Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 3. April 1908. Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion (Sektions=Sitzung Dienstag 3 Uhr nach¬ mittags). 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Verifikation der diesjährigen Gemeinderatswahlen. 3. Rekurs gegen die verweigerte Gemeindeumlagen=Befreiung von der eigenen Wohnung des Hauseigentümers in einem Neubau. 4. Beschluß über einen Antrag betreffs Verleihung des Bürgerrechtes an Feuerwehrmänner. 5. Zuschrift des Reichsrats=Abgeordneten G. Schachinger betreffs Erlassung einer Petition an den o.=ö. Landtag hinsichtlich Erhaltung der Bauerngüter. 6. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. 7. Amtsbericht betreffs Aenderung der Sicherheits= und Straßenpolizei=Ordnung für die Stadt Steyr (im Einvernehmen mit der II. Sektion). 8. Zuschrift der Kommunal=Kreditanstalt in Linz betreffs Verwendung des noch unbehobenen restlichen Kasernbau=Dar¬ lehens von 140.000 K. II. Sektion (Sektions=Sitzung Dienstag ½3 Uhr nach¬ mittags). 9. Jahresbericht des Herrn Kustos des städtischen Museums pro 1907. Tages=Ordnung: 10. Eingabe der freiwilligen Feuerwehr in Steyr um einen Beitrag zur Errichtung einer Rettungsabteilung. 11. Subventions= und Spendengesuche. 12. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals=Abschluß pro Dezember 1907. 13. Gesuch des Rennvereines in Steyr um eine Subvention zu Rennpreisen. III. Sektion (Sektions=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 14. Amtsberichte betreffs Herstellung der Grundbuchsord¬ nungen hinsichtlich der Parzellen 994/1 und 1037/2. 15. Eingabe des Kommandos des k. u. k. 14. Korps¬ Artillerie=Regimentes wegen Ablösung des für die Unteroffiziers¬ Menage beschafften Küchenherdes. 16. Grundabtretung beim Hause Schlüsselhofgasse 37. 17. Ansuchen des Vereines für Jugendspiele und Körper¬ pflege um Nachsicht der Beleuchtungs= und Beheizungskosten für den Turnkurs im Bürgerschulgebäude für das heurige Schuljahr. IV. Sektion (Sektions=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags). 18. Eingabe der beiden Totenbeschauer um Regelung der Totenbeschaugebühren in Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vize=Bürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Ludwig Binderberger, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Gottlieb Dantlgraber, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Rudolf Haslinger, Karl Heindl, Josef Hiller, Johann Kollmann, Michael Meditz, Hans Millner, Franz Nothhaft, Ferdinand Reitter, Johann Rotter, Wilhelm Schertler, Rudolf Sommer¬ huber, Peter Steinhuber, Anton Stippl, Franz Triebrunner, Josef Tureck und Karl Wöll. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Otto Schönauer und Viktor Stigler. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Johann Kollmann und Vize=Bürgermeister Leopold Köstler gewählt. Der Herr Vorsitzende gibt sodann bekannt, daß Seine k. u. k. Apostolische Majestät dem Altbürgermeister Herrn Viktor Stigler das Offizierskreuz des Franz Josef=Ordens allergnädigst zu verleihen geruht hat. Er glaube, daß der größte Teil der Bevölkerung von Steyr mit inniger Freude diese Auszeichnung unseres hochver¬ ehrten Altbürgermeisters zur Kenntnis genommen hat, aber im erhöhten Maße ist gewiß der löbliche Gemeinderat von diesem Zeichen Allerhöchster Gnade berührt. (Beifall.) Er halte sich be¬ rechtigt, im Namen des Gemeinderates der innigsten Freude darüber Ausdruck zu geben, daß Seine Majestät durch diese Allerhöchste Auszeichnung die Umsicht, Tatkraft und Opferwillig¬ keit des früheren sehr verehrten Herrn Bürgermeisters anerkannt habe. Und so wollen wir uns vereinigen und den Herrn Alt¬ bürgermeister auf das innigste zu dieser Auszeichnung gratu¬ lieren mit dem Wunsche, daß er sich dieser hohen Auszeichnung noch recht lange in Rüstigkeit und voller Gesundheit erfreuen möge und ersuche ich um Ihre Zustimmung, daß dieser Glück¬ wunsch schriftlich an Herrn Altbürgermeister Viktor Stigler ab¬ geht. (Beifall.) Der Gemeinderat erhebt sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechts=Verleihung. Wird vertraulich behandelt. 2. Verifikation der diesjährigen Gemeinderats¬ wahlen. Nachdem laut Amtsbericht vom 28. März 1908, Z. 8285, gegen die diesjährigen Gemeinderatswahlen innerhalb der gesetz¬ lichen Frist Einwendungen nicht erhoben worden sind, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werden folgende Wahlen im Sinne des § 38 des Gemeindestatutes be¬ stätigt, und zwar: Im I. Wahlkörper die des Herrn Otto Schönauer; im II. Wahlkörper die der Herren Johann Rotter, Rudolf Sommerhuber und Josef Tureck; im III. Wahlkörper die der Herren Leopold Anzengruber, Ferdinand Reitter und Peter Steinhuber; im IV. Wahlkörper die des Herrn Ludwig Reisinger. Einstimmig nach Antrag. Z. 8285. 3. Rekurs gegen die verweigerte Gemeinde=Um¬ lagen=Befreiung von der eigenen Wohnung des Haus¬ eigentümers in einem Neubau. Ueber den vorliegenden Rekurs des Franz Stohl jun., Stadtbaumeister und Hausbesitzer, Garstenstraße Nr. 6, stellt die 1. Sektion folgendes Gutachten und den Antrag: Nachdem im vorliegenden Falle tatsächlich ein Neubau im Sinne des Punktes la des Gemeinderatsbeschlusses vom 6. Mai 1904 vorhanden ist und in diesem Neubau auch vier vermiet¬ bare Wohnungen enthalten sind, nach Punkt V des erwähnten Gemeinderatsbeschlusses die Begünstigungen wegen Befreiung von den Gemeinde=Umlagen nur in dem Falle keine Anwendung findet, wenn dieser Neubau nur für Wohnungszwecke des Haus¬ besitzers oder einer anderen Verwendung als Betriebsstätte für Industrie, Gewerbe 2c. dienen sollen, so erscheint das Ansuchen des Rekurrenten um Erteilung der zeitlichen Befreiung von den Gemeinde=Umlagen im Sinne des erwähnten Gemeinderats¬ beschlusses vom 6. Mai 1904 mit Bezug auf das erbaute Wohn¬ haus, Garstenstraße Nr. 6 in Steyr, als begründet, bezüglich der anderen, lediglich für seine gewerblichen Zwecke hergestellten Baulichkeiten nicht begründet. Es stellt daher die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurrenten Herrn Franz Stohl jun. gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 28. Februar 1908, Z. 5688, insoweit stattgegeben, als die Befreiung von der Zahlung der Gemeinde=Umlagen im Sinne des Gemeinderats¬ beschlusses vom 6. Mai 1904 für dessen neuerbautes Wohnhaus, Gärstenstraße Nr. 6, zugestanden wird, während bezüglich der weiteren hergestellten Baulichkeiten, welche lediglich nur für ge¬ werbliche Zwecke des Rekurrenten dienen, eine solche Befreiung nicht bewilligt wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6586. 4. Beschluß über einen Antrag betreffs Verleihung des Bürgerrechtes an Feuerwehrmänner. In der Gemeinderatssitzung vom 6. März 1908 wurde be¬ schlossen, daß die Bestimmungen über die Bürgerrechtsverleihung einer Revision zu unterziehen und in der nächsten Gemeinde¬ ratssitzung bestimmte Anträge zu stellen sind. In Ausführung dieses Beschlusses erstattet die l. Sektion folgenden Bericht mit Anträgen:
2 Nachdem durch die Verleihung des Bürgerrechtes an Heimatsberechtigte nach der allgemeinen Anschauung über die Bedeutung des Bürgerrechtes und mit Rücksicht auf die mit dem Bürgerrechte verbundenen besonderen Befugnisse (Wahlrecht) ge¬ wissermaßen eine Auszeichnung und Anerkennung ausgedrückt werden solle, was sich auch aus dem Worte „Verleihung“ ergibt o ergibt sich daraus als Grundlage für die Verleihung des Bürgerrechtes, daß dasselbe in der Regel nur in jenen Fällen tatsächlich verliehen werden soll, in welchen hinlängliche Gründe für eine solche Auszeichnung und Anerkennung für einen Ge¬ meinde=Angehörigen vorliegen und nachgewiesen werden. Nur ausnahmsweise soll von diesen allgemeinen Voraussetzungen ab¬ gegangen werden und die Verleihung des Bürgerrechtes auch bewilligt werden können, wenn wirklich bedürftige Gemeinde¬ Angehörige darum ansuchen, um aus den Stiftungen Unter¬ stützungen zu erhalten, bei denen das Bürgerrecht als Voraus¬ setzung der zu bewilligenden Pfründe oder Unterstützung stift¬ briefmäßig festgesetzt ist. Mit Rücksicht auf diese prinzipiellen Modalitäten bei Verleihung des Bürgerrechtes stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Das Bürger¬ recht der Stadt Steyr ist im Sinne des § 5 des Gemeinde statutes in Hinkunft nur an solche Gesuchsteller zu verleihen, welche 1. in der Stadt Steyr heimatsberechtigt sind und einen mindestens zehnjährigen ununterbrochenen, tadellosen Aufenthalt nachweisen: 2. einen entsprechenden Besitz oder hinlänglichen Erwerb, omit eine gesicherte Existenz ausweisen; 3. eine entsprechende soziale Stellung haben: 4. für den Staat, das Land oder die Stadtgemeinde sich Verdienste erworben haben, insbesondere durch eine 25jährige ununterbrochene Tätigkeit im Verbande der städtischen oder Waffenfabriks=Feuerwehr, oder durch besondere Leistungen im Wirkungskreise humanitärer Vereine und Anstalten, oder im Verbande des k. k. priv. bewaffneten Steyrer Bürgerkorps. 5. Ausnahmsweise kann die Verleihung des Bürgerrechtes auch an solche in Steyr heimatsberechtigte Gesuchsteller erfolgen, welche das Bürgerrecht deshalb anstreben, um hiedurch einen Anspruch auf eine solche Pfründe, ein Stipendium oder eine sonstige Stiftung für sich oder ihre Familienangehörigen zu er¬ langen, bei welchen das Bürgerrecht Voraussetzung der Ver¬ leihung derselben ist, wenn die Gesuchsteller einer solchen Unter¬ stützung wirklich bedürftig sind und deren Verhalten stets ein tadelloses war. Weiters hält die I. Sektion auch dafür, daß bei Festlegung der Modalitäten für die Verleihung des Bürgerrechtes, auch die Bestimmungen über den Verlust des Bürgerrechtes, welche im Gemeindestatute nicht ausdrücklich vorgesehen sind, praktisch aber durch endgültige Entscheidung des hohen oberösterr. Landesaus¬ schusses vom 2. Dezember 1904, Z. 25.346, vorgezeichnet wurden, estzulegen, damit über diese Frage stets konform entschieden werden kann. Nachdem der Gemeinderat von Steyr in seiner Sitzung vom 20. Februar 1903 prinzipiell erklärt hat, daß gemäß des § 5 des Gemeindestatutes der Verlust des Heimatsrechtes in der Stadt Steyr den Verlust des Bürgerrechtes von Steyr nach sich zieht, weil das Heimatsrecht gemäß § 5 des Gemeindestatutes eine unerläßliche Voraussetzung zur Verleihung des Bürger¬ rechtes bildet, und dieser Beschluß des Gemeinderates über Rekurs vom hohen oberösterr. Landesausschusse mit Entscheidung vom 2. Dezember 1904, Z. 25.346 cx 1903, vollinhaltlich be¬ tätigt wurde, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Das Bürger¬ recht der Stadt Steyr geht zu Verlust, sobald der Bürger das Heimatsrecht der Stadt verliert. Schließlich schlägt die 1. Sektion noch vor, um dem Akte der Verleihung des Bürgerrechtes eine gewisse Feierlichkeit zu eben und deshalb auch den Charakter der Auszeichnung und Anerkennung hervorzuheben, daß auch bei Verleihungen des Bürgerrechtes der Stadt Steyr die Ablegung des Bürgereides in die Hände des Herrn Bürgermeisters eingeführt werde und stellt die I. Sektion deshalb den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Jeder neu¬ ernannte Bürger der Stadt Steyr hat den üblichen Bürgereid in die Hände des Herrn Bürgermeisters abzulegen. Herr G.=R. Schertler stellt den Antrag, daß auch die Dienstleistung bei der Waffenfabriks=Feuerwehr dieselbe Berück¬ sichtigung findet. Herr G.=R. Sommerhuber stellt den Antrag, daß den Feuerwehrmännern bei 25jähriger Dienstzeit das Bürgerrecht taxfrei verliehen werde. Nach dem Schlußworte des Herrn Referenten, welcher sich dem Antrage des Herrn G.=R. Schertler anschließt, sich jedock dem Antrage des Herrn G.=R. Sommerhuber entgegenstellt, wird der Antrag des Herrn G.=R. Schertler angenommen, dagegen der Antrag des Herrn G.=R. Sommerhuber abgelehnt. Der Herr Vorsitzende bringt sodann die Anträge der Sektion bezüglich Verleihung des Bürgerrechtes, bezüglich Verlustes des Bürgerrechtes, sowie bezüglich Ablegung des Bürgereides je einzeln zur Abstimmung und werden diese Anträge einstimmig angenommen. — Z. 6511. 5. Zuschrift des Reichsrats=Abgeordneten G. Schachinger betreffs Erlassung einer Petition an den o.=ö. Landtag hinsichtlich Erhaltung der Bauerngüter. Der Herr Referent gibt den Inhalt der Petition bekannt und stellt namens der Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde¬ rat der Stadt Steyr schließt sich der Petition vollinhaltlich an und ist selbe an den hohen Landesausschuß einzusenden. Die Herren Gemeinderäte Triebrunner und Dantl¬ graber weisen den im Begleitschreiben des Abgeordneten Schachinger gemachten Angriff gegen die Sozialdemokraten, daß diese an der fortschreitenden Vernichtung der Bauerngüter schuld¬ tragend sind, energisch zurück. Hierauf wird der Antrag der Sektion einstimmig ange¬ nommen. — Z. 6658. 6. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Ueber den vorliegenden Rekurs des Franz Stögmüller gegen die abweisliche Entscheidung des städtischen Armenrates wegen Vergütung restlicher Verpflegskosten für Karl Stögmüller liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Nachdem der Rekurrent die Anzeige wegen Uebernahme des Karl Stögmüller in das Armenverpflegshaus in Steyr bereits am 8. Dezember 1907 erstattet hat und die faktische Uebernahme dieses Pfleglings aber ohne dessen Verschulden erst am 5. Februar 1908 erfolgte, während dieser Zeit aber der Pflegling versorgt werden mußte, so erscheint der Anspruch des Rekurrenten auf Ersatz der Verpflegskosten für diese Zeit gesetzlich begründet, wenn auch derselbe nicht vorher um den Weiterbezug der Sustentation angesucht hatte. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Franz Stögmüller gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 19. Februar 1908, Z. 5016, Folge gegeben und sind dem Rekurrenten die für den Armeupflegling Karl Stögmüller für die Zeit vom 1. Jänner bis 4. Februar 1908 ausgelegten Ver¬ pflegskosten mit 20 K 40 h zu ersetzen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Z. 7221. 7. Amtsbericht betreffs Aenderung der Sicherheits¬ und Straßenpolizei=Ordnung für die Stadt Steyr. Der Herr Referent verliest folgenden Amtsbericht: In der mit Gemeinderatsbeschluß vom 24. November 1899 erlassenen Sicherheits= und Straßenpolizei=Ordnung der Stadt Steyr ist keine Vorschrift bezüglich des Ausstaubens 2c. enthalten, obwohl sich häufig Klagen über das Ausstauben und Ausklopfen der Abwischtücher und Fußdecken 2c. von den Fenstern der Häuser oder auf den Gassen und Plätzen im Stadtgebiete ergeben haben. Ganz abgesehen von der Gesundheitsschädlichkeit, ist es gewiß auch nicht zu dulden, daß die Passanten, wenn sie ahnungslos die Gasse durchschreiten, von den Fenstern aus mit Staub und Kehricht überschüttet werden, wodurch auch ihre Kleider, zum Verkaufe ausgestellte Waren und vorübergetragene Lebensmittel schweren Schaden leiden können. Mit Rücksicht auf das im Akte erliegende Gutachten des Herrn Stadtphysikus und mit Rücksicht auf die vorliegenden Polizei=Anzeigen und die Polizei=Relation erlaube ich mir auf die Erlassung nachstehender Kundmachung einzuraten. Kundmachung betreffend das Verbot des Ausstaubens und Ausklopfens von den Fenstern der Häuser und auf öffentlichen Plätzen im Stadt¬ gebiete Steyr. Aus sanitäts= und sicherheitspolizeilichen Rücksichten wird das Ausstauben und Ausklopfen der Abwischtücher, Teppiche, Fußdecken, Betten und anderen Gegenständen von den in der Gassenfront der Häuser befindlichen Fenstern oder auf den öffent¬ ichen Straßen und Gassen im Stadtgebiete über Beschluß des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr vom 3. April 1908, aus¬ drücklich mit dem Beisatze untersagt, daß die Dawiderhandelnden nach den Bestimmungen der kais. Verordnung vom 20. April 1854, R.=G.=Bl. Nr. 96, mit Geldstrafen von 2 bis 200 Kronen eventuell mit angemessenen Arreststrafen geahndet und die Dienst¬ und Arbeitsgeber hiebei für die Handlungen ihrer Dienstleute oder sonstigen Beauftragten verantwortlich gemacht werden. Steyr, den 3. April 1908. Der Bürgermeister: Lang m. p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen: Es werde die vorliegende Kundmachung betreffend das Verbot des Ausstaubens und Ausklopfens von den Fenstern der Häuser und auf öffentlichen Plätzen und Gassen im Stadtgebiete Steyr erlassen und der Herr Bürgermeister mit der Publikation derselben beauftragt Einstimmig nach Antrag. — Z. 28.980. Dringlichkeitsantrag. Liegt vor ein Dringlichkeitsantrag wegen ämtlicher Aus¬ gabe von Wahlvollmachten. ### Nach Annahme der Dringlichkeit verliest der Herr Referent folgende Eingabe: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr Die Gemeinderatswahlen sind kaum eine Woche beendet und schon werden die Inhaberinnen von Frauen=Vollmachten neuerdings für die erst in einem Jahre stattfindenden Ge¬ meinderatswahlen mit Zuschriften überschwemmt und von Agi¬ tatoren heimgesucht, durch welche die Vollmachtträgerinnen auf¬ gefordert werden, schon jetzt die Vollmachten für die Wahlen im Jahre 1909 an den „Deutschen Volksverein in Steyr“ zu Handen des Herrn Professors Leopold Erb auszufolgen. Nachdem sich eine Reihe von Vollmachtträgerinnen über diese vorzeitige neuerliche Vollmachten=Einsammlung be¬ schwert haben, da dermalen, ein ganzes Jahr vor den Wahlen, noch gar keine Veranlassung zur Vollmachtsausstellung vorliegt und durch solche vorzeitige Ausstellungen es sehr leicht vorkommt, daß eine Vollmacht=Inhaberin zwei= oder drei¬ mal eine solche Vollmacht unterschreibt, weil sich dieselben auf ein ganzes Jahr gar nicht zurückerinnern können und damit
3 sehr leicht Unzukömmlichkeiten verbunden werden können, wie dies tatsächlich bei den heurigen Gemeinderatswahlen in 25 Fällen konstatiert wurde, so erscheint es zur Vermeidung solcher eventueller Unzukömmlichkeiten bei den Gemeinde¬ ratswahlen geboten, daß eine Bestimmung seitens des Gemeinde¬ rates eingeführt werde, wodurch ein solches, durch nichts be¬ gründetes vorzeitiges Einsammeln von Frauen¬ vollmachten vermieden werden kann, ohne zugleich die Wahl¬ agitation irgendwie einzuschränken und zu behindern. In analoger Anwendung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. Mai 1902, wodurch zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten bei Verwendung nicht mit dem Amtssiegel der Gemeinde ver¬ sehenen Stimmzettel verfügt wurde, daß bei den Gemeinderats¬ wahlen in Hinkunft nur die mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Stimmzettel giltig sind, soll nun diesem vorzeitigen, durch nichts begründeten Einsammeln der Frauen=Vollmachten und den damit tatsächlich verbundenen Unzukömmlichkeiten von mehrfachen Ausstellungen solcher Vollmachten dadurch vorgebeugt werden, daß der Gemeinderat auch bezüglich der bei den Gemeinderatswahlen zulässigen Voll¬ machten die Bestimmung festsetzt, daß in allen jenen Fällen, in denen das Gemeindestatut der Stadt Steyr bei den Gemeinde¬ ratswahlen gemäß der §§ 21, 23 und 24 die Ausübung des Wahlrechtes durch eine Vollmacht gestattet, diese Vollmachten mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde Steyr versehen sein müssen und diese abgestempelten Wahlvollmachten bei der Stadtgemeinde Steyr erst drei Monate vor den Gemeinderatswahlen ausge¬ geben werden. Durch eine solche Bestimmung wird einerseits der Wahl¬ agitation genügend Zeit geboten, anderseits wird aber dadurch vermieden, daß die Wahlagitation in unserer Stadt das ganze Jahr hindurch keinen Frieden und keine Ruhe auf¬ kommen läßt, daß die Besitzerinnen von Frauen=Vollmachten nicht fortwährend von Agitatoren belästigt werden, und daß auch weitere Unzukömmlichkeiten durch Ausstellung mehrerer Vollmachten durch eine Vollmachtträgerin vorkommen können, wie das bei den letzten Gemeinderatswahlen der Fall war. Die I. Sektion stellt daher im Sinne des § 28 der Ge¬ schäftsordnung den Dringlichkeits=Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sind zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten bei der vorzeitigen Ein¬ sammlung von Frauen=Vollmachten, welche sich durch doppelte Ausstellung solcher Vollmachten bei den letzten Gemeinde¬ ratswahlen tatsächlich ergeben haben, bei den künftigen Ge¬ meinderatswahlen in allen jenen Fällen, in denen das Ge¬ meindestatut der Stadt Steyr gemäß der §§ 21, 23 und 24 die Ausübung des Wahlrechtes durch einen Bevollmächtigten ge¬ stattet, seitens der Stadtgemeinde Steyr die erforderlichen mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Vollmachten drei Monate vor dem laut Gemeindestatut festgesetzten Wahlmonat März an die Wählerschaft auszugeben, resp. steht es der Wähler¬ schaft frei, von diesem Zeitpunkte an solche Wahlvollmachten bei der Stadtgemeinde zu erheben und dürfen nur solche mit dem Amtssiegel versehene Vollmachten bei den künftigen Gemeinde¬ ratswahlen verwendet werden. Herr G.=R. Dantlgraber glaubt, man solle den Frauen das direkte Wahlrecht einräumen, sie sollen selbst zur Wahlurne schreiten können, dadurch würde der Druck, der heute auf die Frauen ausgeübt wird, entfallen. Herr G.=R. Triebrunner schließt sich dieser Ansicht an und spricht den Wunsch aus, daß die 1. Sektion die An¬ regung des Herrn G.=R. Dautlgraber studieren und spruchreif machen solle. Weiters beantrage er, daß die Wahlvollmachten gleichzeitig mit den Stimmzetteln zugestellt werden. Der Herr Referent erwidert auf die Ausführungen der Herren Gemeinderäte Dantlgraber und Triebrunner, daß das direkte Wahlrecht für Frauen noch nirgends eingeführt ist. Die Stadtgemeinde Steyr würde sich durch Anstrebung des direkten Wahlrechtes für Frauen nur lächerlich machen. Eine solche Aktion müßte vom Reichsrate ausgehen und es müßten sich alle größeren Gemeinden daran beteiligen. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit allen gegen drei Stimmen angenommen. 8. Zuschrift der Kommunal=Kreditanstalt in Linz betreffs Verwendung des noch unbehobenen restlichen Kasernbau=Darlehens von 140.000 K. Die Direktion der Kommunal=Kreditanstalt in Linz ersucht, das restliche Kasernbau=Darlehen per 140.000 K entweder zu beheben oder auf dasselbe zu verzichten. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem das Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr wegen Verlegung der Artilleriebrigabe=Einjährig = Freiwilligen= Schule von Wien nach Steyr bis dato noch nicht erledigt worden ist, omit noch die Möglichkeit besteht, daß diese Freiwilligen=Schule doch nach Steyr kommt, und in diesem Falle von der k. k. Kriegsverwaltung eventuellen Falles die Herstellung besonderer Baulichkeiten für diese Schule verlangt werden könnte, so empfiehlt es sich, den noch nicht flüssig gemachten Restbetrag des Kasernbau=Darlehens per 140.000 K von der landschaftlichen Kommunal=Kreditanstalt in Linz zu beziehen und denselben einstweilen als Kasernbau=Reserve zu fruktifizieren, so daß für ie Gemeinde daraus keine Mehrauslage entsteht. — Dadurch wird vermieden, daß die Stadtgemeinde, falls die Verlegung der Freiwilligen=Schule nach Steyr erfolgt, nicht neuerlich um eine weitere Darlehensbewilligung beim Landtage einschreiten muß sondern zur Herstellung der eventuell gesorderten Schulbauten die Kasernbau=Reserve verwenden kann. Der Umstand, daß von der Reserve per 140.000 K die Gebühr von zirka 875 K vorgeschrieben würde, kommt dabei nicht in Betracht, weil die Kommunal=Kreditanstalt ihre Ver¬ mittlung auf nachträgliche Befreiung von dieser Gebühr in Aussicht stellt und weil durch die Fruktifizierung zu 4½% Zinsen ohnedies ein Ueberschuß gegen die an diese Anstalt zu zahlenden 4% Zinsen sich ergibt, welcher zur beiläufigen Deckung der Gebühr dienen kann. Mit Rücksicht auf diese Erwägungen stellt die 1. Sektion auf Grund der mit der II. Sektion gemeinschaftlich gepflogenen Beratung und Beschlußfassung den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde über die Zuschrift der Kommunal=Kreditanstalt in Linz vom 17. Jänner 1908, Z. 260/1907, der aus dem der Stadtgemeinde Steyr be¬ wvilligten Kasernbau=Darlehen von 600.000 K bis dato noch nicht behobene Restbetrag von 140.000 K bei der Kommunal¬ Kreditanstalt in Linz bezogen und wird dieser Betrag als Kasernbau=Reserve“ fruchtbringend angelegt und bis zu seiner Verwendung seitens der Stadtgemeinde abgesondert verwaltet. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 1888. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Jahresbericht des Herrn Kustos des städtischen Museums pro 1907. Der Herr Referent verliest den umfangreichen Bericht des Herrn Kustos Jakob Kautsch über die Vorkommnisse im städtischen Museum im Jahre 1907, sowie über die Einnahmen und Aus¬ gaben für das Museum und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und demselben über die vorgelegte und von der Stadt¬ buchhaltung richtig befundene Rechnungslegung das Absolutorium rteilen. Ferner wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, daß dem Herrn Kustos und seiner Gattin der Dank des Gemeinde¬ rates für ihre Tätigkeit im städtischen Museum durch Erheben von den Sitzen ausgedrückt und daß ihm dieser Dank schriftlich bekanntgegeben werde. Weiters wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, von der angeregten Unterbringung von Gegenständen des städtischen Archivs in das städtische Museum vorläufig Umgang zu nehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5843. 10. Eingabe der freiw. Feuerwehr in Steyr um einen Beitrag zur Errichtung einer Rettungsabteilung. Die Sektion stellt den Antrag auf Gewährung eines Bei¬ trages von 100 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 6252. 11. Subventions= und Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden be¬ willigt: 1. Der Allgemeinen Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs¬ Kasse Steyr 200 K. 2. Dem Verein der Kanzlei=Offizianten und Kanzlei=Gehilfen in Linz 20 K 3. Dem Verein der Oberösterreicher in Wien 20 K. 4. Für den Verein der Oberösterreicher in Innsbruck wird der Mitgliederbeitrag pro 1908 per 6 K wieder bewilligt. 2. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals¬ Abschluß pro Dezember 1907. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben im Dezember 1907 wie folgt: Einnahmen im Monate Dezember 1907 . . 134.065 K 51 h Hiezu Kasserest vom Vormonat .84.058 „ 71 „ Gesamt=Einnahmen im Monate Dezember 218.124 K 22 h Ausgaben im Monate Dezember 1907 . 218.124 „ 22 „ — K—k Kasserest am Jahresschlusse 1907 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Nothhaft geprüft und richtig befunden wurde Zur Kenntnis. — Z. 8269. 13. Gesuch des Rennvereines in Steyr um eine Subvention zu Rennpreisen. Die Sektion beantragt die Wiedergewährung einer Sub¬ vention von 250 K. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8167. Dringlichkeitsantrag. Liegt folgender Dringlichkeitsantrag vor: Wie dem löblichen Gemeinderate bekannt, wurde das An¬ suchen der Stadtgemeinde Steyr um Abschreibung des im Jahre 1900 gewährten staatlichen Notstands=Darlehens von 45.000 K nit dem Erlasse des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 14. Fe¬ bruar 1906, Z. 3477/St. U., abgewiesen, jedoch der Stadt eine weitere Stundung der Rückzahlung bis zum Jahre 1911 gewährt. Der Herr Bürgermeister hat nun ein neuerliches Ansuchen um Erlassung der Rückzahlung dieses Darlehens beim k. k. Statthalterei = Präsidium in Linz eingebracht, in welchem diese Nachsicht unter Zusicherung der Abführung dieser Summe an den Spitalsbaufond und Verwendung derselben zum Baue eines neuen Spitales in Steyr erbeten wird. Mit dem Erlasse vom 12. März 1908, Z. 3785/St. U., erteilte die k. k. Statthalterei den Auftrag, auf Grund eines Gemeinderatssitzungsbeschlusses unter Rückvorlage der Akten zu berichten, innerhalb welchen Zeitraumes und in welchen Zeit¬ abschnitten die Stadtgemeinde Steyr sich verpflichten würde, das Notstands=Darlehen von 45.000 K an den Spitalsbaufond ein¬
zuzahlen, falls die Abschreibung des erwähnten Darlehens von der k. k. Statthalterei bewilligt werden würde. Aus diesem Auftrag dürfte die Geneigtheit des k. k. Statt¬ halterei=Präsidiums zu entnehmen sein, dem gestellten Begehren stattzugeben, wenn die Gemeindevertretung bezüglich der Ueber¬ weisung der 45.000 K an den Spitalsbaufond einen befriedi¬ genden Beschluß faßt. Da dieser Auftrag erst eingelangt ist, nachdem die Tages¬ ordnung für diese Sitzung bereits ausgegeben war, hat die Sektion die dringliche Behandlung dieses Gegenstandes für not¬ wendig gehalten und wolle der Gemeinderat im Sinne des § 28 der Geschäftsordnung über die dringliche Behandlung dieser An¬ gelegenheit Beschluß fassen. Wenn auch die Rückzahlung dieses Darlehens die Gemeinde sehr stark belastet, so ist es doch immer ein großer Vorteil, wenn mit dem zurückgezahlten Gelde wenigstens Institutionen der Stadt gefördert werden. Es empfiehlt sich daher, bezüglich dieser Rückzahlung das möglichste Entgegenkommen walten zu lassen, weshalb die Sektion den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, falls die k. k. ober¬ österreichische Statthalterei in Linz die Abschreibung des der Stadt Steyr im Jahre 1900 gewährten Notstands=Darlehens be¬ willigt, den Darlehensbetrag von 45.000 K an den Spitals¬ baufond zu überweisen und an diesen Fond alljährlich bis zum Beginne des Baues je 5000 K, vom Jahre des Baubeginnes eines neuen städtischen Spitales in Steyr an aber jährlich 10.000 K bis zur endlichen Deckung der Schuld von 45.000 K einzuzahlen. Es wird sowohl die Dringlichkeit wie auch der Antrag selbst einstimmig angenommen. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 14. Amtsberichte betreffs Herstellung der Grund¬ buchsordnungen hinsichtlich der Parzellen 994/1 und 1037/2. a) Amtsbericht. Die Parzelle 994/1 besteht heute in der Natur nicht mehr, ist vielmehr in der Wegparzelle 960/2 aufgegangen. Da aber die Parzelle 960/2 als Weg öffentliches Gut und im Grundbuche im Verzeichnisse 11 über öffentliches Gut angeführt ist, während die Parzelle 994/1 als Privateigentum der Gemeinde der Liegenschaft Einlagezahl 963 zugeschrieben ist, muß die Abschreibung dieser Parzelle von der Liegenschaft E.=Z. 963 und deren Uebertragung ins Verzeichnis über öffentliches Gut unter Vereinigung mit der Wegparzelle 960/2 erfolgen. Hiezu ist nach dem Dafürhalten ein darauf bezüglicher Gemeinderats¬ beschluß notwendig, weshalb dieser Akt zur Schlußfassung vor gelegt wird. — Gall, Stadtrat. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der aufgetragenen Grundbuchsordnung in betreff der Wegparzelle 994/1 die Zustimmung erteilt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6106. b) Amtsbericht. Das k. k. Kreisgericht Steyr hat die Stadtgemeinde Steyr zur Herstellung der Grundbuchsordnung in Ansehung der Bauparzelle Nr. 1037/2 aufgetragen. Diese Parzelle 1037/2 befindet sich am Ennsquai hinter dem Haratzmüllerhaus, wurde im Jahre 1895 der Gemeinde zur Anlegung des Sammelkanales überlassen, von der Realität K.=Nr. 291, E.=Z. 263, in Ennsdorf abgeschrieben, für dieselbe die neue E.=Z. 508 im Grundbuche Steyr eröffnet und das Eigentumsrecht hierauf für die Stadtgemeinde Steyr eingetragen. Obwohl das gefertigte Amt die Meinung hegt, daß die Grundbuchsordnung bezüglich der Bauparzelle Nr. 1037/2 ohne¬ dies vorhanden ist, besteht das k. k. Kreisgericht aus dem Grunde auf die aufgetragene Grundbuchsordnung hinsichtlich der Bau¬ parzelle 1037/2, weil es findet, daß diese Parzelle nicht als Privatbesitz der Gemeinde Steyr, sondern als öffentliches Gut anzusehen ist und als solches mit der Wegparzelle 1297 zu¬ ammenzulegen wäre. Tatsächlich ist dies bei dem weiter unten am Ennsflusse gelegenen Kaiteil der Fall. Zur Durchführung dieser Grundbuchsordnung ist aber ein Gemeinderatsbeschluß notwendig, nach welchem die Gemeinde¬ Vertretung der Stadt Steyr die Parzelle 1037/2 dem öffentlichen Gute übergibt und deren Vereinigung mit der Parzelle 1297, welche eine öffentliche Wegparzelle ist, zustimmt. Da der Charakter der Parzelle 1037/2 ganz gewiß ein öffentlicher ist und die Auf¬ rechthaltung der gegenwärtigen Grundbuchsordnung keinen Wert hat, wird der Akt zur Schlußfassung vorgelegt. Der Stadtrat: Franz Gall. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß der aufgetragenen Grundbuchsordnung in betreff der Parzelle 1037/2 die Zustimmung erteilt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6105. 15. Eingabe des Kommandos des k. u. k. 14. Korps¬ Artillerie=Regiments wegen Ablösung des für die Unter¬ offiziers=Menage beschafften Küchenherdes. Ueber die vorliegende Eingabe stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem k. u. k. Korps=Artillerie=Regiment die Kosten für den von demselben aufgestellten Sparherd in der Unteroffiziers=Menage im Betrage von 279 K 35 k vergütet werde, und zwar aus dem Kasern¬ erhaltungsfond, daß sich jedoch die Gemeinde auf keinerlei weitere Kosten dieses Herdes einlasse. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7500. 16. Grundabtretung beim Hause Schlüsselhofgasse 37. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderat wolle die angesuchte Abtretung eines beiläufig 8 m2 großen Grundstreifens aus der Wegparzelle 1390/1, öffentliches Gut beim Hause Schlüsselhofgasse 37, um den vereinbarten Preis von 10 K per m2 bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7338. 7. Ansuchen des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege um Nachsicht der Beleuchtungs= und Be¬ heizungskosten für den Turnkurs im Bürgerschulgebäude für das heurige Schuljahr. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem An¬ suchen des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege Folge gegeben werde, und demselben die Kosten für Beheizung und Beleuchtung der Turnschule für das Schuljahr 1907 und 1908 im Betrage von 37 K 24 k nachgelassen werden. Einstimmig nach Antrag. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 18. Eingabe der beiden Totenbeschauer um Rege¬ lung der Totenbeschaugebühren in Steyr. Ueber die vorliegenden Eingaben und den vorliegenden Amtsbericht stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Ansuchen der hiesigen Totenbeschauer, Dr. Klunzinger und Dr. Clessin, zur Einhebung einer höheren Totenbeschaugebühr als der bisherigen die Zustimmung zu erteilen und dieselbe wie folgt festzusetzen: 1 K 50 h für die III. Beerdigungsklasse 4 „ „ „ II. I. 6 „ — „ „ — 50 eine Armeninstitutsleiche und haben die beiden hiesigen Leichenbestattungs=Unternehmungen wie bisher die Pflicht, diese klassenmäßige Totenbeschaugebühr von Fall zu Fall einzuheben und an die Totenbeschauer monatlich abzuführen. Dieser Tarif tritt mit 1. Mai 1908 in Wirksamkeit. Herr G.=R. Wöll stellt den Antrag, die Totenbeschau¬ gebühr bei den Armenleichen wie bisher zu belassen, welcher Antrag abgelehnt wird. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit Majorität an¬ genommen. — Z. 5575 Herr G.=R. Schertler bringt vor, daß in einer Zeitung eine Aeußerung über ihn gefallen sei, als ob er kein freier Mann wäre. Er habe weder vom Herrn Bürgermeister noch vom Obmann des Fortschrittsvereines eine Weisung erhalten, wie er im Gemeinderate vorgehen solle. Es wurde ihm auch der Vorwurf gemacht, daß er für die Arbeiter zu wenig getan habe. Diesen Vorwurf müsse er zurückweisen, denn er sei jeder¬ zeit für die Arbeiter sowohl im Gemeinderate wie auch im Armenrate eingetreten. Der Herr Bürgermeister erwidert hierauf, daß er be¬ dauere, daß Herr G.=R. Schertler durch einen Zeitungsartikel gekränkt wurde. Er könne nur konstatieren, daß Herr Schertler während seiner vierjährigen Tätigkeit als Gemeinderat stets mit Eifer und Opferwilligkeit im Gemeinderate und Armenrate tätig war und fühle er sich verpflichtet, ihm hiefür im Namen des Gemeinderates und des Herrn Altbürgermeisters Stigler den Dank auszusprechen. Hierauf vertrauliche Sitzung. Die Verifikatoren: K D. Oellan# Der Schriftführer:
Anhang. zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates Steyr am 3. April 1908. Vertraulicher Teil. I. Section: Referent: Sections Obmann Herr GR. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband Steyr und BürgerrechtsVerleihung. Liegt vor das Ansuchen des Josef Ernst, Waffenfabriks Arbeiter Steyr um Verleihung des Bürgerrechts mit Nachsicht den Taxe. Der Sections Antrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller in Steyr zuständig, schon über 10 Jahre ansäßig ist, eine
Beschäftigung hat, die ihm die Existenz gewährt und mehr als 25 Jahre ununterbrochen der st. Feuerwehr angehört sind die Bedingungen erfüllt und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Josef Ernst das Bürgerrecht der Stadt Steyr und zw. mit Rücksicht auf seine Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen und hat sich derselbe über Vorladung des Herr Bürgermeisters zur Ablegung des Bürgereides einzufinden. Einstimmig nach Antrag Z. 5346. Zur Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz Novelle vom Jahre 1896 werden vorgeschlagen:
1. Franz Böhm s. Frau 5 Kinder 2. Julia Götz 3. Franz Klein s. Frau 4. Heinrich Klingesberger s. Frau 1 Kind 5. Karl Rodlmayr, s. Frau 2 Kinder 6. Ludwig Rötzer, s. Frau 3 Kinder 7. Jos. Ruzicka s Frau 2 Kinder 8. Johann Zdesar s. Frau 5 Kinder 9. Anton Stippl s. Frau 1 Kind 10. Johann Wortner s. Frau 7 Kinder Der Herr Referent stellt namens der II. Section den Antrag auf Aufnahme der vorgenannten 10 Parteien in den Gemeinde Verband Steyr. Einstimmug nach Antrag: Der Herr Bürgermister gibt bekannt, daß die öst. Waffenfabrik ihren Stadl am Grünmarkt preiswürdig zu verkaufen gewillt sei. Da dieser Stadl als Depot für die Feuerwehr
sehr geeignet wäre, so ersuche er den löbl. Gemeinderat um seine Meinung wegen Ankaufes dieses Stadels. Nach längerer Besprechung an welcher sich die Herrn Gemeinderäte Busek, Dr. Angrrmann, Sommerhuber und Millner beteiligen, spricht sich der Gemeinderat in Prinzip für den Ankauf dieses Stadels aus und wird der Antrag des Herrrn GR. Millner: Es sei der Herr Bürgermeister zu ermächtigen, diesbezüglich mit der Waffenfabrik in Verhandlung zu treten und über das Resultat dieser Verhandlungen in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten, einstimmig angenommen. Nachdem sich niemand mehr zum Worte
meldet, schließt der Herr Vorsitzende die vertrauliche Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer
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