Ratsprotokoll vom 24. Jänner 1908

und nur die Intabulation des WohnungsServitut begehrt wird für den Falle des aber Neubaues eines Spitals die Löschung dieser Servitut zugesichert wird, so empfielt es sich diesen Ausgleich zu acceptieren und wäre nur zu bedingen, daß die Löschung der Servitut nicht blos für die Demolierung des Benefiziatenhauses sondern auch für den Fall anderer Verwendung und für den Fall des Verkaufes zugesichert wird. Mit Rücksicht daruf stellt die I. Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der seitens der kk Finanz Prokuratur in Linz ein Einvernehmen mit dem bischöfl. Ordinariate in Linz vorgeschlagenen Ausgleich über den anhängigen Rechtssteit betreffend des Wohnungsund Berützungsrechts des jeweiligen

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