den Disciplinar-Untersuchung und dem einhelligen Beschluß der DisciplinarKommission, den st. Amtsdiener Michael Höflinger des Dienstes zu entlassen, demselben jedoch mit Rücksicht auf seine unschuldige Familie über dessen Ansuchen die Pensionierung in Aussicht zu stellen. Stellt die I. Section, nachdem derselbe um seine Pensionierung angesucht hat den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: I. Es werde des Gesuch der st. Amtsdieners Michael Höflinger um Aufhebung des Disciplinar-Erkenntnisses und dessen Rehabilitierung abgewiesen. II. Dagegen wird aus Rücksicht für dessen unschuldige Familie die angesuchte Pensionierung desselben bewilligt und dessen Pensionsbezug
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