Ratsprotokoll vom 2. August 1907

behufs Ablegung der Lehramtsprüfung, d. i. bis zum Schlusse des Wintersemesters 1908/09, bewilligt wurde. Zur Kenntnis. — Z. 16.125. Der Gabelsberger=Stenographen=Verein Steyr dankt für die ihm in der Gemeinderatssitzung vom 14. Juni 1907 be¬ willigte Subvention von 50 K für das Jahr 1907. Zur Kenntnis. — Z. 15.951. Die k. k. Statthalterei in Linz teilt laut Erlaß vom 4. Juli 1907 Nr. 9809/VIII mit, daß sie sich nicht bestimmt findet, auf eine Aenderung der Bestimmungen über die Sonn¬ tagsruhe an Jahrmarktsonntagen einzugehen. Zur Kenntnis. — Z. 15.786. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. Sektion. Referent: Sektionsobmann = Stellvertreter Herr G.=R. Hans Millner. Gesuche um Gemeinde=Verbands=Aufnahme und Bürgerrechts=Verleihung 2. Besetzung der Sekundararztensstelle für das städtische St. Anna=Spital. 3. Besetzung einer Reservewachmannstelle. 4. Personalien. Die Punkte 1 bis 4 werden vertraulich behandelt. 5. Verleihung der Theatermeisterstelle. Es liegen hierüber 5 Gesuche vor, und zwar: von Karl Vogl, Tapezierer, Steyr; A. Reitter, Zell a. d. Ybbs; A. Taucher, Steyr; C. Molterer, Steyr; Emil Pichler, Handschuhmacher, Steyr. Nach Prüfung dieser Gesuche bringt die I. Sektion Herrn Emil Pichler in Steyr als den geeignetsten Bewerber um diese Theatermeisterstelle in Vorschlag und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die freige¬ wordene Stelle eines Theatermeisters dem Herrn Emil Pichler gegen gegenseitige halbjährige Kündigung zu verleihen. Hiermit ist verbunden: eine im Theatergebäude befindliche Natural¬ wohnung, sowie eine jährliche Remuneration per 100 K, fällig im Dezember jeden Jahres. Anläßlich der Verleihung dieses Postens ist dem Theater¬ meister die strikteste Einhaltung der der Ausschreibung zugrunde gelegenen besonderen Bestimmungen und Anordnungen der Theaterversicherungskommission vom 17. Juni und 20. Dezember 1881 und 10. Jänner 1882 sowie besonders der Reinhaltung sämtlicher Räumlichkeiten des Theaters und Konservierung sämt¬ licher der Stadtgemeinde gehörigen Requisiten 2c. aufzutragen Der Antrag gelangt zur Annahme. — Z. 138/V. P. 6. Ansuchen um Benützung der öffentlichen städt. Ankündigungstafeln zu Plakatierungen. Ueber das Gesuch des Herrn Hans Pichler in Steyr um Ueberlassung der städtischen öffentlichen Ankündigungstafeln zu Plakatierungen stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Dem Gesuch¬ steller ist die Benützung der bisher im Gebrauche stehenden öffent¬ lichen städtischen Ankündigungstafeln und Gelegenheiten gegen halbjährige gegenseitige Kündigung und gegen dem zu überlassen, daß er die Verpflichtung übernimmt, die Plakatierung der Kund¬ machungen der Gemeinde an allen Ankündigungstafeln unent¬ geltlich zu besorgen. Herr G.=R. Dautlgraber stellt die Anfrage, wie es in dieser Angelegenheit bisher gehalten worden sei, und erhält hierauf vom Herrn Obmann=Stellvertreter der I. Sektion wie auch vom Herrn Vorsitzenden in dieser Angelegenheit ent¬ sprechende Aufklärungen. Uebrigens vergibt die Gemeinde diese Stelle nicht. Es ist ein Gewerbe wie jedes andere. Die Plaka¬ tierungen seien jetzt zahlreicher wie früher und auch einträglicher. Betreffs Plakatierung von ämtlichen Kundmachungen teilt der Herr Vorsitzende des weiteren mit, daß man ja die Amtstafeln zur Verfügung habe, was eine gewisse Entlastung des Plakateurs bedeutet. Herr G.=R. Wöll befürwortet den Antrag und Herr G.=R. Schertler stellt den Antrag, dem Gesuchsteller die Be¬ nützung der Tafeln zu Plakatierungszwecken unentgeltlich zu überlassen. Herr Sektionsobmann=Stellvertreter der I. Sektion teilt mit, daß man sich auch an die Stadtgemeinde=Vorstehungen Linz und Wels um die Mitteilung gewendet habe, ob die dortstadts befindlichen öffentlichen Ankündigungsstellen oder Säulen durch¬ wegs Eigentum der Stadtgemeinde sind und ob in diesem Falle von dem Plakatierungsunternehmer für die Benützung der An¬ kündigungsplätze zu Plakatierungen eine Gebühr und in welcher Höhe eingehoben wird. Hierauf gelangen die beiden Antwortschreiben der Stadt¬ gemeinde=Vorstehungen Linz und Wels vom 19. Juni 1907, Z. 529, und vom 8. Juni 1907, Z. Ph/166, zur Verlesung. Der Antrag des Herrn G.=R. Schertler erlangt über erfolgte Abstimmung nicht die Majorität, sodann wird der Sektionsantrag mit überwiegender Stimmenzahl angenommen. Z. 14.318. 7. Versorgungs=Antrag. Ueber das Gesuch des Herrn Johann Gruber, Schlosser¬ meisters in Steyr, als Kurator des Herrn Johann Pühringer, um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und um Uebernahme desselben in die Versorgung, stellt die 1. Sektion nach Verlesung des bezüglichen Amtsberichtes den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es wird dem Johann Pühringer die Aufnahme in den Heimatsverband ver¬ weigert, weil er während der Zeit, als er bei Herrn Baron Max Imhof, als dessen Wohnsitz nach seiner eigenen Angabe Dorf a. d. Enns zu gelten hat, bedienstet war, sich in Steyr daher als Kutscher des Herrn Baron Imhof, wenn auch jedes Jahr jedoch nur vorübergehend aufgehalten hat, und daher als sein eigentlicher Wohnsitz der seines Dienstgebers betrachtet werden muß, daß daher unter diesen Umständen auch die Auf¬ nahme in die städtische Versorgung nicht tunlich ist. Herr G.=R. Tribrunner erklärt sich mit dem Sektions¬ antrage nicht einverstanden, da Johann Pühringer hier die Wohnung ständig beibehalten und nur zeitweilig die Stadt ver¬ lassen habe, um seinen Dienst zu versehen. Herr G.=R. Dantlgraber gibt seiner Meinung dahin Ausdruck, daß der Aufenthalt während des Winters in diesem Falle maßgebend sei, während Herr G.=R. Rotter der Ansicht ist, daß die strittige Frage schon entschieden sei, da Baron Imhof einen ständigen Aufenthalt in Dorf a. d. Enns habe und nur zeitweilig sich in Steyr aufhalte. Nach kurzer Debatte, an der sich die Herren Gemeinderäte Rotter, Haslinger, Dantlgraber und der Herr Sektions¬ obmann = Stellvertreter beteiligen, wird der Sektionsantrag mit großer Majorität angenommen. — Z. 14.442. 8. Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in der Marktangelegenheit der Gemeinde Sierning. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es wird auf Grund der neuerlichen Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft vom 21 Juli 1907, Z. 14.274, in Angelegenheit der Bewilli¬ jung eines Wochenmarktes in Sierning abermals beschlossen, auf der in der Sitzung vom 14. Juli l. J. gefaßten Ent¬ chließung zu beharren, nachdem die Gründe, die damals bei Beschlußfassung des Gemeinderates maßgebend waren, auch bei Berücksichtigung der von der k. k. Bezirkshauptmannschaft neuerlich angeführten Momente heute noch fortbestehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.241. 9. Ansuchen um Bewilligung zur Führung des Stadtwappens. Liegt folgende Eingabe vor: Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Die ergebenst unterzeichnete Genossenschaft bittet eine löb¬ liche Stadtgemeinde=Vorstehung um die Bewilligung, das Stadt¬ wappen als Bestandteil der genossenschaftlichen Schutzmarke führen zu dürfen. Um das Stadtwappen käme die Umschrift „Zentral¬ genossenschaft Sie erlaubt sich zur Begründung ihres Ansuchens folgen¬ des zu bemerken: Die Genossenschaft, über Anregung des Ge¬ werbeförderungsdienstes gegründet, vom hohen oberösterr. Landes¬ ausschusse und dem k. k. Handelsministerium unterstützt, hat die Aufgabe übernommen, die bodenständige Messerindustrie wieder zu heben und die wirtschaftliche Lage der kleinen Meister zu bessern. Die Vereinigung hat durchaus nicht die Aufgabe, die Kon¬ kurrenz zwischen den bestehenden Werken durch Vermehrung der Produktion oder Verschlechterung der Preise zu vergrößern. Sie will vielmehr die Produktion auf dem gleichen Stande erhalten, die Preise im Einvernehmen mit den anderen Erzeugern regu¬ lieren und diesen durch besondere Pflege des Exportgeschäftes die Ausbreitung am inländischen Markte ermöglichen. Insbesonders für den letzteren Verkehr wäre das Stadt¬ wappen als Bestandteil der Schutzmarke sehr wirksam. Wir wollen durch die Einrichtung auch den bisherigen, für die Steyrer Industrie nicht ehrenvollen Usus der Verwen¬ dung der Marken „Solingen“ 2c. abstellen. Unserer Genossenschaft gehören Messerschmiede von Steyr und Umgebung und des ganzen Tales an, für die alle die Zentral¬ genossenschaft große Vorteile bietet. Gestützt auf diese Ausführungen erlauben wir unsere Bitte zu wiederholen: Eine löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung wolle der unterzeichneten Genossenschaft die Bewilligung zur Verwendung des Steyrer Stadtwappens als Bestandteil der genossenschaftlichen Schutzmarke gnädigst erteilen. Steyr, den 12. Juli 1907. Für die Zentralgenossenschaft der Messerschmiede 2c. im Steyrer Industriebezirke: Karl Obermayr m. p. Sodann gelangt das Schreiben derselben Zentralgenossen¬ chaft vom 29. Juli 1907 zur Verlesung: Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung! Im Nachhange zu unserem Ansuchen, das Steyrer Stadt¬ wappen als einen Bestandteil unserer Schutzmarke führen zu dürfen, teilen wir mit, daß laut der Verständigung der löblichen Handels= und Gewerbekammer in Linz beim dortigen Marken¬ register eine solche Marke, bei der das Steyrer Stadtwappen einen Bestandteil bilden würde, nicht angemeldet ist. Es würde somit im Falle einer günstigen Erledigung unserer Bitte kein Eingriff in ein früher erworbenes Recht vorliegen. Im Interesse unserer gemeinnützigen Vereinigung bitten wir nochmals um die aufrechte Erledigung unseres Gesuches. Hochachtungsvoll Zentralgenossenschaft der Messerschmiede 2c. im Steyrer Industrie=Bezirke: Karl Obermayr m p., Martin Auer m. p.

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