Ratsprotokoll vom 10. Mai 1907

2 Folge ihres hohen Alters und ihrer Vermögenslosigkeit für den¬ selben zu sorgen außer Stande ist, die beiden Kinder, Frau Baronin Komers und Herr Möstl, eine gesetzliche Pflicht zur Erhaltung nicht trifft, da Anton Fiala nicht der leibliche Vater, ondern der Stiefvater derselben ist, so erscheint dessen Auf¬ nahme in das Armenverpflegshaus wohl begründet und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Katharina Fiala gegen die Entscheidung vom 30. März 1907, Z. 6836, Folge gegeben und die erbetene Aufnahme des Anton Fiala ins Armenverpflegs¬ haus bewilligt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 7740. Weiters liegt vor der Rekurs des Georg Wieser im Herrenhause gegen die Armenrats=Entscheidung vom 20. März 1907 wegen verweigerter Erhöhung der Unterstützung. Ueber diesen Rekurs stellt die 1. Sektion, nach eingehender Schilderung des Referenten, folgenden Antrag: Nachdem Rekurrent ohnedies ein Armengeld von monat¬ lich 14 K bezieht und laut ärztlichem Zeugnis nicht total er¬ werbsunfähig ist, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde dem Rekurse des Georg Wieser gegen die Ent¬ cheidung des städt. Armenrates vom 20. März 1907 aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 6960. 5. Eingabe des Vorstadtpfarramtes St. Michael in Steyr in betreff Beitragsleistung zu den im Vor¬ jahre 1906 bei der St. Michaels=Kirche erlaufenen Re¬ paraturkosten. Liegt folgende Eingabe vor: Zahl 200. An die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Unter Bezugnahme auf die geschätzte Note vom 12. März l. J., Z. 4327, erlaubt sich das gefertigte Pfarramt die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung hinzuweisen auf das Baunormale vom Jahre 1807, nach welchem bei Unvermögen der Kirche — die Kirchenrechnung pro 1906 weist einen Kassarest von nur 14 K 92 k auf — den Patron die Professionistenkosten, die Gemeinde Materiale, Handlanger und Fuhren treffen. Nachdem nun die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung auch Patron der Vorstadtpfarrkirche ist, so hätte wohl dieselbe eigentlich den ganzen Betrag per 4359 K zu entrichten. Um aber der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung nach Möglichkeit entgegenzukommen, ist das gefertigte Pfarramt gerne bereit, von dem der Kirche zur ganz beliebigen Verwendung des Pfarrers für die Kirche jüngst zugefallenen Legate den Betrag per 1000 K als Beitrag zur Begleichung der fraglichen Bau¬ kosten zu verwenden, wozu das bischöfliche Ordinariat auch bereits die Bewilligung erteilt hat. Vorstadtpfarramt Steyr, am 2. April 1907. Joh. Nep. Dürrnberger m. p, Vorstadtpfarrer. Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß seitens der k. k Statthalterei Linz ein Auftrag an den Herrn Bürgermeister vorliege, dahin gehend, daß unter Zuziehung des Stadtbau¬ amtes und aller Interessenten eine Kollaudierung vorzunehmen sei, bei welcher die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der bereits zur Ausführung gebrachten Bauherstellungen an der Vorstadt¬ pfarrkirche zu erheben, wie auch die Ueberprüfung der vor¬ liegenden Rechnungen zu veranlassen wäre. Weiters wäre in Bezug auf die Kostenbestreitung ein Beschluß des Gemeinderates einzuholen und hiebei auf die Erzielung eines allseitigen Ein¬ verständnisses hinzuwirken. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Obwohl durch die vorgelegten Ausweise der Standpunkt der Stadtgemeinde Steyr in dieser Frage nicht verrückt worden ist, welchen der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1906 eingenommen, weil durch einen Aufwand von 4359 K aus dem vorhandenen Kirchenvermögen das Kurrenterfordernis kaum zurückgesetzt würde, und nur in diesem Falle die Stadt¬ gemeinde Steyr als Patronin, Grundobrigkeit der Pfarrgemeinde im Sinne des Hofdekretes vom 24. April 1907 verpflichtet wäre, die ganzen Kosten zu tragen, so erscheint es doch geboten, mit Rücksicht auf den Umstand, als der Herr Vorstadtpfarrer seit vielen Jahren fast gar keine Ansprüche für die Herhaltung der Vorstadtpfarrkirche an die Stadtgemeinde gestellt, diese Her¬ stellungen aus dem Erträgnisse des Kirchenvermögens bestritten hat und der verhältnismäßig gute Stand des Kirchenvermögens eine Folge der sorgsamen Verwaltung des dermaligen Vorstadt pfarrers ist, derselbe auch im Dienste der öffentlichen Wohl¬ tätigkeit Namhaftes geleistet hat, die Frage der Kostenaufbringung für diese Herstellungen an der Vorstadtpfarrkirche, welche sich als absolut notwendig herausgestellt haben, im Wege friedlicher Ver¬ einbarung zu lösen, anstatt es darauf ankommen zu lassen, diese Frage im Prozeßwege auszutragen, dessen Resultat eben auch immer im Voraus nicht bestimmt ist, so stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Mit Rücksicht auf die neuerliche Eingabe des Vorstadtpfarr¬ amtes vom 2. April 1907, ad Zahl 4327, und mit Bezug auf die Note der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Februar 1907, ad Zahl 4327, wird unter Aufrechthaltung des in dieser Frage mit Gemeinderatsbeschluß vom 14. Dezember 1906 festgestellten Rechtsstandpunktes, daß die Stadtgemeinde Steyr zur Bestreitung der fraglichen Reparaturkosten an der Vorstadtpfarrkirche im Betrage von 4359 K nicht verpflichtet ist, außer dem in dieser Sitzung bereits bewilligten freiwilligen Beitrag von 1500 A ein weiterer freiwilliger Beitrag von 1859 K nachträglich be¬ willigt, so daß zuzüglich des von der Vorstadtpfarre bestimmten Betrages von 1000 K, dadurch die Gesamtkosten von 4359 K jedeckt werden. Der Betrag von 1859 K ist aus dem außerordentlichen Reservefonde zu entnehmen. Herr G.=R. Triebrunner stellt den Antrag, diese An¬ gelegenheit im Prozeßwege auszutragen, damit der Rechtsstand¬ punkt geklärt werde, welcher Antrag vom Herrn G.=R. Dantl¬ graber unterstützt wird. Herr G.=R. Nothhaft erinnert, daß er im vorigen Jahre den Vermittlungsantrag gestellt habe, zu den Reparatur¬ kosten den Betrag von 2200 K zu bewilligen, welcher Antrag jedoch gefallen sei. Wäre sein Antrag damals angenommen worden, hätte die Gemeinde sicher 1000 K erspart. Was den Rechtsstandpunkt anbelangt, so halte er dafür, daß die Gemeinde für die Reparaturkosten aufzukommen habe, da das Kirchen¬ vermögen nicht herangezogen werden dürfe und die Zinsen dieses Vermögens nach Bestreitung der kurrenten Erfordernisse bereits aufgezehrt sind. Er könne den Sektionsantrag, welcher weiter geht, als sein damaliger Antrag, nur begrüßen. Der Herr Vorsitzende macht aufmerksam, daß ein Prozeß langwierig und kostspielig, der Ausgang desselben sehr fraglich sei, und daß daher durch einen solchen Prozeß, wenn die Ge¬ meinde sachfällig würde, derselben doppelte Auslagen erwachsen önnen, daher er glaube, raten zu sollen, der löbliche Gemeinde¬ rat möge diese Angelegenheit wohl bedenken. Herr G.=R. Dautlgraber beharrt auf dem Standpunkt der Prozeßführung. Herr G.=R. Meditz unterstützt den Sektionsantrag und beantragt Schluß der Debatte. Der Herr Referent betont nochmals, daß die Zinsen des Kirchenvermögens 6417 K betragen. Die kurrenten Erfordernisse betrugen 6415 K, so daß nur ein Zinsenüberschuß von 2 A verbleibe, mit welchen die Reparaturkosten nicht gedeckt werden können. Das Kirchenvermögen selbst dürfe laut Hofkanzleidekret u solchen Bauauslagen nicht verwendet werden. In der vor¬ liegenden Angelegenheit sei ein Ausgleich besser als eine Proze߬ führung und er bittet, den Sektionsantrag anzunehmen. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag des Herrn G.=R. Triebrunner zur Abstimmung, welcher mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt wird. Hierauf wird der Antrag der Sektion auf Zahlung der restlichen Reparaturkosten per 1859 K 74 h mit großer Majorität angenommen. Z. 4327. 6. Wahl dreier Gemeinderäte zur Teilnahme an der Sparkassa=Jubiläumsfeier. Hierüber liegt folgender Sektionsbericht vor: Mit Rücksicht darauf, daß der Herr Bürgermeister, Vize¬ bürgermeister und die 4 Sektions=Obmänner und 2 Sektions¬ Obmannstellvertreter ohnedies als Funktionäre der Sparkassa bei diesem Feste beteiligt sind, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle als Delegierte des Ge¬ meinderates für das 50jährige Jubiläum der Sparkassa in Steyr die drei Herren Gemeinderäte wählen, welche außer jenen Herren, die ohnedies Funktionäre der Sparkassa sind, am längsten im Gemeinderate Sitz und Stimme haben. Bei der hierauf mit Stimmzetteln vorgenommenen Wahl wurden als Delegierte für das Sparkassa=Jubiläum die Herren Schönauer, Busek und Handstanger gewählt. — Z. 9701. 7. Amtsbericht betreffs Wiedererwirkung der Be¬ willigung des o.=ö. Landesausschusses zur Forteinhebung der Verbrauchs=Umlage per 2 Kronen für jeden im Stadtgebiete Steyr konsumierten Hektoliter Bier. Liegt folgender Amtsbericht vor: Amtsbericht. Laut Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberöster¬ reich vom 3. September 1901, Nr. 17.293/II, war die Stadt¬ gemeinde Steyr berechtigt, für die Zeit vom 1. Mai bis 31. De¬ zember 1902 für jeden im Stadtgebiete Steyr zum Konsume gelaugenden Hektoliter Bier eine Verbrauchsumlage von 2 K einzuheben, welche Verbrauchs=Umlage=Einhebungsbewilligung auf Grund des o.=ö. Landesgesetzes vom 11. September 1901, L.=G. u. V.=Bl. Nr. 47/1901 mit Bewilligung des o.=ö. Landes¬ Ausschusses vom 16. September 1902, Z. 19.310, für weitere 5 Jahre, d. i. für die Jahre 1903, 1904, 1905, 1906 und 1907 erstreckt wurde. Nachdem nun die Finanzlage der Stadt den Verzicht auf diese Verbrauchs=Umlage nicht gestattet, da eine anderweitige präliminarmäßige Bedeckung des diesfälligen Erträgnisses nicht vorhanden ist, so erscheint die weitere Einhebung der erwähnten Verbrauchs=Umlage von 2 K für jeden im Stadtbezirke Steyr konsumierten Hektoliter Bier unabweislich erforderlich, weshalb der löbliche Gemeinderat Beschluß fassen möge, daß beim o.=ö. Landesausschusse um die Bewilligung nachgesucht werde, die er¬ wähnte Verbrauchs=Umlage ab 1. Jänner 1908 auf weitere 5 Jahre forterheben zu dürfen. Franz Gall m. p., Stadtrat. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Es werde bei dem o.=ö. Landes=Ausschusse das Ausuchen eingebracht, daß der Stadtgemeinde Steyr die Einhebung der

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