Ratsprotokoll vom 15. Juni 1908

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Montag den 15. Juni 1908. Mitteilungen. I. Sektion (Sektions=Sitzung Mittwoch, den 10. Juni, 3 Uhr nachmittags). 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Bürgerrechts=Verleihungen. 2. (Vertraulich.) Personalangelegenheit. 3. Beschlußfassung über den Erlaß der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei vom 16. Mai 1908 wegen der Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. Mai 1902 und vom 3. April 1908 betreffend die amt¬ lichen von mit dem Amtssiegel versehenen Stimmzetteln und Wahlvollmachten für die Gemeinderatswahlen. 4. Amtsbericht wegen Wiedererwirkung der Bewilligung zur Einhebung der Bierverbrauchs=Umlage. 5. Erteilung der Zustimmung zur Löschung einer intabu¬ lierten Verpflichtung. 6. Zustimmung zur Abschließung eines Vertrages wegen künftiger Erhaltung des zwischen Objekt V der Waffenfabrik und dem Hause Nr. 42 Fabriksstraße gelegenen Kanales. II. Sektion (Sektions=Sitzung Donnerstag, den 11. Juni, 3 Uhr nachmittags). 7. Erlaß des o.=ö. Landesausschusses Linz betreffs Beitrittes der Gemeinden als Mitglieder zu den Sträflings=Fürsorge=Vereinen. 8. Amtsbericht wegen Wiederversteuerung der Hunde pro 1908/09. 9. Subventions= und Spendengesuche. 10. Stadtkasse=Journals=Abschluß pro März 1908. Tages=Ordnung: III. Sektion (Sektions=Sitzung Donnerstag, den 11. Juni, 4 Uhr nachmittags.) 11. Beschlußfassung über den Ankauf eines Bauobjektes. 12. Ansuchen um Abtretung von Straßengrund infolge Bestimmung der Baulinie beim Hause Schlüsselhofgasse 35. 13. Beschlußfassung über die Bewilligung der Kosten für die nachträgliche Anbringung von 21 Stück Futtermuscheln in Pferdeständen der Kaiser Franz Josef-Artillerie=Kaserne. IV. Sektion (Sektions=Sitzung Freitag, den 12. Juni, 3 Uhr nachmittags). 14. Verleihung der Interessen aus der Emil Gschaider¬ Stiftung. 15. Verleihung einer Amtmann'schen Dienstboten=Prämie. 16. Verleihung zweier Interessenbeträge aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. 17. Bestimmung eines anderen Lokales für die zu errichtende Hilfsklasse für schwachsinnige Kinder. 18. Einwendung der Leitung der Knabenvolksschule in Steyr¬ dorf gegen die Unterbringung der Bibliothek der Ortsgruppe Steyr des oberösterr. Volksbildungsvereines im Lehrzimmer der I. Klasse. 19. Zuschrift des k. k. Stadtschulrates Steyr wegen Be¬ schaffung der anläßlich der Trennung der beiden Bürgerschulen erforderlichen Lehrmitteln. 20. Gesuch um Beteilung aus der Stiftung der bestandenen Gremial=Krankenkasse. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vize=Bürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Ludwig Binderberger, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Gottlieb Dantlgraber, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Rudolf Haslinger, Karl Heindl, Josef Hiller, Johann Kollmann, Michael Meditz, Hans Millner, Franz Nothhaft, Ludwig Reisinger, Ferdinand Reitter, Johann Rotter, Otto Schönauer, Rudolf Sommerhuber, Peter Steinhuber, Viktor Stigler, Anton Stippl, Franz Triebrunner, Josef Tureck und Karl Wöll. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmidbauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Ludwig Reisinger und Ferdinand Reitter gewählt. Herr G.=R. Otto Schönauer erbittet sich das Wort und dankt für die ihm zuteil gewordene Auszeichnung durch seine Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Der Herr Bürgermeister teilt sodann mit, daß über seiner¬ zeitige Anregung des Herrn Gemeinderates Millner unterm 18. Mai d. J., sub Z. 12.893, an die k. k. Post= und Tele¬ graphen=Direktion Linz das Ersuchen gestellt wurde, die Tele¬ phongesellschaftsanschlüsse ehestens zur Ausführung zu bringen. Schon am 13. Mai d. J. sei ein Memorandum an das k. k. Statthalterei = Präsidium Linz gerichtet worden, worin um die Einflußnahme auf die Wiederaufgreifung des Projektes wegen Erbauung eines neuen k. k. Kreisgerichtsgebäudes und um kumulative Behandlung der Kreisgerichts= und Postanstalts=An¬ gelegenheit gebeten wurde. Eine Abschrift dieses Memorandums wurde den beteiligten Behörden mit dem Ersuchen übermittelt, diese Angelegenheit nach Möglichkeit zu fördern. Die k. k. Post= und Telegraphen=Direktion hat nun mit Schreiben vom 25. Mai d. J., Z. 9918, mitgeteilt, daß die Erfüllung der ausgesprochenen Wünsche in betreff der Telephon¬ leitung in erster Linie von der Erwerbung eines neuen Post¬ amtsgebäudes abhängig sei. Es sei auf Grund der letzten kommissionellen Besichtigungen beim Handelsministerium die Er¬ werbung des gegenwärtigen Kreisgerichtsgebäudes in Steyr be¬ antragt worden, zugleich auch die Vorstellung erhoben worden, daß die Legung der beantragten Kabels und die Verdoppelung der einfachen Leitungen unabhängig von der Frage des Amts¬ gebäudes als besonders dringlich gelöst werden möge. Die ehe¬ baldigste Ordnung dieser Angelegenheit werde dortamts mit allem Nachdrucke verfolgt. Zur Kenntnis. — Z. 13.709. Mitteilungen. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet folgende Mitteilungen: 1. Die beiden hiesigen Pfarrämter laden zur Teilnahme am Fronleichnamsfeste ein. Zur Kenntnis. — Z. 15.044, 15.185. 2. Das Bürgerkorps=Kommando ladet zum Besuche der Fronleichnams=Festkonzerte ein. — Zur Kenntnis. — Z. 14.896. 3. Die Direktion der Sparkasse Steyr teilt mit, daß von dem zur Verteilung an die beteiligten neun Gemeinden be¬ stimmten Reingewinn auf die Stadtgemeinde Steyr ein Betrag von 28.124 K entfällt. — Zur Kenntnis. — Z. 14.607. 4. Die Direktion der Sparkasse Steyr teilt mit, daß die¬ selbe für den Bau eines neuen Krankenhauses den Betrag von 20.000 K gespendet hat. — Zur Kenntnis. — Z. 14.608.

2 5. Der Männergesangverein „Kränzchen“ dankt für die zu seinem 50. Wiegenfeste gemachte namhafte Spende. Zur Kenntnis. — Z. 14.966. 6. Herr Landeshauptmann Johann Nep. Hauser dankt für die Beglückwünschung anläßlich seiner Ernennung zum Landes¬ hauptmann. — Zur Kenntnis. — Z. 101/V. P. 7. Herr Michel Blümelhuber dankt für die zugesicherte jährliche Subvention von 1250 K für das Meisteratelier für Stahlschnitt. — Zur Kenntnis. — Z. 14.151. Mensa acndemien dankt für die Spende von 50 K. Zur Kenntnis. — Z. 13.272. 9. Der humanitäre Verein der Salzburger und Oberöster¬ reicher in Wien dankt für die Spende von 20 K. Zur Kenntnis. — Z. 13.910. 10. Herr Wilhelm Zeller dankt für die Verleihung des Bürgerrechtes. — Zur Kenntnis. — Z. 13.158. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1 Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechts=Verleihungen. 2. Personalangelegenheit. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. österr. Statthalterei vom 16. Mai 1908 wegen der Ge¬ meinderatsbeschlüsse vom 9. Mai 1902 und vom 3. April 1908 betreffend die ämtlichen von mit dem Amtssiegel versehenen Stimmzetteln und Wahlvollmachten für die Gemeinderatswahlen. Der Herr Referent trägt vor: Ueber eine Beschwerde des „Deutschen Volksvereines für den Traunkreis“ vom 10. April 1908 hat die k. k. Statthalterei in Linz mit Erlaß vom 16. Mai 1908, Z. 12.202/II, die in der Sitzung vom 9. Mai 1902 und in der Sitzung vom 3. April 1908 gefaßten Beschlüsse des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr: „Es sind bei den künftigen Gemeinderatswahlen seitens der Stadtgemeinde=Vorstehung an die Wählerschaft mit dem Amts¬ siegel der Stadtgemeinde Steyr versehene Stimmzettel auszu¬ geben und es sind in Hinkunft bei den Gemeinderatswahlen nur diese ämtlich ausgegebenen Stimmzettel als giltige Stimmzettel anzusehen.“ „Es sind zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten bei der vorzeitigen Einsammlung von Frauenvollmachten, welche sich durch doppelte Ausstellung solcher Vollmachten bei den letzten Gemeinderatswahlen tatsächlich ergeben haben, bei den künftigen Gemeinderatswahlen in allen jenen Fällen, in denen das Ge¬ meindestatut der Stadt Steyr gemäß der §§ 21, 23 und 24 die Ausübung des Wahlrechtes durch einen Bevollmächtigten ge¬ stattet, seitens der Stadtgemeinde Steyr die erforderlichen mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Vollmachten drei Monate vor dem laut Gemeindestatut festgesetzten Wahlmonat März an die Wählerschaft auszugeben, resp. steht es der Wähler¬ schaft frei, von diesem Zeitpunkte an solche Wahlvollmachten bei der Stadtgemeinde zu erheben und dürfen nur solche mit dem Amtssiegel versehene Vollmachten bei den künftigen Gemeinde¬ ratswahlen verwendet werden“ wegen Ueberschreitung des Wirkungskreises zu sistieren befunden resp. Ergänzungen nur im Wege der Landesgesetzgebung erfolgen können. Da nun nach der Anschauung der I. Sektion durch diese Wirkungskreises nicht stattgefunden hat und daher die Sistierung dieser beiden Gemeinderatsbeschlüsse aus diesem Grunde, sowie gebenen Wahlvollmachten giltig.“ auch aus formellen Gründen gesetzlich nicht gerechtfertigt er¬ scheint, so macht die 1. Sektion den Vorschlag, zunächst gegen diesen Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Mai 1908, Z. 12.202/II, im Sinne des § 77 des Gemeindestatutes den Rekurs an das k. k. Ministerium des Innern in Wien einzu¬ bringen. Die 1. Sektion stellt daher folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde gegen den Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Mai 1908, Z. 12.202|II, womit die Gemeinderats¬ beschlüsse vom 9. Mai 1902 und vom 3. April 1908 betreffend die Ausgabe von mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde Steyr versehenen Stimmzettel und betreffend die Ausgabe von mit dem Amtssiegel der Stadtg meinde Steyr versehenen Wahlvoll¬ machten wegen Ueberschreitung des Wirkungskreises des Gemeinde¬ rates sistiert worden sind, der Rekurs an das k. k. Ministerium des Innern in Wien eingebracht. Der Herr Referent verliest nun den Rekurs. Herr G.=R. Triebrunner stellt den Gegenantrag, es sei von der Ueberreichung des Rekurses an das k. k. Ministerium des Innern abzusehen und der bezügliche Erlaß der k. k. Statt¬ halterei in Linz lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Nach kurzer Debatte, an welcher sich Herr Altbürgermeister Viktor Stigler, Herr G.=R. Nothhaft und der Herr Re¬ ferent beteiligen, welche für die Annahme des Sektionsantrages sprechen, wird der Antrag des Herrn G.-R. Triebrunner mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt und hierauf der Sektions¬ antrag mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. Der Herr Referent trägt weiters vor: Es erscheint der I. Sektion auch für praktisch, daß sogleich die Abänderung respektive Ergänzung des Gemeinde¬ statutes durch Aufnahme der sistierten Beschlüsse des Gemeinde¬ rates im Wege der Landesgesetzgebung durchgeführt werden solle, weil die Erledigung dieses Rekurses voraussichtlich eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird und weil — falls die 8. Das Kuratorium zur Erhaltung und Verwaltung der Entscheidung negativ ausfallen würde — der Beschwerdeweg an die oberste Verwaltungsstelle einen noch größeren Zeitraum er¬ fordern würde, diese Frage jedoch ehemöglichst geregelt werden soll, weil durch diese Beschlüsse des Gemeinderates lediglich die Vermeidung von Unzukömmlichkeiten bei den Gemeinderats¬ wahlen bezweckt wird und die ordentliche Durchführung der Gemeinderatswahlen ermöglicht werden kann. Die l. Sektion schlägt daher vor, in das Gemeindestatut der Stadt Steyr nachstehende Abänderungen, respektive Er¬ gänzungen aufzunehmen und legt daher der I. Sektion zu diesem Behufe folgenden Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlu߬ fassung vor mit dem Antrage: Der löbliche Gemeinderat von Steyr wolle beschließen: Es werde nachstehender Gesetzentwurf zur Abänderung resp. Ergänzung des Gemeindestatutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8, genehmigt und der Landtagsabgeordnete der Stadt Steyr, Herr Viktor Stigler, 3. Beschlußfassung über den Erlaß der k. k. ober= beauftragt, diesen Gesetzentwurf bei dem hohen oberöst. Land¬ tage zur gesetzesmäßigen Behandlung einzubringen und denselben mit allen Kräften im oberöst. Landtage zu vertreten. . betreffend einige Abänderungen Gesetz vom * * beziehungsweise Ergänzungen der Gemeindewahlordnung der Stadt Steyr. Ueber Antrag des Landtages Meines Erzherzogtumes Oesterreich ob der Enns finde Ich anzuordnen wie folgt: Artikel I. Das auf Grund der Landesgesetze vom 18. Jänner 1867, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8, und vom 22. Dezember 1903, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 7 ex 1904, bestehende Gemeindestatut der Stadt Steyr wird nach folgenden Bestimmungen abgeändert, beziehungs¬ weise ergänzt. § 1. Bei § 25 hat der Schlußsatz: „und muß eine in gesetz¬ licher Form ausgestellte Vollmacht vorweisen“ zu entfallen und dafür hat derselbe zu lauten: „und muß eine gemäß § 34 amtlich ausgegebene mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde ver¬ sehene und von dem Wahlberechtigten unterfertigte Vollmacht vorweisen“, welche dem Wahlakte beigelegt wird. § 2. Bei § 34 hat der erste Absatz gänzlich zu entfallen, dafür hat derselbe zu lauten: „Zur Vornahme der Wahl sind 8 Tage vorher sämtliche wahlberechtigte Mitglieder der Gemeinde in der Art einzuladen, daß das Wahlausschreiben, in welchem Zeit und Ort der Haupt¬ wahl und der eventuellen engeren Wahl, sowie die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Gemeinderates genau angegeben sind, samt den Stimmzetteln und erforderlichen Wahlvollmachten den Wahlberechtigten zugestellt wird.“ „Die Stimmzettel sind mit dem Amtssiegel der Stadt¬ und zugleich ausgesprochen, daß die beschlossenen Abänderungen gemeinde zu versehen und sind nur diese amtlich ausgegebenen Stimmzettel giltig.“ „Die Wahlvollmachten, auf Grund deren gemäß § 21, 23 und 24 die Ausübung des Wahlrechtes durch einen Bevoll¬ beiden Beschlüsse des Gemeinderates eine Ueberschreitung des mächtigten gestattet ist, sind gleichfalls mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde zu versehen und sind nur diese amtlich ausge¬ „Die Wahlvollmachten werden drei Monate vor dem im § 44 des Gemeindestatutes festgesetzten Wahlmonate (März) an die Wahlberechtigten ausgegeben, beziehungsweise steht es den¬ selben frei, von diesem Zeitpunkte an solche Wahlvollmachten bei der Stadtgemeinde zu erheben.“ „Auf den Stimmzetteln und den Wahlvollmachten ist aus¬ drücklich zu bemerken, daß nur solche amtlich ausgegebene mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehene Stimmzettel und Wahlvollmachten giltig sind.“ § 3. Bei § 37 hat der dritte Absatz zu entfallen und dafür zu lauten: „Die Stimmengebung geschieht durch Abgabe der amtlich ausgegebenen mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Stimmzettel, auf welchen die in dem Wahlausschreiben ange¬ gebene Zahl von zu wählenden Gemeindemitgliedern mit Vor¬ und Zunamen, mit Beruf oder Beschäftigung verzeichnet sind.“ § 4. Bei § 37 hat Absatz 5 zu lauten: „Die Wähler sind aufmerksam zu machen, zu der für die engere Wahl festgesetzten Zeit sich am Wahlorte wieder einzu¬ finden, um bei der eventuellen engeren Wahl die Stimmabgabe erneuern zu können.“ § 5. Bei § 37 hat der Absatz 9 zu entfallen und dafür zu lauten:

3 Zu dieser engeren Wahl werden die mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Stimmzettel im Stadtgemeinde¬ Amte, oder am Tage der engeren Wahl vor der Wahlkommission am Wahlort ausgegeben.“ „Wahlberechtigte sind deshalb, weil sie bei der Hauptwahl ihr Stimmrecht nicht ausgeübt haben, bei der engeren Wahl von der Ausübung dieses Wahlrechtes nicht ausgeschlossen.“ „Die Wähler haben sich bei der engeren Wahl auf jene Personen zu beschränken, die bei der Hauptwahl nach denjenigen, welche die absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen für sich hatten. Motivenbericht. Zur Begründung der beantragten Abänderungen respektive Er¬ gänzungen der §§ 25, 34 und 37 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr. ad § 25. Die beantragte Abänderung des Schlußsatzes des §§ 25 erscheint durch die Einführung der amtlichen Ausgabe von mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehener Voll¬ machten und durch die bisherige Praxis begründet, weil diese Wahlvollmachten stets den Bevollmächtigten seitens der Wahl¬ kommission abgenommen und dem Wahlakte beigelegt worden sind. Letzteres hat auch darin seinen plausiblen Grund, weil die Wahlvollmachten nicht für jede Gemeinderatswahl ausgestellt werden, sondern für jede einzelne Wahl, da sich die Uebertragung der Vollmachten jedesmal nach den aufgestellten Kandidaten richte und daher nicht auf Jahre im Voraus ausgestellt zu werden pflegt. ad § 34. Die derart beantragten Abänderungen wegen Zustellung des Wahlausschreibens an die Wahlberechtigten ist durch die bisher gepflogene Praxis gerechtfertigt, weil die Wahl¬ ausschreiben bis dato nicht gemäß § 34 auf die im § 33 des Gemeindestatutes angedeutete Art (durch öffentliche Kundmachung bekannt gemacht wurden, sondern durch Zustellung an die Wähler, und diese Art der Bekanntmachung viel verläßlicher und wirkungsvoller erscheint, als daß das Wahlausschreiben, wie der § 33 besagt, lediglich am Gemeindehause angeschlagen und durch die Hauseigentümer den Parteien zugestellt werden soll. ad § 37, Absatz 3. Die Einführung, daß die Stimmzettel und die Wahlvollmachten mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehen und von dieser ausgegeben werden sollen, hat der Ge¬ meinderat in seinen Sitzungen vom 9. Mai 1902 und vom 3. April 1908 bereits ausführlich begründet und wird daher auf die bezüglichen Sitzungsprotokolle verwiesen, welche diesem Motivenberichte anzuschließen sein werden. Insbesondere wird hingewiesen, daß diese Vorschriften lediglich zu dem Zwecke beschlossen worden sind, daß Unzukömm¬ lichkeiten, welche durch beliebige Stimmzettel oder beliebige Voll¬ machten sich leicht ergeben können und bei den Gemeinderats¬ wahlen in Steyr laut der obigen Sitzungsprotokolle auch tat¬ sächlich vorgekommen sind — in Hinkunft möglichst vermieden werden. Eine Einschränkung der Ausübung des Wahlrechtes liegt nicht im Mindesten vor, da durch diese reinen Formsachen das Wahlrecht in keiner Richtung tangiert wird. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die neue Reichs¬ ratswahlordnung vom 26. Jänner 1907, R.=G.=Bl. Nr. 17, im § 15 ganz dieselbe Bestimmung bezüglich der Stimmzettel ent¬ hält, daß die Stimmzettel nur von der Behörde ausgegeben werden, mit dem Amtssiegel versehen sein müssen, und daß nur solche Stimmzettel giltig seien. Wenn durch diese Bestimmung der auf dem Grundsatze der größten Wahlfreiheit aufgebauten Reichsratswahlordnung eine Einschränkung des Wahlrechtes nicht erfolgt, so kann durch dieselbe Bestimmung auch bei den Gemeindewahlen eine solche Einschränkung nicht vorliegen. Dasselbe gilt in analoger Anwendung auch bezüglich der amtlichen Ausgabe der mit dem Amtssiegel versehenen Wahl¬ vollmachten. ad § 37, Absatz 5, wird die Weglassung dieses Absatzes begründet, weil nach der beantragten Abänderung des § 34 schon im Wahlausschreiben auch auf die engere Wahl hinge¬ wiesen wird mit Angabe des Ortes und der Zeit der engeren Wahl — daher diese Mahnung an die Wähler entfallen kann. ad § 37, Absatz 9, wird die Abänderung damit begründet, daß die Bestimmung des Gemeindestatutes, nach welcher bei der engeren Wahl nur jene Wähler sich beteiligen dürfen, die bei der Hauptwahl ihr Stimmrecht ausgeübt haben — total ver¬ altert ist, und daß nach der neuen Reichsratswahlordnung ge¬ mäß § 37 der Grundsatz aufgestellt wurde: „Wahlberechtigte sind deshalb, weil sie bei der Hauptwahl ihr Stimmrecht nicht ausgeübt haben, bei der engeren Wahl von der Ausübung dieses Wahlrechtes nicht ausgeschlossen.“ Es wird also dieser dem modernen und freiheitlichen Wahl¬ rechte entsprechende Grundsatz auch auf die Gemeindewahlen angewendet und wird diese Einführung gewiß die Zustimmung aller Wähler finden. Herr G.=R. Triebrunner bemerkt, wenn das Gemeinde¬ statut schon geändert werden soll, so solle man das ganze Statut einer Revision unterziehen und dasselbe so erweitern, wie es einer fortschrittlichen Gemeinde zukommt. Das heutige Gemeinde¬ statut sei ganz konservativ gehalten, der IV. Wahlkörper habe nur vier Mandate, so daß, wenn seine Partei einen Antrag ein¬ bringen will, sie zur Majorität um die fünfte Unterschrift betteln gehen müsse. Das gegenwärtige Statut sei für eine fortschritt¬ liche Stadt eine Schande. Er beantragt, zwecks einer Revision des Statutes eine spezielle Sitzung einzuberufen. Herr Altbürgermeister Viktor Stigler erwidert hierauf, daß schon die vier Mandate für den IV. Wahlkörper im Land¬ tage Schwierigkeiten gemacht haben und es ist kaum anzunehmen, daß der Landtag solchen Wünschen, wie Herr G.=R. Triebrunner vorbrachte, Rechnung tragen werde. Man solle sich nicht auf ein Gebiet begeben, dessen Tragweite und Konsequenzen man heute gar nicht überblicken könne. Er ersucht, den Antrag des Herrn G.=R. Triebrunner abzuweisen. Der Antrag des Herrn G.=R. Triebrunner wird mit allen gegen vier Stimmen abgewiesen und der Sektionsantrag mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Der Herr Vorsitzende bringt nun die Paragraphe 1—5 des beantragten Landesgesetzes je separat zur Abstimmung und werden dieselben mit mehr als Zweidrittel=Majorität ange¬ nommen. 4. Amtsbericht wegen Wiedererwirkung der Be¬ willigung zur Einhebung der Bierverbrauchs=Umlage. Amtsbericht. Mit dem Erlasse des o.=ö. Landesausschusses in Linz vom 19. September 1907, Z. 21.018, wurde der Stadtgemeinde Steyr die Einhebung einer Umlage von 2 K von jedem im Gemeinde¬ gebiete zum Ausschanke gelangenden Hektoliter Bier für das Jahr 1908 bewilligt. Zwecks Wiedererlangung dieser Bewilligung ür das Jahr 1909 wolle der Gemeinderat Beschluß fassen. Der Stadtrat: Gall. Der Sektionsantrag hierüber lantet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde beim hohen o.=ö. Landesausschusse um Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von 2 K von jedem im Gemeindegebiete zum Ausschanke gelangenden Hektoliter Bier für das Jahr 1909 an¬ gesucht und der Herr Bürgermeister beauftragt, das Geeignete rechtzeitig zu veranlassen Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.306. 5. Erteilung der Zustimmung zur Löschung einer intabulierten Verpflichtung. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Mit Rücksicht darauf, daß der Verpflichtete Herr Heinrich Mann im Falle der beanspruchten Rückvergütung von zirka 2600 Kronen in Anbetracht seiner mißlichen finanziellen Lage und des hohen Schuldenstandes dem Ruine preisgegeben würde, da dessen Haus im Exekutionswege versteigert werden müßte, weil anders eine Bezahlung von demselben nicht zu verlangen wäre, und bei dem Schätzwerte von zirka 10.000 K und dem Schuldenstand von über 7600 K es überhaupt sehr fraglich ist, ob die Verpflegskosten durch die Exekution hereingebracht werden könnten, so erscheint es wohl begründet, auf diese Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und Gnade vor Recht ergehen zu lassen und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der ür die Verpflegung der Theresia Mann in der Irren=Anstalt Niedernhart seitens der Stadtgemeinde Steyr bezahlte Alimen¬ tationsbetrag von 855 K 40 h dem Heinrich Mann aus den erwähnten Gründen nachgesehen und die Bewilligung zur Löschung des auf dem Hause K.=Nr. 319 in Ennsdorf haftenden Verpflichtung, den Unterhalt der Theresia Mann zu bestreiten erteilt. Dieser Beschluß ist durch 14 Tage mit dem Beifügen öffentlich kundzumachen, daß Einwendungen innerhalb dieser Frist schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde=Vorstehung er¬ hoben werden können. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.996. 6. Zustimmung zur Abschließung eines Vertrages wegen künftiger Erhaltung des zwischen Objekt V der Waffenfabrik und dem Hause Nr. 42 Fabriksstraße ge¬ legenen Kanales. Liegt folgender Amtsbericht vor: Amtsbericht. Im Jahre 1897 wurde der österr. Waffenfabrik gestattet, die Abwässer und Fäkalien aus den im Hofraume des Objektes 11! hergestellten Pissoirs und Aborten in den zwischen dem Objekte III und dem Hause Nr 42 der Fabriksstraße liegenden Kanal in der Wehrgrabenstraße zu führen, ohne daß über die künftige Erhaltung dieses Kanales ein Abkommen getroffen worden wäre. Dieser Kanal ist jetzt in seiner ganzen Ausdehnung ordentlich hergerichtet worden und wird über die Kosten, welche jetzt erwachsen sind und die fernerhin durch die Erhaltung ent¬ stehen, eine Vereinbarung vorgeschlagen, nach welcher die Waffen¬ fabrik und der Besitzer des Hauses Nr. 42 der Fabriksstraße je drei Achtel dieser Kosten und die Gemeinde zwei Achtel derselben zu tragen hat. zetzt hätte nach dieser Vereinbarung die Stadtgemeinde 17 K 11 k an die Waffenfabrik zu bezahlen, da diese den Kanal hat herrichten lassen und dafür den Betrag von 68 K 41 7 bezahlt hat. Die Waffenfabrik und der Besitzer des Hauses Nr. 42 der Fabriksstraße sind mit der vorgeschlagenen Vereinbarung ein¬ verstanden. Die Gemeinde hat ein Interesse an dem Kanal, weil derselbe das Ueberwasser aus dem „Bruderhaus=Brunnen“ und die Niederschlagswässer aus dem „Bruderhausgarten“ abführt. Es wird gebeten, der Vereinbarung zuzustimmen. Steyr, 5. Juni 1908. Franz Gall m.### Stadtrat.

4 Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Erhaltung des Kanals die Stadtgemeinde in¬ soferne interessiert, als durch diesen Kanal das Ueberwasser aus dem „Bruderhausbrunnen“ und die Niederschlagswässer aus dem Bruderhausgarten abgeführt werde, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die vorgeschlagene Vereinbarung über die Erhaltung des Kanals zwischen dem Objekt III und dem Hause 42 Fabriksstraße, wonach die öst. Waffenfabrik drei Achtel, der Besitzer des Hauses Nr. 42 in der Fabriksstraße drei Achtel und die Stadtgemeinde Steyr zwei Achtel der Erhaltungskosten in Hinkunft beizutragen haben, genehmigt und wird der Herr Bürgermeister beauftragt, den schriftlichen Abschluß dieser Vereinbarung zu veranlassen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.751. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. .Erlaß des o=ö. Landesausschusses Linz betreffs Beitrittes der Gemeinden als Mitglieder zu den Sträf¬ lings=Fürsorge=Vereinen. Ueber den vorliegenden Erlaß stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Sträflings=Fürsorge¬ Verein mit einem jährlichen Beitrage von 10 K als Mitglied beitreten. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.587. 8. Amtsbericht wegen Wiederversteuerung der Hunde pro 1908/09. Ueber den vorliegenden Amtsbericht stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1908,09 wie im Vorjahre einzuleiten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.119. 9. Subventions= und Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden bewilligt: 1. Dem Landes=Komitee in Linz zum Ausbaue des Hauses der Barmherzigkeit für unheilbare Kranke 300 K. — Z. 108/Pr. 2. Der Vereinigung der Radfahrer Vereine in Steyr zur Abhaltung ihres Sommer=Kaiserjubiläums =Sportfestes 100 K. Z. 12.127. 3. Dem Gabelsberger=Stenographen=Verein in Steyr 50 K. Z. 12.007. 4. Dem Ausschusse des Vereines „Styria“ Verein deutscher Hochschüler in Wien, 10 K. — Z. 14.603. 5. Für das deutsche Universitäts=Studentenheim in Wien wird entgegen dem Sektionsantrage über Antrag des Herrn Alt¬ bürgermeisters Viktor Stigler eine Spende von 50 K bewilligt. Z. 13.175. Abgewiesen werden: 1. Das Ansuchen zur Hebung des Fremden=Verkehres in Prachatitz. — Z. 14.169. 2. Das Ansuchen des Zentralkomitees für das Kaiser¬ jubiläums=Bundesschießen in Wien. — Z. 14.177. 3. Das Ansuchen der deutschen Dichter=Gedächtnis=Stiftung in Hamburg. — Z. 11.740. 10. Stadtkasse=Journals=Abschluß pro März 1908. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben pro März 1908 wie folgt: Einnahmen im Monate März 1908 . . . 43.307 K 76 k 37.481 „ 85 h Kasserest vom Vormonat. Gesamt=Einnahmen im Monate März . 80.789 K 61 h 49.318 „ 08 „ Ausgaben im Monate März 31.471 K 53 „ Kasserest pro April 1908 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Nothhaft und Hiller geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 14.377. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 11. Beschlußfassung über den Ankauf eines Bau¬ objektes. Liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Bei der am 19. Mai über Einladung der Herrn Bürger¬ meisters vorgenommenen Besichtigung des der Waffenfabrik ge¬ hörigen Objektes Grünmarkt Nr. 26 durch die III. Sektion kam dieselbe zur Ueberzeugung, daß dieses Objekt, nachdem es jetzt verkäuflich ist, von der Gemeinde erstanden werden sollte, und zwar hat dasselbe eine sehr günstige Lage, es ist der Preis, welcher hiefür verlangt wird ein mäßiger zu nennen, nämlich beträgt er 25.000 K, der Platz, welchen dieses Gehäude ein¬ nimmt, ist ein sehr großer und grenzt an der Südseite an einen der Gemeinde gehörigen Grund an, dann hat sich die III. Sektion vor Augen gehalten, daß, wenn einmal das Kreisgerichtsgebäude für andere Zwecke Verwendung finden sollte, die Feuerwehr kaum mehr mit ihrem Depot ihr Verbleiben dort haben könnte; in diesem Falle würde dann in dem anzukaufenden Gebäude mittelst geringen Adaptierungskosten für die Feuerwehr eine ganz geeignete Unterkunft geschaffen werden. Weiters würde die Gemeinde dort für ihre vielen Gerätschaften, welche heute auf den verschiedenen Dachböden untergebracht werden müssen, sehr bequeme und große Magazine erhalten. Die Sektion erlaubt sich daher den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß das der Waffenfabrik gehörige Gebäude Grünmarkt Nr. 26 um den Betrag von 25.000 K angekauft werde und für die Durch¬ ührung des Kaufes der Herr Bürgermeister ersucht werde. Herr Altbürgermeister Viktor Stigler befürwortet den nkauf dieses Objektes, da dasselbe für die Gemeinde von höchster Wichtigkeit sei. Außer dem von der Sektion angeführten Zwecke könnte dieses Gebäude auch für Einquartierungszwecke benützt werden. Er glaube, daß der Kaufschilling aus dem Reservefonde zu decken wäre. Zugleich beantragt Herr Altbürgermeister die Erwerbung des an dieses Gebäude rückwärts anschließenden Grundes von der Pfarrpfründe. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatze, daß der Kaufschilling aus dem Reservefonde zu decken sei, ein¬ stimmig angenommen. Der Antrag des Herrn Altbürgermeisters Viktor Stigler, punkto Erwerbung des Gartengrundes der Stadtpfarrpfründe, wird ebenfalls einstimmig angenommen. 12. Ansuchen um Abtretung von Straßengrund infolge Bestimmung der Baulinie beim Hause Schlüssel¬ hofgasse 35 Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der von Herrn Johann Leopold angesuchte und im Lokalaugenscheins¬ Protokolle vom 5. Juni 1908 näher bezeichnete Straßengrund im beiläufigen Ausmaße von 3 m2 um den Preis von 10 K per m2 abgetreten werde, die Durchführungskosten aber der Käufer zu tragen hat. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.392. 3. Beschlußfassung über die Bewilligung der Kosten für die nachträgliche Anbringung von 21 Stück Futier¬ muscheln in Pferdeständen der Kaiser Franz Josef¬ Artillerie=Kaserne. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle den Kostenvorauschlag von 21 Futtermuscheln und 42 Anbindringen für die hiesige Korps¬ Artillerie=Kaserne in den Lehmständen im Betrage von 700 K zur Kenntnis nehmen und beschließen, daß laut Verordnung des k. u. k. 14. Korpskommandos vom 25. Mai d. J. sofort im Lehm¬ stande des Stabsstalles, Lokal Nr. 8, eine Futtermuschel und zwei Anbindringe im beiläufigen Betrage von 35 K angebracht werden. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.860. Dringlichkeits=Antrag wegen Vornahme dringen¬ der Reparaturen in der Industriehalle. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt der Herr Referent folgenden Antrag: Nachdem die vom städtischen Bauamte erhobenen Schäden in der Industriehalle dringend der Reparatur bedürfen, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, daß dieselbe im Betrage von beiläufig 370 K sofort vorgenommen werde. Herr G.=R. Dr. Angermann stellt den Zusatzantrag, daß auch die Regulierung des Platzes hinter der Industriehalle sowie die Renovierung der Avenue und die Einfriedung des Ausstellungsplatzes vorgenommen werde. Der Antrag der Sektion und der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Dr. Angermann werden einstimmig angenommen. Z. 15.074. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 14. Verleihung der Interessen aus der Emil Gschaider=Stiftung. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es seien die Jahresinteressen aus der Emil Gschaider=Stiftung im Betrage von 640 K wieder so zu verteilen, wie im Jahre 1907, so daß die k. k. Staatsoberrealschule hievon 380 K und die k. k. Fach¬ schule 260 K erhält. Gleichzeitig erklärt sich der Gemeinderat mit dem Verteilungsmodus der beiden Lehranstalts=Vorstände einverstanden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 11.040. 15. Verleihung einer Amtmann'schen Dienstboten¬ Prämie. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei die frei¬ gewordene Amtmann'sche Dienstboten=Prämie im Betrage von 100 K jährlich dem 70 Jahre alten Dienstboten Theres Frein¬ berger zu verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8842. 16. Verleihung zweier Interessenbeträge aus der Josef und Ludwig Werndl = Stiftung. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es seien die erledigten zwei Stiftungsbeträge von je 100 K jährlich aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung an die vom löbl. Armen¬ rate in der Sitzung vom 1. Juni 1908 vorgeschlagenen Petenten Franz Zauner und Johann Leutgeb zu verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3095.

5 7. Bestimmung eines anderen Lokales für die zu errichtende Hilfsklasse für schwuchfinnige Kinder. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei an dem ursprünglichen Beschlusse des Gemeinderates vom 24. Jänner 1908 betreffs Unterbringung einer Hilfsklasse für schwachsinnige und schwachbefähigte Kinder im 1. Stocke der Mädchenvolksschule in der Berggasse zu beharren, da von dort aus die Kinder sehr leicht in die Turnhalle geführt werden können, während das Arbeitszimmer vom Knabenhort im Exjesuttengebäude nicht für immer zur Verfügung gestellt werden könnte Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.752. 18. Einwendung der Leitung der Knabenvolks¬ schule in Steyrdorf gegen die Unterbringung der Bibliothek der Ortsgruppe Steyr des o.=ö. Volks¬ bildungs=Vereines im Lehrzimmer der I. Klasse. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei die Unterbringung der Bibliothek der Ortsgruppe Steyr des o.=ö. Volksbildungs=Vereines im Einverständnisse mit der Leitung der Knabenvolksschule Steyrdorf im Konferenzzimmer gegen jeder¬ zeitigen Widerruf gestattet. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.231. 19. Zuschrift des k k. Stadtschulrates Steyr wegen Beschaffung der anläßlich der Trennung der beiden Bürgerschulen erforderlichen Lehrmitteln. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei infolge der Teilung der beiden hiesigen Bürgerschulen für die Her¬ stellung einer zweiten Lehrmittelsammlung resp. Beschaffung von Lehrmitteln für die zweite selbständige Bürgerschule ein Betrag von 703 K zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.573. 20. Gesuch um Beteilung aus der Stiftung der bestandenen Gremial=Krankenkasse. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Handlungskommis Franz Zemene über Befürwortung des Handels¬ gremiums eine Unterstützung aus der bestandenen Handels¬ gremialkasse im Betrage von 120 K, und zwar je 40 K für die Monate Juni, Juli und August 1908, zu gewähren. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.013. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: 22 Stenr. 04

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates Steyr am 15 Juni 1908. Vertraulicher Theil. I. Sektion. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband und Bürgerrechts Verleihungen. a. Liegt vor das Ansuchen des Gasmeisters Franz Niederlechner um definitive Aufnahme desselben in den GemeindeVerband Steyr. Nachdem Gesuchsteller die öst. Staatsbürgerschaft erlangt hat, und auch den Bürgereid ablegte, stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen:

Es werde dem Gesuchsteller seiner Frau und 5 Kindern die definitive Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 7317. 2. Liegt vor das Ansuchen des Simon Pollak, Lederhändler Steyr um definitive Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr. Nachdem Gesuchsteller die österr. Staatsbürgerschaft bereits erlangt hat, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller seiner Frau und seinen 3 Kindern die definitive Aufnahme in den Gemeinde-

Verband von Steyr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 12543. 3. Wilhelm Wohlfart, Schloßer Steyr bittet um Zusicherrng der Aufnahme in den Gemeinde Verband Steyr behufs Erlangung der öst Staatsbürgerschaft. Sectionsantrag: Nachdem Gesuchsteller einen mehr als 10 jährigen Aufenthalt nachweist, hat derselbe Anspruch auf Erlangung der Zuständigkeit in Steyr und stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde verband der Stadt Steyr

bewilligt und hat derselbe eine Taxe von 50 K zu entrichten. Einstimmig nach Antrag Z. 13653 4. Franz Pichler Dienstmannn Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechts. Sectionsantrag: Nachdem Gesuchsteller seit 1897 in Steyr zuständig ist und auch sonst die Bedingungen für die Verleihung des Bürgerrechts im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses von 3. April 1908 vorliegen stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosig= keit mit Nachtsicht der Taxe

verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 13678. 5. Leopold Rosenauer Inwohner in Steyr bittet in Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller die Erfordernisse für die Verleihung des Bürgerrechtes im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses von 3. April 1908 nachgewiesen hat stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. April 1908 Abs. 5 ausnahmsweise das Bürgerrecht der Stadt Steyr und zw.

mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verleihen. Einstimmig nach Antrag Z 11249 6. Martin Lischka, Feuerwachmann in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller die Erfordernisse zur Verleihung des Bürgerrechtes in Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. April 1908 Z 6511 nachgewiesen hat stellt die Section den Antrag: Der Gemeindet wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. mit Rücksicht auf seine Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen: Einstimmig nach Antrag Z 12895.

7. Liegt vor das Ansuchen des M.G.V. Kränzchen um taxfreie Verleihung des Bürgerrechts an Michael Schartinger anläßl. seines 50 jährigen Jubiläums. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Nachdem Herr Michael Schartinger in Steyr zuständig und langjähriger Gewerbetreibender ist, der auch sozial gesichert ist, dann als langjährigen Genossenschafts Vorstand im öffentl. Interesse gewirkt hat und sich auch als 50 jähriges Mitglied des Kränzchens bei zahlreichen humanitären Veranstaltungen beteiliget hat, erscheinen die Bedingungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. Apil 1908 zur Verleihung des Bürgerrechtes vorhanden und stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen:

Es werde dem Herrn Michael Schartinger das Bürgerrecht der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmg nach Antrag Z 15249. Johann Nagl Schlosser in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt: der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Johann Nagl um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr dermalen keine Folge gegeben, nachdem Gesuchsteller noch nicht 10 Jahre in Steyr heimatberchtigt ist. Einstimmig nach Antrag Z. 12328.

Johann Caloun Schlosser Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt: Nachdem Gesuchsteller noch nicht 10 Jahre in Steyr heimatberechtigt ist wolle der löbl, Gemeiderath beschließen: Es werde dem Ansuchen des Johann Caloun um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr dermalen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 12327 10. Johann Tanzmayr, Tischler Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Sectionsantrag: Nachdem Gesuchsteller erst am 8. Feb. 1901 die Zuständigkeit in Steyr erworben hat, somit seit dieser Zeit noch nicht 10 Jahre verflossen

sind stellt de Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Johann Tanzmayr um Verleihung des Bürgerrrechtes dermalen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 13622 11. Josef Schreiner, Fab. Schreiner Fab. Arb. Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Nachdem Gesuchsteller noch nicht volle 10 Jahre in Steyr heimatberchtigt ist, stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen:

Es werde das Ansuchen des Jos. Schreiner um Verleihung des Bürgerrechts dermalen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 13652. 12. Franz Schopper, Schloßer Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechts. Nachdem Gesuchsteller noch nicht volle 10 Jahre in Steyr heimatberechtigt ist, stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Franz Schopper im Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr demalen keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 11056. Der Herr Vorsitzende teilt mit daß er von der III. Section ersucht worden sei,

die Angelegenheit wegen eventuellen Ankaufes des Plattnergutes in der vertraulichen Sitzung zur Sprache zu bringen. Der Verkaufstermin dieses Gutes sei bis 1 Juli J. festgesetzt, weshalb diese Angelegenheit dringlich ist. Er ersuche dem löbl. Gemeinderath sich über den Ankauf dieses Gutes, welches für die Gemeinde von Werth wäre zu äußern, bzw. ihm eine Direktive zu geben. Nach längerer Besprechung, an welcher sich Herr Altbürgermeister Stigler wie auch die Gemeinderäte Kollmann und Sommerhuber beteiligen, spricht sich der Gemeinderat im Principe für den Ankauf dieses Gutes aus und ersucht dem Herrn Bürgermeister

diese Angelegenheit im Auge zu behalten und nötigenfalls den Gemeinderat zu einer außerordentlichen Sitzung in dieser Angelegenheit einzuberufen. Liegt noch vor das Ansuchen des Wilhelm Klein, Privat in Steyr um Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz Novelle vom 5. Dezemb 1896 RGbl. N 222. Die Section beantragt die Aufnahme des Bittstellers in den Gemeinde Verband von Steyr. Einstimmig nach Antrag Z 12226. Hierauf Schluß der Sitzung Der Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer

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