3 sehr leicht Unzukömmlichkeiten verbunden werden können, wie dies tatsächlich bei den heurigen Gemeinderatswahlen in 25 Fällen konstatiert wurde, so erscheint es zur Vermeidung solcher eventueller Unzukömmlichkeiten bei den Gemeinde¬ ratswahlen geboten, daß eine Bestimmung seitens des Gemeinde¬ rates eingeführt werde, wodurch ein solches, durch nichts be¬ gründetes vorzeitiges Einsammeln von Frauen¬ vollmachten vermieden werden kann, ohne zugleich die Wahl¬ agitation irgendwie einzuschränken und zu behindern. In analoger Anwendung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. Mai 1902, wodurch zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten bei Verwendung nicht mit dem Amtssiegel der Gemeinde ver¬ sehenen Stimmzettel verfügt wurde, daß bei den Gemeinderats¬ wahlen in Hinkunft nur die mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Stimmzettel giltig sind, soll nun diesem vorzeitigen, durch nichts begründeten Einsammeln der Frauen=Vollmachten und den damit tatsächlich verbundenen Unzukömmlichkeiten von mehrfachen Ausstellungen solcher Vollmachten dadurch vorgebeugt werden, daß der Gemeinderat auch bezüglich der bei den Gemeinderatswahlen zulässigen Voll¬ machten die Bestimmung festsetzt, daß in allen jenen Fällen, in denen das Gemeindestatut der Stadt Steyr bei den Gemeinde¬ ratswahlen gemäß der §§ 21, 23 und 24 die Ausübung des Wahlrechtes durch eine Vollmacht gestattet, diese Vollmachten mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde Steyr versehen sein müssen und diese abgestempelten Wahlvollmachten bei der Stadtgemeinde Steyr erst drei Monate vor den Gemeinderatswahlen ausge¬ geben werden. Durch eine solche Bestimmung wird einerseits der Wahl¬ agitation genügend Zeit geboten, anderseits wird aber dadurch vermieden, daß die Wahlagitation in unserer Stadt das ganze Jahr hindurch keinen Frieden und keine Ruhe auf¬ kommen läßt, daß die Besitzerinnen von Frauen=Vollmachten nicht fortwährend von Agitatoren belästigt werden, und daß auch weitere Unzukömmlichkeiten durch Ausstellung mehrerer Vollmachten durch eine Vollmachtträgerin vorkommen können, wie das bei den letzten Gemeinderatswahlen der Fall war. Die I. Sektion stellt daher im Sinne des § 28 der Ge¬ schäftsordnung den Dringlichkeits=Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sind zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten bei der vorzeitigen Ein¬ sammlung von Frauen=Vollmachten, welche sich durch doppelte Ausstellung solcher Vollmachten bei den letzten Gemeinde¬ ratswahlen tatsächlich ergeben haben, bei den künftigen Ge¬ meinderatswahlen in allen jenen Fällen, in denen das Ge¬ meindestatut der Stadt Steyr gemäß der §§ 21, 23 und 24 die Ausübung des Wahlrechtes durch einen Bevollmächtigten ge¬ stattet, seitens der Stadtgemeinde Steyr die erforderlichen mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Vollmachten drei Monate vor dem laut Gemeindestatut festgesetzten Wahlmonat März an die Wählerschaft auszugeben, resp. steht es der Wähler¬ schaft frei, von diesem Zeitpunkte an solche Wahlvollmachten bei der Stadtgemeinde zu erheben und dürfen nur solche mit dem Amtssiegel versehene Vollmachten bei den künftigen Gemeinde¬ ratswahlen verwendet werden. Herr G.=R. Dantlgraber glaubt, man solle den Frauen das direkte Wahlrecht einräumen, sie sollen selbst zur Wahlurne schreiten können, dadurch würde der Druck, der heute auf die Frauen ausgeübt wird, entfallen. Herr G.=R. Triebrunner schließt sich dieser Ansicht an und spricht den Wunsch aus, daß die 1. Sektion die An¬ regung des Herrn G.=R. Dautlgraber studieren und spruchreif machen solle. Weiters beantrage er, daß die Wahlvollmachten gleichzeitig mit den Stimmzetteln zugestellt werden. Der Herr Referent erwidert auf die Ausführungen der Herren Gemeinderäte Dantlgraber und Triebrunner, daß das direkte Wahlrecht für Frauen noch nirgends eingeführt ist. Die Stadtgemeinde Steyr würde sich durch Anstrebung des direkten Wahlrechtes für Frauen nur lächerlich machen. Eine solche Aktion müßte vom Reichsrate ausgehen und es müßten sich alle größeren Gemeinden daran beteiligen. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit allen gegen drei Stimmen angenommen. 8. Zuschrift der Kommunal=Kreditanstalt in Linz betreffs Verwendung des noch unbehobenen restlichen Kasernbau=Darlehens von 140.000 K. Die Direktion der Kommunal=Kreditanstalt in Linz ersucht, das restliche Kasernbau=Darlehen per 140.000 K entweder zu beheben oder auf dasselbe zu verzichten. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem das Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr wegen Verlegung der Artilleriebrigabe=Einjährig = Freiwilligen= Schule von Wien nach Steyr bis dato noch nicht erledigt worden ist, omit noch die Möglichkeit besteht, daß diese Freiwilligen=Schule doch nach Steyr kommt, und in diesem Falle von der k. k. Kriegsverwaltung eventuellen Falles die Herstellung besonderer Baulichkeiten für diese Schule verlangt werden könnte, so empfiehlt es sich, den noch nicht flüssig gemachten Restbetrag des Kasernbau=Darlehens per 140.000 K von der landschaftlichen Kommunal=Kreditanstalt in Linz zu beziehen und denselben einstweilen als Kasernbau=Reserve zu fruktifizieren, so daß für ie Gemeinde daraus keine Mehrauslage entsteht. — Dadurch wird vermieden, daß die Stadtgemeinde, falls die Verlegung der Freiwilligen=Schule nach Steyr erfolgt, nicht neuerlich um eine weitere Darlehensbewilligung beim Landtage einschreiten muß sondern zur Herstellung der eventuell gesorderten Schulbauten die Kasernbau=Reserve verwenden kann. Der Umstand, daß von der Reserve per 140.000 K die Gebühr von zirka 875 K vorgeschrieben würde, kommt dabei nicht in Betracht, weil die Kommunal=Kreditanstalt ihre Ver¬ mittlung auf nachträgliche Befreiung von dieser Gebühr in Aussicht stellt und weil durch die Fruktifizierung zu 4½% Zinsen ohnedies ein Ueberschuß gegen die an diese Anstalt zu zahlenden 4% Zinsen sich ergibt, welcher zur beiläufigen Deckung der Gebühr dienen kann. Mit Rücksicht auf diese Erwägungen stellt die 1. Sektion auf Grund der mit der II. Sektion gemeinschaftlich gepflogenen Beratung und Beschlußfassung den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde über die Zuschrift der Kommunal=Kreditanstalt in Linz vom 17. Jänner 1908, Z. 260/1907, der aus dem der Stadtgemeinde Steyr be¬ wvilligten Kasernbau=Darlehen von 600.000 K bis dato noch nicht behobene Restbetrag von 140.000 K bei der Kommunal¬ Kreditanstalt in Linz bezogen und wird dieser Betrag als Kasernbau=Reserve“ fruchtbringend angelegt und bis zu seiner Verwendung seitens der Stadtgemeinde abgesondert verwaltet. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 1888. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Jahresbericht des Herrn Kustos des städtischen Museums pro 1907. Der Herr Referent verliest den umfangreichen Bericht des Herrn Kustos Jakob Kautsch über die Vorkommnisse im städtischen Museum im Jahre 1907, sowie über die Einnahmen und Aus¬ gaben für das Museum und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und demselben über die vorgelegte und von der Stadt¬ buchhaltung richtig befundene Rechnungslegung das Absolutorium rteilen. Ferner wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, daß dem Herrn Kustos und seiner Gattin der Dank des Gemeinde¬ rates für ihre Tätigkeit im städtischen Museum durch Erheben von den Sitzen ausgedrückt und daß ihm dieser Dank schriftlich bekanntgegeben werde. Weiters wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, von der angeregten Unterbringung von Gegenständen des städtischen Archivs in das städtische Museum vorläufig Umgang zu nehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5843. 10. Eingabe der freiw. Feuerwehr in Steyr um einen Beitrag zur Errichtung einer Rettungsabteilung. Die Sektion stellt den Antrag auf Gewährung eines Bei¬ trages von 100 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 6252. 11. Subventions= und Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden be¬ willigt: 1. Der Allgemeinen Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs¬ Kasse Steyr 200 K. 2. Dem Verein der Kanzlei=Offizianten und Kanzlei=Gehilfen in Linz 20 K 3. Dem Verein der Oberösterreicher in Wien 20 K. 4. Für den Verein der Oberösterreicher in Innsbruck wird der Mitgliederbeitrag pro 1908 per 6 K wieder bewilligt. 2. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals¬ Abschluß pro Dezember 1907. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben im Dezember 1907 wie folgt: Einnahmen im Monate Dezember 1907 . . 134.065 K 51 h Hiezu Kasserest vom Vormonat .84.058 „ 71 „ Gesamt=Einnahmen im Monate Dezember 218.124 K 22 h Ausgaben im Monate Dezember 1907 . 218.124 „ 22 „ — K—k Kasserest am Jahresschlusse 1907 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Nothhaft geprüft und richtig befunden wurde Zur Kenntnis. — Z. 8269. 13. Gesuch des Rennvereines in Steyr um eine Subvention zu Rennpreisen. Die Sektion beantragt die Wiedergewährung einer Sub¬ vention von 250 K. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8167. Dringlichkeitsantrag. Liegt folgender Dringlichkeitsantrag vor: Wie dem löblichen Gemeinderate bekannt, wurde das An¬ suchen der Stadtgemeinde Steyr um Abschreibung des im Jahre 1900 gewährten staatlichen Notstands=Darlehens von 45.000 K nit dem Erlasse des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 14. Fe¬ bruar 1906, Z. 3477/St. U., abgewiesen, jedoch der Stadt eine weitere Stundung der Rückzahlung bis zum Jahre 1911 gewährt. Der Herr Bürgermeister hat nun ein neuerliches Ansuchen um Erlassung der Rückzahlung dieses Darlehens beim k. k. Statthalterei = Präsidium in Linz eingebracht, in welchem diese Nachsicht unter Zusicherung der Abführung dieser Summe an den Spitalsbaufond und Verwendung derselben zum Baue eines neuen Spitales in Steyr erbeten wird. Mit dem Erlasse vom 12. März 1908, Z. 3785/St. U., erteilte die k. k. Statthalterei den Auftrag, auf Grund eines Gemeinderatssitzungsbeschlusses unter Rückvorlage der Akten zu berichten, innerhalb welchen Zeitraumes und in welchen Zeit¬ abschnitten die Stadtgemeinde Steyr sich verpflichten würde, das Notstands=Darlehen von 45.000 K an den Spitalsbaufond ein¬
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