Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 6. März 1908. Mitteilungen. I. Sektion (Sektions= Sitzung Mittwoch, den 4. März 1908, 3 Uhr nachmittags). 1. (Vertraulich.) Gesuche um Bürgerrechts=Verleihung. 2. (Vertraulich.) Personal=Ansuchen. 3. Wahlrechts=Reklamation. 4. Wahl eines Mitgliedes in den Schulausschuß der gewerb¬ lichen Fortbildungsschule. 5. Versorgungs=Verträge. 6. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. 7. Zuschrift der k. k. Post=Direktion in Linz in betreff der Erbauung eines neuen Postgebäudes in Steyr. 8. Zuschrift des k. k. Kreisgerichts=Präsidiums in Steyr betreffs des Unterbleibens des Neubaues eines Kreisgerichts¬ gebäudes in Steyr. II. Sektion (Sektions=Sitzung Dienstag, den 3. März 1908, 3 Uhr nachmittags). 9. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals=Abschluß pro November 1907. 10. Beschluß betreffs Beitragsleistung zur Telephon=Ver¬ bindung Steyr—Weyer—Leoben. 11. Gesuche um Theater=Verleihung für die nächste Saison. 12. Eingabe der Realschul=Direktion in Theater=Ange¬ legenheit. 13. Eingabe der Bürgerlichen Aktienbrauerei in Steyr um Rückvergütung der Verbrauchs=Umlage für das im Jahre 1907 geschwendete Bierquantum. Tages=Ordnung: 14. Eingabe derselben Brauerei um Verbrauchs=Umlage¬ Rückvergütung für das im Märzenkeller zum Ausschank gelangte Bierquantum. 15. Amtsbericht über die für das Jahr 1908 gestellten Abfindungsanbote hiesiger Geschäftsleute hinsichtlich der von ihnen einzuführenden Mengen gebrannter geistiger Flüssigkeiten. 16. Ansuchen der „Steyrer Liedertafel“ um Ueberlassung des Stadttheaters für den 16. und 17. Mai zu Aufführungen zugunsten des Spitalbaufondes. 17. Mautabfindungs=Ansuchen. 18. Eingabe des Sekretariates der volkstümlichen Universi¬ tätskurse um Gewährung von Stipendien und Reise=Unter¬ stützungen für Lehrer zur Teilnahme an dem heuer in Linz stattfindenden wissenschaftlichen Ferialkurs für Lehrer. 19. Eingabe der Fachlehrerin Frl. Anna Pehersdorfer in Angelegenheit der Herausgabe eines botanischen Werkes. 20. Subventions= und Spendengesuche. III. Sektion (Sektions=Sitzung Donnersstag, den 5. März 1908, 3 Uhr nachmittags.) 21. Ansuchen um Verpachtung einer kleinen Fläche aus der städtischen Grundparzelle 995 (in der Zachhubergasse). IV. Sektion (Sektions=Sitzung Donnerstag, den 5. März 1908, 4 Uhr nachmittags). 22. Eingabe des Präsidiums des Deutsch=österr. Bürger¬ schullehrerbundes in Wien in Angelegenheit der Reform der Bürgerschule. 23. Ernennung eines Armenvaters für das 4. Viertel. 24. Verleihung der Interessen aus den Landerl'schen Stiftungen. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vizebürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Ludwig Binderberger, Gottlieb Bruckschweiger, Gottlieb Dantlgraber, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Rudolf Haslinger, Karl Heindl, Josef Hiller, Michael Meditz, Hans Millner, Franz Nothhaft, Ferdinand Reitter, Johann Rotter, Wilhelm Schertler, Rudolf Sommerhuber, Peter Steinhuber, Anton Stippl, Franz Tribrunner, Josef Tureck und Karl Wöll. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Johann Kollmann, Viktor Stigler und Otto Schönauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Karl Heindl und Josef Hiller gewählt. Mitteilungen. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß er durch ein Parte¬ zettel von dem Ableben des Herrn Julius Hermann, k. k. Ober¬ baurat in Wien und Ehrenbürger der Stadt Steyr, in Kenntnis gesetzt wurde. Er habe der Gattin des Verstorbenen, Frau Sophie Hermann, ein Beileidsschreiben übermittelt, worin auch betont wurde, daß die Stadt Steyr seinem heimgegangenen Ehren¬ bürger für die der Stadt Steyr und dem Kirchenbauvereine ge¬ leisteten Dienste stets das ehrendste Andenken bewahren und ihn dauernd in dankbarer Erinnerung behalten werde. Ich bitte Sie, sich zum Zeichen der Trauer über das Hinscheiden unseres Ehrenbürgers Julius Hermann von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.) Weiters widmet der Herr Vorsitzende dem verstorbenen Ehrenbürger Dr. Johann Hochhauser folgenden Nachruf: Seit unserem letzten Zusammensein hat die Stadt Steyr einen Verlust erlitten, der besonders der Gemeindevertretung nahe geht. Herr Dr. Johann Hochhauser ist am 31. Jänner d. J. vom Leben abberufen worden. In ihm ist ein Mann aus dem Leben geschieden, der durch lange Zeit der Stadt Steyr Dienste geleistet hat. Er war viele Jahre Mitglied des Gemeinderates und Landtags=Abgeordneter und hat in diesen Stellungen, sowie auch als leitender Verwaltungsrat der Waffenfabrik stets im Interesse der Stadt und ihrer Bevölkerung gewirkt. Für diese Verdienste hat ihn der Gemeinderat mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichnet. Ich lade Sie ein, sich zum Zeichen der tiefen Trauer über den Verlust dieses Mannes von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.) Herr Stadtrat Gall erstattet folgende Mitteilungen: 1. Laut Zuschrift des k. k. Bezirksgerichtes Steyr hat Herr Dr. Johann Hochhauser den Armen der Stadt Steyr einen Betrag von 500 K vermacht. — Zur Kenntnis. — Z. 4684. 2. Der Verein „Südmark“ dankt für die erhaltene Sub¬ vention von 40 K. — Zur Kenntnis. — Z. 5776. 3. Das Kommando der Waffenfabriksfeuerwehr ladet den Gemeinderat zu der am 14. März d. J. in den Brauhaussälen stattfindenden Festkneipe ein. — Zur Kenntnis. 4. Herr Landesgerichtsrat Schmidel hat eine Anzahl von Arbeiten über Steyr dem Herrn Bürgermeister zur Aufbewahrung übergeben, wofür demselben der Dank ausgesprochen wurde. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Bürgerrechts=Verleihung. 2. Personalansuchen. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Wahlrechts=Reklamationen. a) Liegt vor die Reklamation des Franz Duda, Kleider¬ macher in Steyr, wegen Nichtaufnahme in die Wählerliste des III. Wahlkörpers. Nachdem vom Amte konstatiert wurde, daß Franz Duda schon seit 1902 das Kleidermachergewerbe betreibt und sonst keine Ausschließungsgründe vorliegen und dessen Aufnahme lediglich aus einem Versehen unterblieben ist, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Reklamation des Franz Duda stattgegeben und die Aufnahme desselben in die Wählerliste des III. Wahlkörpers bewilligt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5602.
b) Herr Karl Wöll erhebt Einwendung wegen Nichtauf¬ nahme der Marie Lieb in die Wählerliste. Hausiergewerbe die direkte Steuer zahlt und deren Mann im Jahre 1907 gestorben ist, welcher eine Armenunterstützung genoß, mehr bezieht, so erscheint dieselbe laut § 19 des Gemeinde¬ statutes wahlberechtigt und stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Reklamation stattgegeben und Frau Marie Lieb in die Wähler¬ liste des III. Wahlkörpers aufgenommen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5913. 4. Wahl eines Mitgliedes in den Schnlausschuß der gewerblichen Fortbildungsschule. Für diese notwendig gewordene Wahl wird seitens der Kreisgerichts=Gebäudes in Steyr. Sektion Herr Vizebürgermeister Leopold Köstler vorgeschlagen. Bei der hierauf mit Stimmzetteln vorgenommenen Wahl erhielt von 25 abgegebenen Stimmen Herr Vizebürgermeister Leopold Köstler 24 Stimmen, welcher somit einstimmig gewählt erscheint. 5. Versorgungs=Verträge. a) Liegt vor der Entwurf eines Versorgungs=Vertrages, wonach sich die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet, den Kuranden Josef Lüftinger gegen Abtretung seines in der Waisenkasse er¬ liegenden Barvermögens per 3788 K 80 h in die lebensläng¬ liche Versorgung zu übernehmen. Nach Verlesung des vorliegenden Entwurfes stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle diesen Ver¬ sorgungs=Vertrag genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3364. b Liegt vor der Entwurf eines Versorgungs=Vertrages betreffs lebenslänglicher Versorgung der Kurandin Juliana Hörzig gegen Abtretung ihres Vermögens per 480 K an den Armenfond Steyr. Die Sektion stellt den Antrag, den vorliegenden Ent¬ wurf des Versorgungs=Vertrages zu genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3633. 6. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Liegt vor der Rekurs des Ferdinand Mayrhofer als Vor¬ mund des minderjährigen Kindes der Rosina Mayrhofer gegen die abweisliche Entscheidung des städtischen Armenrates vom 23. Jänner 1908, Z. 24.380, punkto Gewährung eines Er¬ ziehungsbeitrages. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem aus den Erhebungen ersichtlich, daß Rosina Mayrhofer tatsächlich für ihren Sohn Josef Mayrhofer allein zu sorgen hat und keine Unterstützung bezieht und nur einen Monatslohn von 24 K hat, so erscheint die Bewilligung eines Beitrages begründet und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Vormundes Ferdinand Mayrhofer gegen die Ent¬ scheidung des städtischen Armenrates vom 23. Jänner 1908 in¬ soferne Folge gegeben, daß der Mutter Rosina Mayr für den minderjährigen Sohn Josef, welcher sich in deren Pflege befindet, für ein Jahr ein Erziehungsbeitrag von monatlich 5 K be¬ willigt wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3730. 7. Zuschrift der k. k. Postdirektion in Linz in betreff der Erbauung eines neuen Postgebäudes in Steyr. In dieser Zuschrift wird mitgeteilt, daß das k. k. Ober¬ landesgerichts=Präsidium in Wien das Projekt eines Neubaues für ein k. k. Kreisgericht in Steyr definitiv aufgegeben hat. Da die dermalige Unterbringung des Postamtes in Steyr in sanitärer und betriebsdienstlicher Hinsicht für die Dauer un¬ haltbar ist, so wird an die Stadtgemeinde Steyr das Ersuchen gestellt, in eingehende Erwägung zu ziehen, ob es denn nicht möglich wäre, daß sie selbst, wie dies bei anderen Stadtverwal¬ tungen durchgeführt wurde, durch Aufführung eines Neubaues, in dem die erforderlichen Amtsräume zu einem angemessenen Mietzinse auf lange Frist an das Postärar abgetreten würden, Abhilfe schaffen könnte, da das k. k. Finanzministerium auf die Errichtung eines Amtsgebäudes mit staatlichen Mitteln noch weniger als auf die Verwendung des Kreisgerichts=Gebäudes für Postzwecke eingehen dürfe. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Ueber die Zuschrift der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion in Linz vom 19. Februar 1908, Z. 6157, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Nachdem es Pflicht der Staatsverwaltung ist, für die Errichtung und Her¬ haltung von ordentlichen, den hygienischen und geschäftlichen Bedürfnissen entsprechenden Postamtsgebäuden zu sorgen, da die Post das wichtigste Verkehrsmittel des Staates ist und ein Er¬ trägnis von vielen Millionen dem Staate abwirft, so kann die Stadtgemeinde auf die Aufforderung der k. k. Post= und Tele¬ graphen=Direktion in Linz wegen Aufführung eines neuen Post¬ gebäudes durch die Stadtgemeinde Steyr gegen Zusicherung eines angemessenen Mietzinses auf lange dauernd nicht eingehen, weil die Stadtgemeinde nicht die Mittel besitzt, ein solches neues Post¬ gebäude herzustellen, wenn ihr auch ein angemessener Zins auf lange dauernd zugesichert würde. In eine Verhandlung wegen Erbauung des neuen Post¬ gebäudes oder wegen Adaptierung eines bestehenden passenden Hauses könnte seitens der Stadtgemeinde nur eingegangen werden, wenn das k. k. Postärar der Stadtgemeinde volle Schadloshaltung zusichern würde, so daß seitens des Postärars der Stadtgemeinde Nachdem die Reklamierte bereits seit fünf Jahren für das gegenüber die vertragsmäßige Verpflichtung eingegangen würde, einen solchen Mietzins für das neue Postamtsgebäude zu be¬ zahlen, wodurch die Reklamierte aber seit dessen Tod keine Armenunterstützung 1. die Verzinsung und die Amortisation des Bankapitales, 2. die Erhaltungskosten des Gebäudes und 3. die Steuern und Umlagen während der ganzen Zeit und bis zur vollen Amortisation des aufzunehmenden Bau¬ kapitales gedeckt würden, so daß der Stadtgemeinde Steyr aus dieser Bauführung keinerlei Auslagen erwachsen dürften. Einstimmig nach Antrag. — Z. 29/ Präs. S. Zuschrift des k. k. Kreisgerichts=Präsidiums in Steyr betreffs des Unterbleibens des Neubaues eines In dieser Zuschrift wird mitgeteilt, daß das Justiz¬ ministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium nicht in der Lage ist, das Projekt der Errichtung eines neuen Kreis¬ gerichts=Gebäudes und Gefangenhauses in Steyr weiter zu ver¬ folgen und nimmt daher lediglich die Errichtung eines Zubaues zum Kreisgerichts=Gebäude und die Instandsetzung des Gefangen¬ hauses in Steyr nach den vom Hochbaudepartement im Ministerium des Innern verfaßten Projektskizzen in Aussicht. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem laut Entscheidung des k. k. Finanzministeriums in Wien vorläufig die Erbauung des neuen Kreisgerichts=Ge¬ bäudes abgelehnt wurde, so erübrigt der Stadtgemeinde Steyr vorläufig nichts anderes, als diesen Entschluß des k. k. Finanz¬ ministeriums mit lebhaftem Bedauern zur Kenntnis zu nehmen und abzuwarten, bis die Detailprojekte für den beabsichtigten Zu¬ bau beim alten Kreisgerichts=Gebäude und für die Adaptierungen in der Fronfeste vorgelegt werden. Nach Vorlage dieser Projekte wird es aber der Stadt¬ gemeinde möglich sein, auf Grund der Kostenberechnungen eventuell nochmals auf das fallengelassene Projekt des Neubaues zurückzukommen und neuerdings die nötigen Schritte zur Ver¬ wirklichung des Projektes einzuleiten. Deshalb stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die Entscheidung des k. k. Finanzministeriums, womit die Erbauung eines neuen Kreisgerichts-Gebäudes in Steyr abgelehnt wurde, vorläufig mit lebhaftem Bedauern zur Kenntnis genommen, der Gemeinderat behält sich aber vor, nach Einlangen der Detail¬ projekte für die Adaptierungen am Kreisgerichts=Gebäude und an der Fronfeste und nach Maßgabe der Kostenberechnungen eventuell nochmals das Projekt eines Neubaues des Kreisgerichts¬ Gebäudes aufzugreifen und die hiezu nötigen Schritte einzuleiten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5406. Dringlichkeitsantrag. Im Wege der Dringlichkeit verliest Herr G.=R. Dr. Franz Angermann folgende Eingabe: An die löbliche Stadtgemeinde in Steyr! In dem Prozesse der Stadtgemeinde Steyr und der Elektrizitätswerke in Steyr gegen die österreichische Waffenfabriks¬ Gesellschaft in Steyr betreffend die Genehmigung der Erweite¬ rung des Elektrizitätswerkes der österreichischen Waffenfabrik durch Kabellegung über den Steyrfluß zum Objekt XIII der Waffen¬ fabrik zu Kraft= und Beleuchtungszwecken hat über die Be¬ schwerde der Stadtgemeinde Steyr und der Elektrizitätswerke in Steyr vor dem k. k. Verwaltungsgerichtshofe in Wien am 5. Februar 1908 die Verhandlung stattgefunden und wurde bei derselben diese Beschwerde aus „rein formellen Gründen“ abge¬ wiesen, deren Motivierung eine geradezu überraschende war. Wie bekannt, wurde mit Entscheidung der Stadtgemeinde¬ Vorstehung vom 19. Juli 1906, Z. 15.826, ausgesprochen, daß gegen die angesuchte Kabellegung zum Objekte XIII der Waffen¬ fabrik vom technischen und gewerbepolizeilichen Standpunkte keine Einwendung besteht, daß aber seitens der Stadtgemeinde und des Elektrizitätswerkes in Steyr Einwendungen dagegen er¬ hoben wurden, daß dieses Kabel auch zu Beleuchtungszwecken verwendet werde und wurde in der Entscheidung ausdrücklich gesagt, daß die projektierte Anlage nur zu Kraftzwecken und nicht zu Beleuchtungszwecken dienen darf. Damit war nach dem klaren Wortlaute der Entscheidung die Kabelanlage zu Kraftzwecken genehmigt worden, nicht aber zu Beleuchtungszwecken. Dagegen hat die österreichische Waffenfabrik den Rekurs an die k. k. Statthalterei eingebracht und dieselbe hat mit Erlaß vom 2. September 1906, Z. 18.728, entschieden, daß diese Kabel¬ anlage auch zu Beleuchtungszwecken verwendet werden kann, weil Einwendungen der Stadtgemeinde und des Elektrizitäts¬ werkes privatrechtliche Einwendungen seien und dieselben daher auf den Zivilrechtsweg gehören. Die Stadtgemeinde Steyr und das Elektrizitätswerk haben dagegen den Rekurs an das k. k. Handelsministerium überreicht, weil beide Interessenten der Ansicht waren, daß diese Einwen¬ dungen nicht privatrechtliche, sondern öffentlichrechtliche sind und daher die Entscheidung darüber nicht vor das Gericht ge¬ hört, sondern den politischen Behörden zusteht. Das k. k. Handels¬ ministerium hat jedoch mit Erlaß vom 25. November 1906, Z. 28.925, denselben Standpunkt wie die k. k. Statthalterei ein¬ genommen und diese Rekurse abgewiesen. Die Stadtgemeinde und die Elektrizitätswerke in Steyr haben dagegen die Beschwerde an den k. k. Verwaltungsgerichts¬ hof eingebracht und haben darin in erster Linie den bisherigen Standpunkt vertreten, daß die vorgebrachten Einwendungen nicht
3 auf den Rechtsweg zu verweisen waren, weil sie nicht „privat¬ rechtlicher“ sondern „öffentlichrechtlicher“ Natur seien, und daß omit über die Berechtigung derselben die politischen Behörden hätten entscheiden sollen, und erst dann, je nachdem diese Ent¬ cheidung ausfiel, die Kabelanlage auch für Beleuchtungszwecke hätte genehmigen oder nicht genehmigen können. Wie aus dem angeschlossenen Berichte des zur Verhand¬ lung beim k. k. Verwaltungsgerichtshofe bestellten Substituten Herrn Dr. Karl R. von Sääf, Hof= und Gerichtsadvokaten in Wien, hervorgeht, hat sich aber der Verwaltungsgerichtshof auf einen Standpunkt gestellt, welcher alle Beteiligten inklusive des Ex offo - Vertreters des k. k. Handelsministeriums in Wien auf das äußerste überraschte. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in eine meritorische Untersuchung des Prozesses gar nicht eingelassen, sondern ledig die Entscheidung nach der formellen Seite getroffen. Der Verwaltungsgerichtshof hat gesagt: Die beiden Be¬ schwerdeführer (Stadtgemeinde und Elektrizitätswerk) sind über den Inhalt der Entscheidung der l. Instanz im Irrtum. Die Entscheidung der I. Instanz spricht aus, daß die Stadtgemeinde=Vorstehung als Gewerbebehörde ausdrücklich er¬ klärt habe, daß diese Beleuchtungsanlage (!) in gewerbepolizei¬ licher Richtung zulässig ist, und daß ihre Ausführung aus öffent¬ lichen Rücksichten nicht untersagt werden kann. Dieser Ausspruch sei der Konsens auch für die Beleuch¬ tungszwecke, denn „zulässig erklären“ sei identisch mit „ge¬ nehmigen“! Bei dieser Auffassung sei auch der Rekurs der Waffen¬ fabrik an die k. k. Statthalterei überflüssig gewesen, da die An¬ lage schon nach der Entscheidung der 1. Instanz auch für Be¬ leuchtungszwecke als „genehmigt“ anzusehen war. Da nun gegen diese Entscheidung der 1. Instanz weder die Stadtgemeinde noch die Elektrizitätswerke den Rekurs er¬ griffen haben, so ist diese Entscheidung „rechtskräftig“ geworden und erscheinen daher die Rekurse der Stadtgemeinde und der Elektrizitätswerke an das k. k. Handelsministerium und die Be¬ schwerde an den k. k. Verwaltungsgerichtshof nicht begründet. Dieser Urteilsspruch des Verwaltungsgerichtshofes ist faktisch eine Neuheit in der Jurisprudenz und hat mit Fug und Recht unter den bei der Verhandlung anwesenden Juristen die größte Ueberraschung hervorgerufen. Bis heute haben die Prozeßparteien nur dann einen Rekurs oder ein sonstiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eingebracht, wenn dieselbe gegen ihren Anspruch oder gegen ihre Einwendung ausgefallen, niemals aber, wenn die Entscheidung gemäß ihrem Antrage oder unter Berücksichtigung ihrer Ein¬ wendungen erfolgte, in einem solchen Falle liegt ja gar keine Veranlassung vor, einen Rekurs einzubringen und eine Abände¬ rung der Entscheidung zu verlangen! Und so war es auch in der vorliegenden Prozeßsache! In der Entscheidung der l. Instanz wurde ausdrücklich die Legung des elektrischen Kabels über den Steyrfluß zum Objekt XIII der österreichischen Waffenfabrik nur unter dem Vor¬ behalte bewilligt, daß damit die elektrische Energie nur zu Kraftzwecken und nicht zu Beleuchtungszwecken verwendet werden darf. So lautet wörtlich die Entscheidung der I. Instanz. Nachdem damit dem Standpunkte der Stadtgemeinde und der Elektrizitäts¬ werke ausdrücklich Rechnung getragen war, denn dieser Vor¬ behalt wurde von den genannten beiden Interessenten bei den Verhandlungen verlangt, so hatte weder die Stadtgemeinde noch die Elektrizitätswerke Grund oder Veranlassung, dagegen mit einem Rekurse aufzutreten und eine Abänderung der Entschei¬ dung der 1. Instanz zu verlangen. Wohl hatte die österreichische Waffenfabrik Anlaß zum Rekurse, weil eben die Entscheidung der 1. Instanz gegen einen Teil ihres Petitums lautete, da dieselbe auch um Bewilligung zu Beleuchtungszwecken angesucht hatte, was ihr aber nicht ge¬ nehmigt wurde. Aber auch diesen Rekurs hat der k. k. Verwaltungsgerichts¬ hof als überflüssig erklärt, weil er von dem ganz eigentümlichen, juridisch und logisch kaum zu erklärenden Standpunkte ausging, daß mit der Entscheidung der I. Instanz, welche in abstrakto die „Zulässigkeit“ der Kabelleitung in gewerbepolizeilicher und in öffentlicher Rücksicht auch für Beleuchtungszwecke aussprach, in konkreto die „Genehmigung“ der Kabelleitung auch für Beleuchtungszwecke erteilt worden sei, wenn auch nur — (das ist das Merkwürdigste und Auffallendste in dem Urteile des k. k. Verwaltungsgerichtshofes) — in der Entscheidung der I. Instanz die Genehmigung zur Ausführung der Kabelleitung ausdrücklich nur für Kraftzwecke und nicht für Beleuchtungs¬ zwecke faktisch erteilt worden ist. Zwischen der Sentenz des k. k. Verwaltungsgerichtshofes und dem Wortlaute der Entscheidung der I. Instanz ist ein derartiger großer Widerspruch, daß derselbe jedem Laien auf¬ fallen muß und man annehmen muß, daß weder die Stadt¬ gemeinde noch die Elektrizitätswerke nach der Aktenlage und nach derem Wortlaute der Entscheidung der 1. Instanz auch nur ahnen konnten, daß der oberste Verwaltungsgerichtshof einen derartigen, mit der Entscheidung der l. Instanz offenbar im Widerspruche stehenden Urteilsspruch fällen wird. Hätten die beteiligten Prozeßparteien, die Stadtgemeinde Steyr und die Elektrizitätswerke nur eine Ahnung von diesem Standpunkte gehabt, welcher sowohl von diesen Prozeßparteien als auch von der II. und III. Instanz gar nicht in den Bereich der Möglichkeit gezogen worden ist, so wäre jedenfalls rechtzeitig der Rekurs eingebracht worden und hätte zu einer meritorischen Entscheidung in dieser Frage führen müssen, welche für diese Prozeßparteien von besonderer Wichtigkeit gewesen wären. Nun müssen sich dieselben mit dieser benannten Entschei¬ ung, gegen welche ein weiteres Rechtsmittel unzulässig ist, be¬ gnügen, daraus ist ihnen aber für alle zukünftigen Fälle in dieser wichtigen Angelegenheit die Richtschnur gegeben, welche Auffassung bei dem obersten Verwaltungsgerichtshofe besteht und wird deren Verhalten und Vorgehen bei Erledigung von künftigen Fragen, welche die Stadtgemeinde und die Elektrizitätswerke wegen Ausbreitung der elektrischen Anlage der österreichischen Waffenfabrik gleichmäßig interessieren, darauf einzurichten sein. Steyr, am 12. Februar 1908. Dr. Franz Angermann m. p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Die I. Sektion beantragt, diesen Bericht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Gleichzeitig aber sieht sich dieselbe veranlaßt, infolge eines im Steyrer „Alpenbote“ vom 23. Februar d. J. erschienenen Artikels: „Wiederum ein verlorener Prozeß der Stadtgemeinde Steyr zur Richtigstellung der in diesem Artikel enthaltenen Anwürfe zu konstatieren: 1. daß überhaupt kein Prozeß zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Waffenfabrik stattgefunden hat, 2. daß somit die Stadtgemeinde auch keinen Prozeß ver¬ lieren konnte, 3. daß der Rekurs und die Beschwerde der Stadtgemeinde nötig waren, um den rechtlichen Standpunkt der Stadtgemeinde zu wahren und über die Benützung der öffentlichen Straßen und Wege, überhaupt des öffentlichen Stadtgebietes zu Privat¬ unternehmungen im eigenen Wirkungskreise nach freiem Er¬ messen entscheiden zu können, 4. daß deshalb der Gemeinderat aus diesem prinzipiellen Grunde in der Sitzung vom 28. September 1906 einstimmig beschlossen hat, diese Rechtsmittel zu ergreifen 5. daß es total unwahr ist, daß die angeblichen Proze߬ kosten einige tausend Kronen verschlungen haben, 6. daß es nur wahr ist, daß die ganzen Kosten des politi¬ chen Verfahrens einzig und allein in den Vertretungskosten bei der Verhandlung am 5. Februar l. J. in Wien bestanden, welche für die Stadtgemeinde 150 Kronen gemäß des vorgelegten Expensars des Herrn Dr. Karl R. von Sääf ausmachen, nach¬ dem der Rekurs und die Beschwerde kostenlos vom Obmann der Rechtssektion verfaßt worden sind. Nachdem dadurch festgestellt ist, daß die in diesem Artikel des „Alpenbote“ gegen die Stadtgemeinde=Vertretung und ein¬ zelne Mitglieder erhobenen Anwürfe ungerechtfertigt sind und insbesondere die Angaben wegen der Kosten total unwahr sind, beantragt die 1. Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es werden diese Anwürfe des „Alpenbote“ mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Einstimmig nach Antrag. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals¬ Abschluß pro November 1907. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtkasse wie folgt: Einnahmen im Monate November 1907 . . 113.887 K 37 h Hiezu Kasserest vom Vormonat 56.124 „ 24 „ Gesamt=Einnahmen im Monate November 170.011 K 61 h 85.952 „ 90 „ Ausgaben im Monate November 1907 84.058 K 71 h Kasserest pro Dezember 1907 Das Kasse Journal wurde durch die Herren Gemeinderäte Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden. Zur Kenntnis. — Z. 4452. 10. Beschlußfaffung betreffs Beitragsleistung zur Telephon=Verbindung Steyr — Weyer—Leoben. Der Herr Referent berichtet über die bisherigen Verhand¬ lungen in dieser Angelegenheit und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, 2000 K hiefür zu bewilligen in der sicheren Erwartung, daß die Interessenten sich neuerdings tatkräftigst bei der neuerlichen Subskription be¬ teiligen, um nicht der Gefahr zu laufen, diese so wichtige Tele¬ phonstrecke für die Stadt und deren Interessenten zu verlieren. Einstimmig nach Antrag. 11. Gesuche um Theater=Verleihung für die nächste Saison. Um die Verleihung des Stadttheaters sind drei Bewerber eingeschritten, und zwar Emerich Nastor, Oberregisseur am Stadttheater in Leoben, Albert Krasinsky, Direktor des Kur¬ theaters in Arco, und Wilhelm Waldmüller, Theaterdirektor in Krems. Die Sektion beantragt, das Stadttheater für die Saison 1908/1909 dem Bewerber Wilhelm Waldmüller unter den in der Offertlegung vom 6. Februar 1908 zugesagten Verpflich¬ tungen und unter den bisherigen Vertragsbedingungen zu über¬ lassen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 5909. 12. Eingabe der Realschul=Direktion in Theater¬ angelegenheit. Liegt vor ein Schreiben der k. k. Oberrealschul=Direktion Steyr, worin das Ersuchen gestellt wird, es möge bei Aus¬ schreibung des Stadttheaters dem neuen Direktor die Bedingung gestellt werden, daß er in jeder Spielzeit mindestens sechs Klassiker¬
4 Aufführungen für die Realschüler veranstaltet, zu welchen die unbemittelten Schüler Freikarten erhalten sollen. Die Sektion stellt hierüber den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem neuen Theaterdirektor dieser Wunsch der k. k. Oberrealschule zur möglichsten Berücksichtigung mitzuteilen. Eine direkte Verpflich¬ tung könne nicht ausgesprochen werden, da das Theater schon am 31. Jänner 1908 zur Ausschreibung gelangt ist. Einstimmig nach Antrag. — Z. 5421. 13. Eingabe der Bürgerlichen Aktienbrauerei in Steyr um Rückvergütung der Verbrauchsumlage für das im Jahre 1907 geschwendete Bierquantum. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Die Bürgerliche Aktienbrauerei in Steyr ist mit einem notariell beglaubigten Auszuge aus dem Vorratsbuche um Rück¬ vergütung der einbezahlten Verbrauchsumlage für im Jahre 1907 geschwendetes Bierquantum per 1342 Hektoliter 50 Liter im Betrage von 2685 K bittlich geworden. Nachdem dieses Ansuchen gesetzlich begründet ist und dies¬ bezüglich im Präliminare vorgesorgt ist, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat möge vorliegendem Einschreiten Folge geben und das Kasseamt zur Auszahlung obigen Betrages an die Bürgerliche Aktienbrauerei beauftragen, und zwar aus Rubrik XIV, Post 1, außerordentliche Auslagen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4520. 14. Eingabe der Bürgerlichen Altienbrauerei in Steyr um Verbrauchsumlage=Rückvergütung für das im Märzenkeller zum Ausschank gelangte Bierquantum. Die Sektion beantragt, es wolle der Aktienbrauerei in Steyr für das im Jahre 1907 im Märzenkeller ausgeschenkte Bier die entfallende Verbrauchsumlage per 888 K 60 h rückvergütet werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4521. 15. Amtsbericht über die für das Jahr 1908 ge¬ stellten Abfindungsanbote hiesiger Geschäftsleute hin¬ sichtlich der von ihnen einzuführenden Mengen gebrannter geistiger Flüssigkeiten. Es liegen folgende Abfindungsanbote vor: 1. Firma Gottfried Reis 400 K. 2. Firma J. Peteler 260 K. 3. Firma Gustav Gschaider 180 K. 4. Karl Scholz 120 K. 5. Florian Reder 130 K. 6. Anna Skalla 90 K. 7. Michael Meditz 75 K. 8. Mathias Meditz 60 K. 9. Josef Schachinger 48 K. 10. Franz Grobstein 40 K. Die Sektion beantragt, diese Abfindungsanbote für das Jahr 1908 zu genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6010. 16. Ansuchen der Steyrer Liedertafel um Ueber¬ lassung des Stadttheaters für den 16. und 17. Mai zu Aufführungen zugunsten des Spitalbaufondes. Die Sektion beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird. — Z. 4680. 17. Mautabfindungs=Ansuchen. Das Ansuchen der Firma Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel um Pauschalierung ihrer Mautgebühren mit 640 K pro 1908 wird genehmigt. — Z. 2629. 18. Eingabe des Sekretariates der volkstümlichen Universitätskurse um Gewährung von Stipendien und Reiseunterstützungen für Lehrer zur Teilnahme an dem heuer in Linz stattfindenden wissenschaftlichen Ferial¬ kurs für Lehrer. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß für die Bedeckung der erhöhten Bezüge der Lehrer ohnehin ein beträchtlicher Beitrag von Seite der Gemeinde abermals geleistet wird, kann auf Bewilligung von Stipendien und Reiseunterstützungen zur Teilnahme an den Ferialkursen nicht eingegangen werden, wozu der löbliche Ge¬ meinderat seine Zustimmung geben möge. Herr G.=R. Tribrunner stellt unter Hinweis, daß es auch im Interesse der Stadt liege, wenn die Lehrer sich aus¬ bilden, den Gegenantrag, für einen Lehrer eine Subvention von 100 K zu bewilligen. Bei der Abstimmung wird der Gegenantrag des Herrn G.=R. Tribrunner mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt und hierauf der Antrag der Sektion mit Majorität angenommen. Z. 5777. 19. Eingabe der Fachlehrerin Frl. Anna Pehers¬ dorfer in Angelegenheit der Herausgabe eines botani¬ schen Werkes. Der Fachlehrerin Anna Pehersdorfer wurde mit Gemeinde¬ ratsbeschluß vom 18. Oktober 1907 zum Zwecke der Drucklegung ihres Werkes „Flora von Steyr“ ein Beitrag von 100 K be¬ willigt. Da die Drucklegung dieses Werkes infolge der hohen Kosten unterblieb, wird derselben über Antrag der Sektion für das neue Werk „Die Flechten des Bezirkes Steyr“ diese Sub¬ vention übertragen. — Z. 3812. 20. Subventions= und Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Spenden be¬ willigt: a) Der Bundesgruppe des Deutschen Böhmerwaldbundes für das Jahr 1908 30 K. — Z. 3540. b. Dem o.=ö. Landes=Wohltätigkeits=Verein zur Erhaltung der Idioten und Kretinen in Hartheim 30 K. — Z. 4754. c) Das Ansuchen des deutschen Schulausschusses in Markt Türnau wird abgewiesen. — Z. 5515. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 21. Ansuchen um pachtweise Ueberlassung einer kleinen Fläche aus der städtischen Grundparzelle 995. Ueber das vorliegende Ansuchen des Herrn Franz Bachner stellt die Sektion den Antrag, daß von dem angesuchten Grunde weder etwas verkauft noch verpachtet werde, da es möglich ist, daß von diesem Grund ein Teil zur Straßenregulierung ge¬ braucht wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.909. V. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Gottlieb Bruckschweiger. 22 Eingabe des Präsidiums des Deutsch=österr. Bürge schullehrerbundes in Wien in Angelegenheit der Reform der Bürgerschule. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei das Präsidium des Deutsch=österr. Lehrerbundes in Kenntnis zu setzen, daß der Gemeinderat von Steyr sich nicht veranlaßt fühlt, eine Denkschrift an das k. k. Ministerium für Kultus und Unter¬ richt und an die gesetzgebenden Körperschaften zu richten, da der¬ selbe von der Durchführbarkeit und von dem großen Wert des in dem Memorandum gemachten Vorschlages nicht überzeugt ist, vielmehr den Fortbestand der Bürgerschule in ihrer jetzigen Form und Eigenschaft für den Bürgerstand für zweckentsprechend hält. Einstimmig nach Antrag. — Z. 567. 23. Ernennung eines Armenvaters für das vierte Viertel. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem zu¬ rückgetretenen Armenvater des 4. Viertels, Herrn Kaspar Fixl, ür seine bisherige Tätigkeit der Dank schriftlich zum Ausdrucke u bringen und an dessen Stelle der vom löblichen Armenrate in der Sitzung vom 24. Februar d. J. in Vorschlag gebrachte Herr Michael Mayr, Hausbesitzer, Josefgasse 10, als Armenvater für das 4. Viertel zu ernennen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3616. 24. Verleihung der Interessen aus den Landerl'schen Stiftungen. Ueber Vorschlag des städtischen Armenrates werden diese Interessen wie nachstehend verteilt: Franziska Rahm 250 K, Therese Holm 250 K, Michael Nömayr 250 K, Ignaz Weidinger 250 K, Johann Schirfl 120 K, Konstantin Neßner 100 K, Karl Heidlmayr 100 K, Johann Heidlmayr 100 K, Josef Petrisch 100 K, Josef Moser 66 K, Rosina Damhofer 50 K, Maria Riedl 46 K, Georg Baum¬ berger 25 K, Therese Harthold 25 K. Nachdem sohin die Tagesordnung erledigt, teilt der Herr Vorsitzende mit, daß er im Verein mit dem Präsidenten des Ausstellungskomitees Seine kaiserl. Hoheit Erzherzog Franz Salvator um Uebernahme des Protektorates für die diesjährige Jubiläums=Ausstellung in Steyr gebeten habe, und geruhte Seine kaiserl. Hoheit das Protektorat zu übernehmen Er ladet den Gemeinderat ein, für diese der Stadt Steyr gewordene Auszeichnung den Dank durch Erheben von den Sitzen auszudrücken. Sämtliche Herren Gemeinderäte erheben sich von den Sitzen. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats der lf. Stadt Steyr am 6. März 1908. Vertraulicher Teil. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herrn GR. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Bürgerrechts Verleihung Liegt vor das Ansuchen des Michael Pflügl, Gasthauspächter in Steyr um Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sections Antrag hierüber lautet: Nachdem der Gesuchsteller erst in der Sitzung vom 24. Jänner 1908 also von zirka 5 Wochen die Zuständigkeit in Steyr erlangt hat, im Sinne der Gemeinderats Beschlüsse vom 4. Feb 1898 und 10. Oktob 1901 aber zur Verleihung des Bürgerrechtes eine lang=
jährige Zuständigkeit in Steyr verlangt wird, stellt die I. Saction den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Herrn Micheal Pflügl um Verleihung des Bürgerrechtes dermalen keine Folge gegeben. Herr GR. Dantlgraber stellt den Gegenantrag nach Verleihung des Bürgerrechtes an den Gesuchsteller welcher Antrag mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt wird. Hierauf wird der Sections Antrag mit Majorität angenommen Z 25596. II Personalien. a. Liegt vor das Ansuchen der Schuldieners Josef Grims um Vorrückung in die höhere Klasse der Amtsdiener u. um Erhöhung seiner Pauschalien.
Auf Grund des vorliegenden Amtsberichts stellt die Section den Antrag auf Abweisung des vorliegenden Ansuchens. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. b. Liegt vor das Ansuchen des KanzleiAdjunkten Franz Schopper um Beförderung in die X. Rangsklasse. Der Sections-Antrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den Amtsbericht und da die Verhältnisse seit der letzten Erlediguung sich nicht verändert haben stellt die I. Section den Antrag. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde diesem Ansuchen keine Folge gegeben. Herr GR. Tribrunner stellt den Gegenantrag auf Bewilligung des
vorliegenden Ansuchens, welcher Antrag vom Herr GR. Dantlgraber unterstützt wird. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herr GR. Tribrunner abgelehnt und hierauf der Antrag der Section per majora angenommen Z 25. Präs. c. Julia Gschaider bittet um definitive Ernennung zur Schuldienerin an der Wehrgraben Volksschule. Der Sections Antrag hierüber lautet: Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 20. Dezemb 1901 Z 910 einhellig beschlossen hat, die definitiven Anstellung nicht zu concediren und die Gesuchstellerin beim Aufgeben der Schuldeinerstelle durch ihre Witwenpension nach ihrem Manne gesichert ist, stellt die I. Sektion den
Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der prov. Schuldienerin Julia Gschaider um definitive Anstellung keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag: Weiters liegt vor eine Zuschrift der Landes Kommunal Kreditanstalt in Linz worin die Stadtgemeinde Steyr um eine Verfügung bezüglich des noch unbehobenen Betags je 140.000 K und dem Nachtrags Darlehen per 600.000 K ersucht wird. Der Herr Vorsitzende bemerkt hiezu, daß er diese Zuschrift der geschäftsmäßigen Behandlung aus dem Grunde nicht zuführen konnte, weil die Erledigung über die Eingabe der StadtGemeinde Steyr an das kk ReichskriegsMinisterium um Verlegung der Freiwilligen Schule nach Steyr noch ausständig sei. Da es der Stadtgemeinde Steyr nicht zusteht, diese
Angelegenheit direkt zu betreiben, so halte er dafür sich wegen Erledigung dieser Angelegenheit an das Korps Kommando in Innsbruck zu werden. Der Vorsitzende ersucht um Zuweisung der vorliegenden Eingabe an die Sectionen zwecks Berichterstattung und Antragstellung in der nächsten Gemeinderatssitzung. Über Antrag des Herr GR. Reitter wird beschlossen, diese Eingabe der KommunalKreditanstalt der I u II. Section zur Berichterstattung u. Antragstellung zuzuweisen. Herr GR Sommerhuber spricht dem Wunsch aus, daß bezüglich der Bürgerrechtsverleihungen an Feuerwehrmänner bestimmte Normen festgesetzt werden, da nach der bisherigen Gepflogenheit manche Gesuche bewilligt, manche auch abgewiesen wurden. Herr GR. Dr. Angermann stellt den
Antrag, es werde die I. Section beauftragt, die Bestimmungen über die BürgerrechtsVerleihung einer Revision zu unterziehen und in der nächsen Gemeinderats Sitzung bestimmte Anträge zu stellen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluß der Sitzung. Der Vorsitzende Schriftführer Die Verifikatoren
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