Ratsprotokoll vom 3. April 1908

zuzahlen, falls die Abschreibung des erwähnten Darlehens von der k. k. Statthalterei bewilligt werden würde. Aus diesem Auftrag dürfte die Geneigtheit des k. k. Statt¬ halterei=Präsidiums zu entnehmen sein, dem gestellten Begehren stattzugeben, wenn die Gemeindevertretung bezüglich der Ueber¬ weisung der 45.000 K an den Spitalsbaufond einen befriedi¬ genden Beschluß faßt. Da dieser Auftrag erst eingelangt ist, nachdem die Tages¬ ordnung für diese Sitzung bereits ausgegeben war, hat die Sektion die dringliche Behandlung dieses Gegenstandes für not¬ wendig gehalten und wolle der Gemeinderat im Sinne des § 28 der Geschäftsordnung über die dringliche Behandlung dieser An¬ gelegenheit Beschluß fassen. Wenn auch die Rückzahlung dieses Darlehens die Gemeinde sehr stark belastet, so ist es doch immer ein großer Vorteil, wenn mit dem zurückgezahlten Gelde wenigstens Institutionen der Stadt gefördert werden. Es empfiehlt sich daher, bezüglich dieser Rückzahlung das möglichste Entgegenkommen walten zu lassen, weshalb die Sektion den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, falls die k. k. ober¬ österreichische Statthalterei in Linz die Abschreibung des der Stadt Steyr im Jahre 1900 gewährten Notstands=Darlehens be¬ willigt, den Darlehensbetrag von 45.000 K an den Spitals¬ baufond zu überweisen und an diesen Fond alljährlich bis zum Beginne des Baues je 5000 K, vom Jahre des Baubeginnes eines neuen städtischen Spitales in Steyr an aber jährlich 10.000 K bis zur endlichen Deckung der Schuld von 45.000 K einzuzahlen. Es wird sowohl die Dringlichkeit wie auch der Antrag selbst einstimmig angenommen. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 14. Amtsberichte betreffs Herstellung der Grund¬ buchsordnungen hinsichtlich der Parzellen 994/1 und 1037/2. a) Amtsbericht. Die Parzelle 994/1 besteht heute in der Natur nicht mehr, ist vielmehr in der Wegparzelle 960/2 aufgegangen. Da aber die Parzelle 960/2 als Weg öffentliches Gut und im Grundbuche im Verzeichnisse 11 über öffentliches Gut angeführt ist, während die Parzelle 994/1 als Privateigentum der Gemeinde der Liegenschaft Einlagezahl 963 zugeschrieben ist, muß die Abschreibung dieser Parzelle von der Liegenschaft E.=Z. 963 und deren Uebertragung ins Verzeichnis über öffentliches Gut unter Vereinigung mit der Wegparzelle 960/2 erfolgen. Hiezu ist nach dem Dafürhalten ein darauf bezüglicher Gemeinderats¬ beschluß notwendig, weshalb dieser Akt zur Schlußfassung vor gelegt wird. — Gall, Stadtrat. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der aufgetragenen Grundbuchsordnung in betreff der Wegparzelle 994/1 die Zustimmung erteilt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6106. b) Amtsbericht. Das k. k. Kreisgericht Steyr hat die Stadtgemeinde Steyr zur Herstellung der Grundbuchsordnung in Ansehung der Bauparzelle Nr. 1037/2 aufgetragen. Diese Parzelle 1037/2 befindet sich am Ennsquai hinter dem Haratzmüllerhaus, wurde im Jahre 1895 der Gemeinde zur Anlegung des Sammelkanales überlassen, von der Realität K.=Nr. 291, E.=Z. 263, in Ennsdorf abgeschrieben, für dieselbe die neue E.=Z. 508 im Grundbuche Steyr eröffnet und das Eigentumsrecht hierauf für die Stadtgemeinde Steyr eingetragen. Obwohl das gefertigte Amt die Meinung hegt, daß die Grundbuchsordnung bezüglich der Bauparzelle Nr. 1037/2 ohne¬ dies vorhanden ist, besteht das k. k. Kreisgericht aus dem Grunde auf die aufgetragene Grundbuchsordnung hinsichtlich der Bau¬ parzelle 1037/2, weil es findet, daß diese Parzelle nicht als Privatbesitz der Gemeinde Steyr, sondern als öffentliches Gut anzusehen ist und als solches mit der Wegparzelle 1297 zu¬ ammenzulegen wäre. Tatsächlich ist dies bei dem weiter unten am Ennsflusse gelegenen Kaiteil der Fall. Zur Durchführung dieser Grundbuchsordnung ist aber ein Gemeinderatsbeschluß notwendig, nach welchem die Gemeinde¬ Vertretung der Stadt Steyr die Parzelle 1037/2 dem öffentlichen Gute übergibt und deren Vereinigung mit der Parzelle 1297, welche eine öffentliche Wegparzelle ist, zustimmt. Da der Charakter der Parzelle 1037/2 ganz gewiß ein öffentlicher ist und die Auf¬ rechthaltung der gegenwärtigen Grundbuchsordnung keinen Wert hat, wird der Akt zur Schlußfassung vorgelegt. Der Stadtrat: Franz Gall. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der aufgetragenen Grundbuchsordnung in betreff der Parzelle 1037/2 die Zustimmung erteilt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6105. 15. Eingabe des Kommandos des k. u. k. 14. Korps¬ Artillerie=Regiments wegen Ablösung des für die Unter¬ offiziers=Menage beschafften Küchenherdes. Ueber die vorliegende Eingabe stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem k. u. k. Korps=Artillerie=Regiment die Kosten für den von demselben aufgestellten Sparherd in der Unteroffiziers=Menage im Betrage von 279 K 35 k vergütet werde, und zwar aus dem Kasern¬ erhaltungsfond, daß sich jedoch die Gemeinde auf keinerlei weitere Kosten dieses Herdes einlasse. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7500. 16. Grundabtretung beim Hause Schlüsselhofgasse 37. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle die angesuchte Abtretung eines beiläufig 8 m2 großen Grundstreifens aus der Wegparzelle 1390/1, öffentliches Gut beim Hause Schlüsselhofgasse 37, um den vereinbarten Preis von 10 K per m2 bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7338. 7. Ansuchen des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege um Nachsicht der Beleuchtungs= und Be¬ heizungskosten für den Turnkurs im Bürgerschulgebäude für das heurige Schuljahr. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem An¬ suchen des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege Folge gegeben werde, und demselben die Kosten für Beheizung und Beleuchtung der Turnschule für das Schuljahr 1907 und 1908 im Betrage von 37 K 24 k nachgelassen werden. Einstimmig nach Antrag. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 18. Eingabe der beiden Totenbeschauer um Rege¬ lung der Totenbeschaugebühren in Steyr. Ueber die vorliegenden Eingaben und den vorliegenden Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Ansuchen der hiesigen Totenbeschauer, Dr. Klunzinger und Dr. Clessin, zur Einhebung einer höheren Totenbeschaugebühr als der bisherigen die Zustimmung zu erteilen und dieselbe wie folgt festzusetzen: 1 K 50 h für die III. Beerdigungsklasse 4 „ „ „ II. I. 6 „ — „ „ — 50 eine Armeninstitutsleiche und haben die beiden hiesigen Leichenbestattungs=Unternehmungen wie bisher die Pflicht, diese klassenmäßige Totenbeschaugebühr von Fall zu Fall einzuheben und an die Totenbeschauer monatlich abzuführen. Dieser Tarif tritt mit 1. Mai 1908 in Wirksamkeit. Herr G.=R. Wöll stellt den Antrag, die Totenbeschau¬ gebühr bei den Armenleichen wie bisher zu belassen, welcher Antrag abgelehnt wird. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit Majorität an¬ genommen. — Z. 5575 Herr G.=R. Schertler bringt vor, daß in einer Zeitung eine Aeußerung über ihn gefallen sei, als ob er kein freier Mann wäre. Er habe weder vom Herrn Bürgermeister noch vom Obmann des Fortschrittsvereines eine Weisung erhalten, wie er im Gemeinderate vorgehen solle. Es wurde ihm auch der Vorwurf gemacht, daß er für die Arbeiter zu wenig getan habe. Diesen Vorwurf müsse er zurückweisen, denn er sei jeder¬ zeit für die Arbeiter sowohl im Gemeinderate wie auch im Armenrate eingetreten. Der Herr Bürgermeister erwidert hierauf, daß er be¬ dauere, daß Herr G.=R. Schertler durch einen Zeitungsartikel gekränkt wurde. Er könne nur konstatieren, daß Herr Schertler während seiner vierjährigen Tätigkeit als Gemeinderat stets mit Eifer und Opferwilligkeit im Gemeinderate und Armenrate tätig war und fühle er sich verpflichtet, ihm hiefür im Namen des Gemeinderates und des Herrn Altbürgermeisters Stigler den Dank auszusprechen. Hierauf vertrauliche Sitzung. Die Verifikatoren: K D. Oellan# Der Schriftführer:

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