letzten Verweis zu erteilen, weil ja doch seine Familie selbst von einer solchen Massregel getroffen würde. Herr Vorsitzender verweist darauf, dass Höflinger bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit über die Stadtvertretung und einzelne Herren des Gemeinderates loszuziehen beliebt. Auf das, was Höflinger über ihn persönlich spreche, irgendwie einzugehen, falle ihm ( Vorsitzenden) gar nicht ein. (Bravorufe) Die Herren Gemeinderäte können ihm sicher glauben, dass ar in jeder Beziehung objektiv sei und auch so vorgehe, aber ein derartiges Betragen Höflingers, könne man sich doch nicht gefallen lassen. Herr G.R. Hiller bemerkt, dass er Höflinger durchaus nicht in Schutz nehme und gewiss nicht aus was immer für einem Grunde für ihn einstehe. Eine solche Massregel treffe aber auch die Familie und in diesem Grunde stelle er den Antrag, dem Michael Köflinger die Wohnung einvierteljährig zu kündigen. Der Sections- Antrag, dahin lautend: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: dem pens. städt. Amtsdiener Michael Höflinger die Hausmeisterstelle in den beiden Zindhäusern am Franz Josefplatze per sofort zu kündigen, so zwar, dass er das Naturalquartier mit 1. September l.J. geräumt und gereinigt an seinen Nachfolger zu übergeben hat, bleibt in der Minorität und wird der Antrag des Herrn G.R. Hiller, die Wohnung 1/4 jährig zu kündigen, mit 13 gegen 9 Stimmen angenommen. Bezüglich der Wiederbesetzung der freigewordenen Hausmeisterstelle stellt die Section den Antrag, 1.) dass diese Stelle pro 1. November l.J. dem Bewerber städt. Amtsdiener Johann Schwarz unter den bisherigen Modalitäten zu verleihen sei, 2.) ferner auf das Gesuch des Johann Schwarz um Vorrückung in eine höhere Gehaltsklasse unter diesen Unständen selbstverständlich nicht einzugehen. Beschluss nach Antrag 21 146/V.P.
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