Benefiziaten im St. Anna Spitale in Steyr am sg. Benefiziatenhause zu St. Anna in Steyr seitens der Stadtgemeinde Steyr unter der Bedingung acceptiert, daß seitens des St. Anna Benefiziums die Zusicherung der Löschungsbewilligung betreffend die zu intabulierende Servitut des Wohnungsu. Benützungsrechts des Benefiziaten nicht blos für den Fall der Demolierung des Benefiziatenhauses, sondern auch für die Fälle einer anderwärtigen Verwendung desselben oder eines Verkaufs eingeräumt werden solle. Über Antrag des Herr Altbürgermeister Victor Stigler wird beschlossen, diesen vergleich noch dahin zu ergänzen, daß die Wohnungs- zu Wirtschaftsräumen des dermaligen Benefiziaten zu präcisieren sind. Hierauf wird der Antrag der
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