Beschäftigung hat, die ihm die Existenz gewährt und mehr als 25 Jahre ununterbrochen der st. Feuerwehr angehört sind die Bedingungen erfüllt und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Josef Ernst das Bürgerrecht der Stadt Steyr und zw. mit Rücksicht auf seine Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen und hat sich derselbe über Vorladung des Herr Bürgermeisters zur Ablegung des Bürgereides einzufinden. Einstimmig nach Antrag Z. 5346. Zur Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz Novelle vom Jahre 1896 werden vorgeschlagen:
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