewohner an Wochen¬ tagen nicht Zeit haben, ihre Einkäufe in Steyr zu besorgen, der geschäftliche Verkehr, besonders zwischen Stadt und Land sich daher meist am Sonntage abwickelt, dieses Sonntaggeschäft für die meisten ohnedem größtenteils schwer um ihr Dasein kämpfen¬ den Geschäftsleute aber geradezu eine Existenznotwendigkeit be¬ deutet, spricht sich der Gemeinderat der Stadt Steyr ganz entschieden gegen die Einführung der vollständigen Sonntags¬ ruhe aus. Da die geschäftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Steyrs keinen Vergleich mit Linz zulassen, muß sich der Gemeinderat der Stadt Steyr selbst dann gegen die vollständige Sonntags¬ ruhe aussprechen, wenn dieselbe auch in Linz oder anderen in Betracht kommenden Orten durchgeführt werden sollte. Es sei daher die k. k. Statthalterei unter Hinweis auf diese Momente sowie des Umstandes, daß in Steyr, ungerechnet der übrigen hieran sehr bedeutend interessierten Geschäftsleute,

2 allein weit über 300 Handelsgewerbe=Inhaber sich befinden, welche gewiß alle gegen die vollständige Sonntagsruhe sind während sich nur zirka 70 Handelsangestellte hier befinden — zu ersuchen, die vollständige Sonntagsruhe für Steyr auf keinen Fall und unter keinen Umständen einführen zu wollen. Steyr, 7. Juli 1908. F. Gründler m. p. Rudolf Haslinger m. p. J. Kollmann m. p. Josef Hiller m. p. F. Reitter m. p. G. Bruckschweiger m. p. Karl Heindl m. p. Karl Wöll m. p. L. Köstler m. p. Peter Steinhuber m. p. Franz Nothhaft m. p. Zur Begründung dieses Antrages führt Herr G.=R. Haslinger aus: Steyr ist eine Stadt, die in wirtschaftlicher Beziehung auf seine Umgebung angewiesen ist. Die Geschäfts¬ leute von Steyr sind hauptsächlich auf den Zuzug vom Lande angewiesen. Größere Städte, wie Graz, Wien 2c., können für sich allein die Geschäfte machen. Wenn der Landbevölkerung die Möglichkeit genommen wird, ihren Bedarf an Sonntagen in Steyr zu decken, wird die Landbevölkerung auch keine Veran¬ lassung haben, an Sonntagen nach Steyr zu kommen und viele Geschäftsleute, wie Wirte, Bäcker und Fleischhauer werden dadurch großen Schaden erleiden. Es ist daher kaum ein Gewerbe, welches nicht von dieser Frage aufs tiefste berührt wird. Auch ein großer Teil der Arbeiterschaft hat an Wochentagen nicht Zeit, seine Einkäufe zu besorgen, und auch diese würden es als einen Eingriff in ihre Rechte betrachten, wenn ihnen die Mög¬ lichkeit des Einkaufes an Sonntagen genommen würde. Die Stadt Wels hat auch einen gleichlautenden Antrag angenommen. Er glaube, daß der löbliche Gemeinderat die Ueberzeugung mit ihm teilen werde, daß im Interesse sämtlicher Gewerbe¬ treibenden gegen die geplante vollständige Sonntagsruhe Stellung genommen werden müsse. Herr G.=R. Triebrunner macht aufmerksam, daß in Linz eine mächtige Bewegung wegen Einführung der vollstän¬ digen Sonntagsruhe sich bemerkbar gemacht hat, welche von der Bevölkerung unterstützt wird. Die Linzer Bevölkerung ist über¬ zeugt, daß die Einführung der vollständigen Sonntagsruhe ganz gut geht. Nächdem die Einführung der vollständigen Sonntags¬ ruhe in Linz an die Bedingung geknüpft ist, daß dieselbe auch in Steyr eingeführt werde, so soll man nicht von vornherein dieser Sache die Spitze abbrechen, zumal ja ein Statthalterei¬ Erlaß in dieser Angelegenheit nicht vorliegt. Er halte diese Angelegenheit dermalen für verfrüht. Herr G.=R. Haslinger entgegnet hierauf, daß die k. k Statthalterei in Orten von über 6000 Einwohnern die Sonntags¬ ruhe dekretieren kann, ohne die betreffenden Orte vorher um das Einverständnis zu fragen. Linz habe 700 bis 900 Handels¬ angestellte und auf die müsse allerdings Rücksicht genommen werden. In Steyr seien nur 70 Handelsangestellte, welche für die vollständige Sonntagsruhe sind, wogegen alle Geschäftsleute in Steyr, welche in der Mehrzahl sind, nicht dafür eintreten. Herr Altbürgermeister Viktor Stigler unterstützt eben falls den Dringlichkeitsantrag, weil der Zuzug der Landbevölkerung nach Steyr an Sonntagen ein großer ist und an diesem Tage viel Geld in Steyr umgesetzt wird. Linz habe schon bei der restringierten Sonntagsruhe die Erfahrung machen müssen, daß der Besuch der Landbevölkerung ein bedeutend geringerer war. Für den Antrag des Herrn G.=R. Haslinger spreche auch das „Recht auf Arbeit“. Er sehe nicht ein, daß die Handels= und Gewerbetreibenden gegen ihren Willen sich der Arbeit und des Verdienstes enthalten sollen, weil ein kleiner Teil von Hilfs¬ arbeitern dies haben will. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen 3 Stimmen angenommen. — Z. 17.682. Mitteilungen. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet sodann folgende Mit¬ teilungen: 1. Der Männergesangverein „Kränzchen“ dankt für die namhafte Subvention, für die Ueberlassung der Industriehalle und für die Verleihung des Bürgerrechtes an den Ehrenvorstand und übermittelt ein Exemplar der Festschrift. Zur Kenntnis. — Z. 17.336. 2. Das Komitee für die Veranstaltung des Koch= und Haushaltungskurses dankt für die Ueberlassung der Industrie¬ halle und für die Subvention von 200 K und bittet gleichzeitig um Gestattung der Unterbringung der Geräte und Geschirre im Holzraume der Industriehalle. Zur Kenntnis. — Z. 17.304. 3. Der Sportfestausschuß des deutchen Radfahrerbundes dankt für die erhaltene Subvention. Zur Kenntnis. — Z. 15.863. 4. Die Schützengesellschaft in Steyr dankt für die erhaltene Subvention. Zur Kenntnis. — Z. 17.161. 5. Der Gabelsberger Stenographen=Verein dankt für die Subvention von 50 K. Zur Kenntnis. — Z. 17.150. 6. Der Akademische Senat der k. k. Wiener Universität dankt für die Spende von 50 K für das Studentenheim. zur Kenntnis. — Z. 17.211. 7. Der Verein „Styria“ deutscher Hochschüler in Wien dankt für die ihm zugewendete Spende. Zur Kenntnis. — Z. 17.042. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Beschlußfassung in einer Heimats¬ angelegenheit. Wird vertraulich behandelt. 2. Erneunung eines Reservei=Wachmannes. Laut vorliegendem Amtsbericht sind um die erledigte Re¬ servewachmann= Stelle drei Gesuche eingelangt, von welchen das Gesuch des Franz Neckhaim das berücksichtigungswürdigste ist. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die zu besetzende Stelle eines städt. Reserve=Wachmannes dem Gesuchsteller Franz Neckhaim unter den systemisierten Bedin¬ gungen verliehen. Herr G.=R. Triebrunner stellt den Antrag, daß der¬ artige Gegenstände in Hinkunft vertraulich behandelt werden und erörtert die Gründe hiefür. Hierauf wird der Antrag der Sektion und jener des Herrn G.=R. Triebrunner einstimmig angenommen. — Z 134 V. P. 3. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Ueber den Rekurs des Vormundes gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 1. Juni 1908, Z. 10.381, wegen verweigerter Erhöhung des Erziehungsbeitrages für seine Mündel Paula, August und Julius Turainsky stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Ignaz Wurzer als Vormund der minderjährigen drei Kinder der Ludmilla Turainsky gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 1. Juni 1908, Z. 10.381, insofern statt¬ gegeben, als für die Alimentierung der drei Kinder vorläufig auf ein Jahr ein monatlicher Zuschuß 2 K per Kind bewilligt wird. Im Falle die Mutter aber wieder erwerbsfähig wird, hat dieser Zuschuß zu unterbleiben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.950. 4. Eingabe der Zentralstelle für Wohnungsreform n Oesterreich um Anschluß an die Petition betreffs Aufnahme von Bestimmungen über das Erbhaurecht in das Gesetz betreffend die Aenderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des allgem. bürgerl. Gesetzbuches. Der Herr Referent gibt zunächst bekannt, daß schon vor drei Jahren die Regierung ein Komitee beauftragt hat, Anträge über Aenderungen und Ergänzungen zum bürgerlichen Gesetzbuch zu stellen. Die betreffende Gesetzesnovelle sei bereits dem Herren¬ hause unterbreitet worden. Hieran soll noch ein eigenes Haupt¬ stück gegliedert werden, nämlich das Erbbaurecht. Redner erläutert in längerer Ausführung die in der Pe¬ tition enthaltenen Auseinandersetzungen über das Erbbaurecht, sowie den eminent volkswirtschaftlichen Wert desselben. Das Erbbaurecht, welches ein dingliches, vererbliches und veräußer¬ liches Recht ist, bezwecke, 1. daß Gründe, die vom Eigentümer nicht verbaut werden, eventuell von einem dritten verbaut werden, somit einer Verminderung der Wohnungsnot entspricht und 2. daß die Häuser viel billiger gebaut werden können, weil der Erbauer den teuren Grund nicht ankaufen muß, sondern nur eine kleine Grundrente an den Grundeigentümer zu zahlen hat, somit auch die Wohnungen billiger vermietet werden können. Der volkswirtschaftliche Vorteil in dem Erbbaurechte liege darin, daß der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert wird und daß billige Wohnungen geschaffen werden können. Selbstver¬ tändlich dürfe das Erbbaurecht der Privatspekulation nicht überlassen werden, sondern dieses Recht dürfe nur jenen Faktoren eingeräumt werden, die im öffentlichen Interesse den Grund zur Verbauung hergeben, das sind der Staat, das Land und die Gemeinden. Durch das Erbbaurecht könne der Wohnungsnot abgeholfen werden, ohne daß z. B. die Gemeinde Geld für den Bau aus¬ zugeben hat und werde der Grundeigentümer nach Ablauf von 70 Jahren auch Eigentümer des auf seinem Grunde erbauten Hauses. Aus den erörterten Gründen solle auch die Stadt Steyr für das Erbbaurecht eintreten und stellt daher die l. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde seitens des Gemeinderates von Steyr je eine Petition an das hohe Herrenhaus des Reichsrates und an das hohe k. k. Justiz¬ ministerium in Wien eingebracht, in welcher gebeten wird, die Bestimmungen über das Erbbaurecht in dem von der Zentral¬ stelle für Wohnungs=Reform in Oesterreich vorgeschlagenen Sinne und Umfange bei Beratung über das Gesetz betreffend die Aenderung und Ergänzung des allgem. bürgerl. Gesetzbuches in Beratung zu ziehen und die dafür geltend gemachten Gründe zu würdigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.258. 5. Rekurs gegen eine sanitätspolizeiliche Ver¬ fügung des Herrn Bürgermeisters. Ueber den vorliegenden Rekurs des August Mitter, Haus¬ besitzer, Sierningerstraße Nr. 30, gegen die bauämtliche Ver¬ fügung vom 12. Juni 1908, Z. 14.572, wegen Schließung eines Stallfensters, stellt die I. Sektion den Antrag: Nachdem gemäß § 33 der städt. Bauordnung vom 13. März

3 1875 die Ventilationen von Stallungen nur so hergestellt werden dürfen, daß dadurch keine Wohnungsbestandteile durch den Geruch belästigt werden dürfen, durch die Kommission aber festgestellt wurde, daß durch die offenen Stallfenster tatsächlich durch Ein¬ dringen des Stallgeruches die Wohnung im Nachbarhause belästigt wird — ja unbrauchbar wird — erscheint die Verfügung der Stadtgemeinde=Vorstehung begründet. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des August Mitter gegen die baubehördliche Verfügung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 12. Juni 1908, Z. 14.572, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.781. Dringlichkeits=Antrag betreffend die Aufnahme der Stadt Steyr in die Routenkarte des „österreichischen Kursbuches“. Es liegt folgender Dringlichkeits=Antrag vor: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Das „österreichische Kursbuch“, welches die Fahrpläne der österreichisch = ungarischen und bosnisch=herzegowinischen Eisen¬ bahnen enthält und als „offizielle Ausgabe“ bezeichnet ist, dient dem reisenden Publikum als Führer bei den Bereisungen von Oesterreich=Ungarn und ist demselben zur Orientierung auch eine Eisenbahn=Karte von Mittel=Europa beigegeben. Auf dieser Karte sind allerdings hauptsächlich die Anfangs¬ und Endstationen der Eisenbahnrouten angegeben, doch finden sich auch direkte Zwischenstationen verzeichnet, von welchen eine Eisenbahnroute nicht abzweigt, z. B. in Oberösterreich: Freistadt, Ebensee; in Südböhmen: Krumau, Höritz; und in Steiermark: Aussee, Hollenstein, Lunz und noch andere. Alle diese Orte sind an Einwohnerzahl der Stadt Steyr gegenüber weit zurückstehend und doch findet sich auf dieser Eisenbahn=Routen=Karte die Stadt Steyr mit zirka 18.000 Ein¬ wohnern nicht verzeichnet. Für die Stadt Steyr liegt in diesem Umstande eine arge Vernachlässigung und wirtschaftliche Schädigung, weil diese Routen¬ Karten ein wichtiges Hilfsmittel zur Hebung des Fremdenverkehrs bilden, den auch die Stadt Steyr anstrebt, da dieselbe infolge ihrer herrlichen Lage, gesunden Luft und prächtigen Umgebung dazu vollkommen geeignet ist. Da dieses österreichische Kursbuch samt Eisenbahn=Routen¬ Karte als „offizielle Ausgabe“ bezeichnet ist, erscheint als eine dringende Pflicht der Vertretung der Stadt Steyr, bei den kom¬ petenten Behörden vorstellig zu werden, daß diese Vernachlässi¬ gung unserer Stadt bei den nächsten Ausgaben des österreichischen Kursbuches, resp. in den Eisenbahn=Routen=Karten, behoben werde, und daß auch die Stadt Steyr in der Routen=Linie St. Valentin—Garsten—Kleinreifling angeführt wird Infolgedessen stellt die I. Sektion im Sinne des § 28 der Geschäftsordnung den Dringlichkeits=Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle in dringlicher Verhandlung beschließen: Es werde 1. an das k. k. Eisenbahn=Ministerium und 2. an das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten, welchem speziell die Förderung des Fremdenverkehres zugewiesen wurde, je eine Petition gerichtet, in welchem diese für die Stadt Steyr mißlichen Umstände bekannt gegeben werden und das Er¬ suchen gestellt wird, daß in den nächsten Ausgaben des „öster¬ reichischen Kursbuches“, resp. in der Routen=Karte (offizielle Ausgabe), auch die Stadt Steyr als Eisenbahnstation in der Strecke St. Valentin—Garsten—Kleinreifling angeführt werde. Für die I. Sektion: Der Obmann: Dr. Angermann m. p. Die Dringlichkeit wie der Antrag selbst werden einstimmig angenommen. — Z. 17.684. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 6. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals¬ Abschluß pro April 1908. Das städtische Kasseamt berichtet über die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtkasse im Monate April 1908 wie folgt: 29.615 K 85 h Einnahmen im Monate April 1908 31.471 K 53 „ Kasserest vom Vormonat .. Gesamt=Einnahmen im Monate April . 61.087 K 38 h Ausgaben im Monate April 43.503 „ 64 „ 17.583 „ 74 h Kasserest pro Mai 1908 Der Herr Referent gibt bekannt, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Wöll geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 16.737. 7. Ausweis über das Erträgnis des Frühjahrs¬ marktes 1908. Laut Ausweis des städt. Kasseamtes betrugen die Ein¬ nahmen im Frühjahrsmarkte 1908 2229 K 50 h. Das ist um 468 K mehr als im Vorjahre. Zur Kenntnis. — Z. 14.626. 8. Mietsanbot für das Haus Kollergasse 14. Das Mietsanbot der Agnes Gruber, Fabriksstraße 14, wird, nachdem das Haus Nr. 14 ohnehin mit Parteien besetzt ist, daher kein Grund zur Verpachtung vorliegt, abgelehnt. Z. 14.551. 9. Subventions= und Spendengesuche. a. Dem Bienenzüchter=Verein für Steyr und Umgebung wird zum Zwecke der Beteiligung an der Jubiläums=Ausstellung eine Subvention von 50 K bewilligt. — Z. 14.841. h. Der Kindergärtnerin Rosa Liebscher in Steyr wird über begründetes Ansuchen eine Subvention von 100 K be¬ willigt. — Z. 17.268. e. Dem Hilfsverein für Lungenkranke in Wien wird eine Spende von 4 K durch Abnahme der eingesendeten Wohltätig¬ keitsmarke bewilligt. — Z. 16.185. d. Das Ansuchen des Vereines „Deutsche Heimat“ in Wien um eine Spende wird abgewiesen. — Z. 15.377. e. Das Ansuchen des Vereines „Deutsches Mädchenheim“ in Hohenstadt wird abgewiesen. — Z. 15.986. 10. Amtsbericht betreffend die Bewertung der Kaiser Franz Josef=Artillerie=Kaserngebände und Gründe zum Zwecke der Aufnahme in den Vermögens¬ nachweis der Studtgemeinde bei Verfassung des Rech¬ nungsabschlusses. Amtsbericht. Das ergebenst gefertigte Amt ersucht um Bekanntgabe des Betrages, mit welchem die Kaiser Franz Josef=Artillerie=Kaserne samt sämtlichen Neben=Objekten und dem Exerzierplatze in das Aktiv=Vermögen der Stadtgemeinde anläßlich des Rechnungs¬ Abschlusses für das Jahr 1907 eingestellt werden soll und erlaubt sich das unterfertigte Amt folgendes zu bemerken: Zum Zwecke des Ankaufes der Baugründe, des Exerzier¬ platzes und Erbauung der Objekte samt Straßenanlagen, Kanali¬ ierung und Wasserleitung 2c. für die Kaiser Franz Josef¬ Artillerie=Kaserne wurde zufolge der Beschlüsse des löblichen Gemeinderates bei der oberösterr. Landes=Kommunal=Kreditanstalt in Linz ein Darlehen in der Höhe von 2,000.000 K und vom Nachtrags=Darlehen per 600.000 K für 460.000„ Kasernbauzwecke ein Betrag von .. zusammen daher 2,460.000 K in Anspruch genommen und nach Abrechnung der Interessen für orübergehend angelegte Gelder und andere Einnahmen aus dem Kasernbaue, bis auf einen Betrag von 2678 K 67h, welcher in die Reserve, lautend auf Artilleriekasern=Unkostenfond, hinterlegt wurde, bis Ende des Jahres 1907 auch voll verwendet. Um nun bei Bewertung der Artillerie=Kaserne in der Bilanz über das städtische Vermögen keine Verschiebung eintreten zu lassen und um sich einer Selbsttäuschung nicht hinzugeben, erlaubt sich das gefertigte Amt den Antrag zu stellen: Es möge, da Abschreibungen an den städtischen Immobilien nicht vorgenommen werden und die Werte der städt. Gebäude mit dem Ankaufspreise oder auf Grund von gemeinderätlichen Schätzungen in das Aktiv=Vermögen der Stadt eingestellt werden, bei Bewertung der Artilleriekaserne in der Weise eine Ausnahme getroffen werden, daß diese Kaserne samt dem Exerzierplatze mit dem Betrage des hiefür aufgenommenen Schuldkapitales per 2,460.000 K, abzüglich der an diesem Darlehen jeweils geleisteten Kapitals=Rückzahlungs=Raten, also mit der stets ausstehenden Schuld, in den ersten 25 Jahren, eingestellt werden. Nach Ablauf von 25 Jahren würde beispielsweise der Wert dieser Kaserne samt den Gründen auf 1,923.000 K zu stehen kommen, das ist mit den zu dieser Zeit noch ausstehenden Darlehensschulden für die Kaserne und wäre dann über die fernere Bewertung seitens des löblichen Gemeinderates neuer¬ dings Beschluß zu fassen. Der Stadtbuchhalter: Jandaurek m. p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: In Anbetracht der Baukosten für die Artillerie=Kaserne und den Kosten für die Gründe derselben und des Exerzier¬ platzes mit 2,460.000 K wird eine jährliche Abschreibung als entsprechend gehalten und gestattet sich die Sektion folgenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, der Wert der Artilleriekaserne und der damit verbundenen Gründe werde in das Aktivum der Stadtgemeinde solange jährlich in der Höhe des schuldigen Baukapitales angenommen, bis die Bewertung auf rund zwei Millionen Kronen gesunken ist. Nach kurzer Debatte wird der Sektionsantrag mit dem Zusatzantrage des Herrn G.=R. Dr. Angermann, daß der Betrag per 140.000 K als Kasernbau=Reservefond separat verwaltet wird und als solcher in den Aktiven aufzuscheinen hat, ange¬ nommen. — Z. 16.895. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 11. Kostenvoranschlag für die Herstellung eines betonierten Mitteljoches beim Wehrgrabensteg. Hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle den projektierten Bau eines in Beton ausgeführten Joches beim Konsumvereinssteg über den Wehrgraben=Kanal seine Zustimmung erteilen und hiefür den laut Kostenvoranschlag des städt. Bauamtes nötigen Betrag von 360 K bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.207.

4 12. Ansuchen der Direktion der k. k. Oberrealschule um Herstellung verschiedener Adaptierungen und Be¬ schaffung von Einrichtung samt Kostenvorschlag hiefür. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß die im Schülerlaboratorium in der hiesigen Oberrealschule notwendig gewordenen Adaptierungen und Neueinrichtungen im Betrage von 1355 K sowie die verschiedenen Herrichtungen in der Bibliothek und im Professorenzimmer im Betrage von 510 K 90 h bewilligt werden, aber die projektierten Adaptierungen und Neueinrichtungen im Turnsaale und Ankleideraum für dieses Jahr zurückgestellt werden, da in dem heurigen Jahre im Prä¬ liminare keine Deckung vorhanden ist und hiefür im nächsten Präliminare vorgesehen werden wolle. Einstimmig nach Antrag. — Z. 11.735. 13. Bericht und Kostenvoranschlag über die an der unteren Enns= und Steyrbrücke erforderlichen Ver¬ stärkungen der Eisenkonstruktion samt Anstrich und Ge¬ rüstung. Sektionsbericht und Antrag: Die im vorigen Jahre vorgenommene Untersuchung unserer eisernen Brücken haben laut Zuschrift der Grazer Brückenbau¬ Anstalt das Resultat ergeben, daß bei der unteren Ennsbrücke und bei der Steyrbrücke mehrere Reparaturen nötig sind, welche sich laut Kostenvoranschlag samt Anstrich auf 9200 K belaufen und wolle der löbl. Gemeinderat den Betrag von beiläufig 3200 K bewilligen, da ohnehin im Präliminar für die eisernen Brücken mit 6000 K vorgesehen ist. Nach kurzer Debatte, an welcher sich Herr Altbürgermeister Stigler und die Herren Gemeinderäte Triebrunner, Hiller und Schönäuer beteiligen, wird der Sektionsantrag einstimmig an¬ genommen. — Z. 15.720. 14. Kostenvoranschlag für verschiedene Beton¬ Bauarbeiten beim Fluder des städt. Pumpwerkes in Zwischenbrücken. Sektionsantrag: Nachdem infolge Demolierung der in Zwischenbrücken be¬ findlichen Turbinen durch die hiesige Waffenfabrik es sich zeigte, daß das Fluder für das Wasserrad des städt. Pumpwerkes sich in einem sehr schlechten Zustande befindet und in kürzerer Zeit einer eingehenden Reparatur unterzogen hätte werden müssen, erlaubt sich die Sektion den Antrag zu stellen, der löbl. Gemeinde¬ rat wolle der Ausführung dieses Fluders aus Beton seine Zu¬ stimmung erteilen, nachdem sich die Waffenfabrik zur Herstellung der linksseitigen gemeinschaftlichen Fluderwand auf ihre Kosten herbeiläßt, weiters ein aus Beton ausgeführter Fluder geringeren Reparaturen unterliegt, daher wolle der löbliche Gemeinderat die laut Voranschlag betragenden Kosten von 1842 K aus Post AXI/b, soweit dieselbe reicht, und aus Post XVI bewilligen. Einstimmig nach Antrag. 15. Amtsbericht betreffend Belassung einer Bretter¬ wand zwischen den Häusern der Frau Josefine Fendt und des Herrn Ignaz Ronbitschek in der Enge Gasse. Liegt folgender Amtsbericht vor: Amtsbericht. ## Frau Josefine Fendt hat an der Grenze ihres und des Hauses des Herrn Ignaz Roubitschek eine Bretterwand aufstellen lassen, deren oberer Teil gegen die Straße zu vorspringt und bis zu den Fenstern des ersten Stockes reicht. Ignaz Roubitschek verlangt die Entfernung dieser Bretter¬ wand, weil er durch dieselbe an der Reinigung und dem Anstrick seines Portales und seiner Hausmauer gehindert ist, während Frau Fendt um die nachträgliche Bewilligung dieser Bretter¬ wand nachsucht. Bei der am 26. Juni d. J. vorgenommenen Lokalkommission wurde konstatiert, daß der untere Teil der neuen Bretterwand 20 cm in den öffentlichen Straßengrund hineinragt und daß der obere vorspringende Teil der Wand in seiner Gänze über dem öffentlichen Straßengrund angebracht ist. Die Herren Vertreter der Stadtgemeinde haben sich bei der obenerwähnten Kommission für die Erteilung der Bewilligung zur Belassung jenes Teiles der fraglichen Bretterwand gegen ederzeit zulässigen Widerruf ausgesprochen, der vom Terrain bis zu den Konsolen des Hauses der Frau Fendt reicht, dagegen die gänzliche Entfernung des darüber hinausgehenden Teiles der Bretterwand verlangt. Frau Fendt hat sich auch bereit erklärt, den eben beschrie¬ benen oberen Teil der Bretterwand zu entfernen, wenn dem Roubitschek die Wegnahme der am Dache seiner Auslage be¬ estigten oben nach außen (also gegen die Enge zu) gebogenen Eisenaushängstangen aufgetragen wird. Da letztere ohne Bewil¬ ligung angebracht und später nur gegen Widerruf geduldet worden sind, unterliegt dieser Auftrag keiner Schwierigkeit. Der löbl. Gemeinderat müßte jedoch jedenfalls seine Zu¬ stimmung dazu geben, daß der Frau Fendt die die Benützung des öffentlichen Gutes in sich schließende Bewilligung zur Be¬ lassung des unteren Teiles der Bretterwand auf Widerruf erteilt werde. Franz Gall m. p. Steyr, am 2. Juli 1908. Stadtrat. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der Haus¬ besitzerin Enge Gasse 8, Frau Josefine Fendt, der Auftrag erteilt werde, die wirklich unschöne Holzwand zwischen ihrem und dem Hause Enge Gasse 6, welche ohne Bewilligung errichtet wurde ebenerdig, so weit dieselbe auf öffentlichem Grunde steht, zu ent¬ fernen, die im I. Stock befindliche, welche zur Gänze über den öffentlichen Grund ragt, zur Gänze zu entfernen. Ebenso haben die Besitzer des Hauses Enge Gasse 6, Herr Ignaz und Frau Berta Roubitschek, die am Dache ihres Por¬ tales angebrachten eisernen Stützen, welche zum Aushängen von Waren benützt werden, aber nicht bewilligt und bei der am 21. August 1906 vorgenommenen Kollaudierung schon beanständet wurden, zu entfernen, da sich die Nachbarn durch das so hohe Hinaushängen von Waren und Herumsteigen auf dem Portal¬ dache beeinträchtigt fühlen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16.895. 16. Ansuchen des Herrn Höfinger um Gestattung, auf der städt. Grundparzelle Nr. 559/1 ein Rinnsal an¬ legen zu dürfen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Hausbesitzer Fabriks¬ straße 42, Johann Höfinger, den angesuchten Grundstreifen aus dem Bruderhausgrunde zur Herstellung eines Rinnsales laut Kommissionsprotokoll vom 26. Juni d. J. um einen Anerken¬ nungszins von jährlich 1 K überlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.982. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 17. Ansuchen des Bienenzüchter=Vereines in Steyr um Ueberlassung eines Schulzimmers zu einem Imker¬ kurse. Ueber das vorliegende Ansuchen stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem hiesigen Bienenzüchterverein zur Abhaltung eines Bienenzucht¬ Lehrkurses am 27., 28. und 29. August d. J. der Turnsaal im Bürgerschulgebäude unter der Bedingung zur Verfügung zu stellen, daß die Leitung des genannten Vereines für die Reini¬ jung und Instandsetzung des Saales nach dessen Benützung Sorge trägt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.842. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle aus der Sitzung der Gemeinde Rates vom 10. Juli 1908. Vertraulicher Teil Referent I. Sektion. Sektions Obmann Dr. Angermann Punkt 1. der Tagesordnung vertraulich. Gesuche um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Beschlußfassung in einer Heimatsangelegenheit. a. Ansuchen des Andreas Vadisowetz, FabriksArbeiter Mehlgraben 3. um definitive Aufnahme in den Heimatverband. Der Sektions-Antrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller laut Erlaß der kk. Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1908, Zahl 12883 die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat und der Gemeinderat laut Beschluß vom 9. April 1907 Zahl 183 dem selben die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband der Stadt Steyr für diesen Fall bewilligt hat stellt die I. Sektion den Antrag Der Gemeinderat wolle beschließen: Es werde Gesuchsteller Andreas Vadisowetz nebst dessen Gattin Anna und den mindj.

Kindern Barbara Jakob Ferdinand und Anna definitiv in den Heimatsverband von Steyr aufgenommen. Wird einstimmig angenommen, Zahl 15070. b. Ansuchen des Johann Lukacs, Fabriks-Arbeiter Sierningerstrasse 99 um definitive Aufnahme in den Heimatverband. Den Sektions-Antrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller laut Erlaß der kk. Statthalterei Linz vom 28. Februar 1908 Zahl 5227 die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat und der Gemeinderat laut Beschluß vom 9. Mai 1902 die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband für diesen Fall erteilt hat - stellt die I. Sektion den Antrag: Der Gemeinde Rat wolle beschließen: Es werde nun Gesuchstellen Johann Lukacs nebst dessen Gattin Karoline Josefa, definitiv in den Heimatverband der Stadt Stey aufgenommen. Wird einstimmg angenommen. Zahl 16019. c. Liegt folgender Sektions-Bericht und Antrag vor: Nachdem die Tochter des Gesuchstellers Johann

Prischl zur Zeit des Ansuchens um dessen Zuständigkeit in Steyr bereits großjährig war, deshalb nach §12 des Gesetzes vom 3.12.1863 bei Veränderungen im Heimatrecht des Vaters nicht nachfolgt, so ist die irrtümlicherweise erfolgte Aufnahme der großjährigen Maria Prischl in den Heimatverband von Steyr rückgängig zu machen und stellt die I. Sektion den Antrag Der Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die mit Gemeinde Rats-Beschluß vom 18. Jänner 1907 erfolgte Aufnahme der Maria Prischl in den Heimats-Verband der Stadt Steyr im Sinne das § 12 des Gesetzes vom 3.12.1863 rückgängig gemacht und ist selbe hievon zu verständigen. Wird einstimmig angenommen. Zahl 15450. d. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband durch ununterbrochene 10 jährige Anwesenheit in Stadt Steyer werden beantragt: Franz Rigner, Fab. Arb. samt Gattin u. 3 Kindern. Franz Czeny, Schlosser 1 Kind Sidonie Dacher, Gend. Wachtmeisters-Witwe Maria Dacher, Kassiererin Josef Ehrimann, Fab. Arb. s. Gattin u. 6 Kinder

Empl Johann, Badeanstaltspächter s. Gattin u. 1 Kind Fisel Josef, Schlosser samt Gattin und 1 Kind Greger Magdalena, Näherin, Witwe Gröbner Katharina, Private, ledig Haslinger Georg, Maurer s. Gattin u 1 Kind Höfinger Johann, Gastwirt s. Gatten Kinz Marie, Bedienerin Witwe Kodre Josef, Schlosser, samt Gattin Kullmann Karl, Kinomat. Besitz. s. Gattin, 2 Kind Leidinger Josef, Selcher, ledig Löffler Leopold, Knecht ledig Loibertsberger Anna, Private, Witwe Lopitzberger Kath., Kleidermacherin ledig Maresch Wenzel, Fab. Arb. s. Gattin, 3 Kinder Oberlaber Josef, Fab. Arb. samt Gattin 3 Kinder Oberrather Josef, Fab. Arb. s. Gattin 5 Kinder Plos Franz, Eisendreher s. Gattin 4 Kinder Pumhösel Anton, Partieführer s. Gattin 2 Kinder Riha Franz, Schlosser samt Gattin u. 8 Kinder Seyfried Josef, Kontrollor s. Gattin 1 Kind Tomasek Karl, Büchsenmacher s. Gattin 2 Kinder Zemene Emil, Partieführer s. Gattin 2 Kinder Zöhrer Franz, Hausbesitzer s. Gattin Der Herr Referent beantragt vorstehende 28

Parteien im Sinne des § 2 des Gesetzes vom Jahre 1896 in den Gemeindevorband von Steyr aufzunehmen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Zur Abweisung wird beantragt der Gesuch des Anton Kora da derselbe sich erst seit 21.12.1903 somit noch nicht 10 Jahre ununterbrochen in Steyr aufhält. Der Herr Referent beantragt das vorliegende Gesuch abzuweisen was einstimmig angenommen wird. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Der Schriftführer

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