2 er die ganze Angelegenheit solange hinausschieben, bis man völlige Gewißheit habe, ob diese Schule nach Steyr kommt oder nicht. Sodann gelangt ein Dringlichkeitsantrag des Herrn G.=R. Franz Nothhaft, unterstützt von zehn Herren Gemeinderäten, zur Verlesung, welcher lautet: Löblicher Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Der Gefertigte erlaubt sich, unterstützt von den mitunter¬ zeichneten zehn Herren Gemeinderäten, folgenden Dringlichkeits¬ antrag zu unterbreiten: „Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, Seiner Hochwohlgeboren Herrn Julius Hermann, Oberbaurat und Dombaumeister zu St. Stefan in Wien, in dankbarer Würdi¬ gung seiner mehr als 20jährigen selbstlosen uneigennützigen Tätigkeit bei der Restaurierung und Erhaltung hervorragen¬ der Kunstbaudenkmale unserer Stadt das Ehrenbürgerrecht der l. f. Stadt Steyr zu verleihen.“ Die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages wird damit begründet, daß die vollständige Verzichtleistung auf jedwede Ver¬ gütung für die zahlreichen, im öffentlichen Interesse Steyrs ge¬ leisteten Kunstarbeiten des Herrn Dombaumeisters erst seit acht Tagen bekannt geworden ist, die hiefür geplante Ehrung aber einen umso größeren Wert gewinnt, je rascher dieselbe zur Durch¬ führung gelangt. Steyr, 15. Oktober 1907. Franz Nothhaft m. p., Gemeinderat, als Antragsteller. Unterstützt von den Herren Gemeinderäten: V. Stigler m. p. M. Meditz m. p. K. Wöll m. p. Rud. Sommerhuber m. p. Rudolf Haslinger m. p. Josef Tureck m. p. Karl Heindl m. p. Joh. Kollmann m. p. F. Reitter m. p. P. Steinhuber m. p Nach Annahme der Dringlichkeit schildert Herr Antrag¬ steller die vielfachen Verdienste des Herrn Dombaumeisters Julius Hermann bei dem Bau des Stadtpfarrturmes und bei der Kirchenrestaurierung, sowie bei der Renovierung des Margareten¬ turmes und bittet um Annahme seines Antrages. Herr Altbürgermeister Viktor Stigler befürwortet diesen Antrag auf das lebhafteste, welcher sodann einstimmig ange¬ nommen wird. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Personalansuchen. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Ansuchen der Reservewachmannschaft um Er¬ höhung der Wachegebühren für die Monate Oktober und März. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die im Amtsberichte geltend gemachten Gründe, insbesondere in Anbetracht dessen, daß in den Monaten Oktober und März die Dienstleistung mit keinen besonderen Erschwer¬ nissen verbunden ist und die Erhöhung den bedeutenden Betrag von 500 K ausmachen würde, hält die 1. Sektion das Ansuchen nicht für begründet und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der städtischen Reservewachmannschaft um Erhöhung des Dienstgeldes pro Stunde von 30 auf 40 h für die Monate Oktober und März keine Folge gegeben. Herr G.=R. Gottlieb Dantlgraber stellt den Gegen¬ antrag auf Bewilligung der erbetenen Aufbesserung, welcher von den Herren G.=R. Tribrunner und Schertler unter¬ stützt wird. Bei der Abstimmung wird der Gegenantrag mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, worauf der Sektionsantrag mit Majorität angenommen wird. — Z. 194 Präs. 4. Rekurs gegen eine Baubewilligung. Ueber den vorliegenden Rekurs des Herrn Franz Stohl gegen die der Frau Anna Schrader erteilte Bewilligung zur Erteilung einer Glasveranda stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem die mit Baubewilligung vom 29. August 1907, Z. 18.809, für zulässig erklärte Herstellung der projektierten Veranda am Hause der Frau Anna Schrader nach den bei der Baukommission am 27. Oktober 1907 abgegebenen Gutachten der städtischen Baufachverständigen den Bauvorschriften der Stadt Steyr entspricht, da eine solche Adaptierung eines bereits be¬ stehenden Bautraktes eines Wohnhauses nicht gleich gehalten werden kann mit der Neuerbauung eines Wohnhauses — somit die Vorschriften wegen Anbringung von Eisengittern oder Draht¬ panzern nur für die Fenster eines solchen Neubaues und nicht für eine im Wege der Adaptierung geschaffene Veranda Anwen¬ dung finden können, durch die Beistellung von Mattglas für die Veranda ohnedies den Wünschen des Rekurrenten teilweise ent¬ sprochen wird und durch die Herstellung der Veranda eine Ver¬ chönerung des jetzigen Zustandes der Baulichkeit am Hause der Frau Schrader bewirkt wird — so hält die 1. Sektion den Rekurs nicht für begründet und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Herrn Baumeisters Franz Stohl jan gegen die Baubewilligung des Bürgermeisters vom 29. August 1907, Z. 18.809, betreffend die Herstellung einer Veranda am Hause der Frau Anna Schrader, Nr. 4 in der Garstenstraße zu Steyr. aus den bei der kommissionellen Verhandlung vom 27. August 1907 erörterten Gründen keine Folge gegeben Herr G.=R. Heindl kann sich auch mit der erteilten Baubewilligung nicht einverstanden erklären, da die Veranda so situiert ist, daß von derselben in die Wohnung des Herrn Stohl gesehen werden kann. Er stellt den Gegenantrag auf Stattgebung des Rekurses. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Heindl mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt und hierauf der Sektionsantrag mit Majorität angenommen. — Z. 20.524. 5. Rekurs gegen eine baupolizeiliche Verfügung. Frau Maria Weinmeister, Hausbesitzerin, Sierningerstraße Nr. 23, rekurriert gegen die ihr zugekommene baupolizeiliche Verfügung wegen Ausbesserung ihrer Stützmauer und begründet diesen Rekurs damit, daß die schadhafte Stützmauer außerhalb ihres Hauses gelegen ist. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem technischer Seite festgestellt ist, daß sich die schadhaften Stellen der Stütz¬ mauern innerhalb der Basis des Hauses befinden, so hat Re¬ kurrentin als Eigentümerin diese schadhaften Stellen ausbessern zu lassen. Es erscheint daher der Rekurs nicht begründet und stellt die l. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Frau Maria Weinmeister gegen die polizeiliche Ver¬ fügung vom 3. Oktober 1907, Z. 20.964, die unter der Basis ihres Hauses Nr. 23 in der Fabriksstraße befindliche schadhafte Stützmauer ausbessern zu lassen, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.135. 6. Rekurs gegen Armenrats=Entscheidungen. Ueber den vorliegenden Rekurs des Anton Dietrich in Puchheim wegen verweigerter Armenunterstützung stellt die Sektion den Antrag: Nachdem seit Ueberreichung des Rekurses der Rekurrent und seine Gattin bereits nach Steyr übersiedelt ist und hier in den Armenunterstand genommen wurde, so entfällt eine Ent¬ scheidung über dessen Ansuchen wegen Armenunterstützung. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Rekurs des Anton Dietrich gegen die Entscheidung des städtischen Armen¬ rates vom 26. August 1907 infolge der seitherigen Aufnahme des Rekurrenten in die Armenversorgung von Steyr als gegen¬ standslos zurückgestellt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.373. Ueber den vorliegenden Rekurs der Anna Mayrhofer in Steyr wegen verweigerter Armenunterstützung stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem an dem Prinzipe festgehalten ist, daß der Arme sich nicht die Art der Armenunterstützung nach seinem Belieben auswählen darf, sondern die ihm angebotene Armenversorgung annehmen muß oder darauf verzichten muß und aus dem Um¬ stande, daß die Rekurrentin bisher nicht in die angebotene Armenversorgung getreten ist, hervorgeht, daß sie eine Armen¬ versorgung nicht unbedingt benötigt, erscheint dieser neuerliche Rekurs ebenfalls unbegründet und stellt die l. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Anna Mayrhofer gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 20. August 1907, Z. 17.209, womit diese um Bewilligung einer Geldunterstützung abgewiesen wurde, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Herr G.=R. Tribrunner stellt den Gegenantrag auf Gewährung einer Unterstützung von monatlich 5 K, welcher von den Herren G.=R. Dantlgraber und Schertler unter¬ stützt wird. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Tribrunner mit Majorität angenommen. — Z. 21.055. 7. Zuschrift des Herrn Reichsratsabgeordneten Professor Leopold Erb in Angelegenheit der Landtags¬ Wahlreform Hierüber liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Mit Rücksicht darauf, daß laut stenographischen Proto¬ kolls über die Sitzung des oberösterreichischen Landtages vom 4. Oktober 1907 in dem Wahlreformantrage des Abgeordneten Erb nur enthalten ist, daß jeder Reichsratswahlkreis auch Land¬ tagswahlkreis sein soll und jeder solche Landtagswahlkreis drei Abgeordnete zu wählen hat, und darin eine Bestimmung nicht vorkommt, daß von diesen drei Mandaten ein Mandat für die Stadt Steyr, als eigenes nur von der Wählerschaft der Stadt Steyr zu besetzendes Mandat gedacht ist, so kann diese Zuschrift an der einstimmig beschlossenen Stellungnahme des Gemeinde¬ rates der Stadt Steyr gegen diesen Landtags=Wahlreform=Antrag des Herrn Abgeordneten Erb keine Aenderung bewirken und stellt deshalb die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die in der Sitzung des Gemeinderates vom 6. Oktober 1907 ein¬ stimmig beschlossene Resolution gegen den Landtags=Wahlreform¬ Antrag des Abgeordneten Erb aufrecht erhalten und geht der Gemeinderat über die Zuschrift des Herrn Abgeordneten Erb vom 8. Oktober 1907 zur Tagesordnung über. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 22.477. S. Vornahme einer Ersatzwahl in den k. k. Stadt¬ schulrat Steyr. Durch die Wahl des Herrn Vizebürgermeisters Franz Lang zum Bürgermeister der Stadt Steyr ist derselbe gesetzlich zum
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