Ratsprotokoll vom 22. Februar 1907

2 um Aufhebung des gegen seine Frau Rosa Schwingenschuh, erehel. Watzlik, erlassenen Ausweisungs=Erkenntnisses vom 28. März 1903, Z. 7496, keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1125. 3. Wahl zweier Stellungs=Kommissions=Mitglieder und event. Ersatzmänner. Ueber vorliegenden Amtsbericht stellt die I. Sektion der Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle die Wahl von zwei Mit gliedern und eines Ersatzmannes für die Stellungs=Kommission pro 1907 mittelst Stimmzetteln vornehmen und werden als Mitglieder die Herren Gemeinderäte Leopold Köstler und Jose Tureck und als Ersatzmann Herr G. R. Josef Hiller vorgeschlagen Bei der hierauf vorgenommenen Wahl mittelst Stimm zetteln erhalten von 23 abgegebenen Stimmen je 22 Stimmen ie Herren Gemeinderäte Leopold Köstler, Josef Tureck und Josef Hiller. — Z. 4053 4. Amtsbericht betreffs Erwirkung der Bewilli¬ gung zur Forteinhebung der Vieh= und Fleischbeschau¬ gebühren Ueber diesen Amtsbericht stellt die I. Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde im inne des Gesetzes vom 14. November 1901, Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 57, bei dem oberöst. Landesausschuss um die Genehmigung angesucht, für die aus der Handhabung der der Stadtgemeinde Steyr obliegenden sanitäts=veterinär¬ olizeilichen Vorschriften betreffend das Viehpaßwesen und die Vieh= und Fleischbeschau erwachsenden Auslagen nachstehend Gebühren einzuheben: Für die gemäß § 8 des Gesetzes vom 29. Februar 1880 a R.=G=Bl. Nr. 35, vor Ausfertigung der Viehpässe vorzunehmende Beschau für jedes Pferd, Zucht= oder Nutzrind einen Betrag von 40 Heller, für Kleinvieh 10 Heller b) Für die Vornahme der Vieh= und Fleischbeschau am Orte der Schlachtung für jedes Schlachttier einen Betrag von 40 Heller, für jedes Stück Kleinvieh (Kälber unter einem halben Jahre, Schweine, Schafe und Ziegen) einen Betrag von 10 Heller. Die für die Vornahme der Beschau bei Ausstellung von Viehpässen (Punkt a) entfallenden Beträge sind im städtischen Amte vor der Ausfolgung der Pässe zu erlegen. Die Fleischbeschau=Gebühren (Punkt 6) sind allmonatlich, und zwar bis längstens den 10. des darauffolgenden Monats im städtischen Kasseamte zu erlegen die Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird, wenn nicht für den Fall schon eine gesetzliche Strafe bestimmt ist, als Ueber¬ tretung dieser Vorschriften mit einer Geldstrafe bis zu 200 K m Nichteinbringungsfalle mit Arrest bis zu 20 Tagen bestraft Einstimmig nach Antrag. — Z. 1601 Amtsbericht betreffs Abänderung der Bestim¬ 5. nungen des Armen=Statutes der Stadt Steyr hinsicht¬ lich der Einhebung von Gebühren für den Armenfond. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nit Rücksicht darauf, daß durch das Gesetz vom 8. Sep¬ tember 1902, L.=G.=Bl. Nr. 38, die Bestimmungen des Armen Statutes der Stadt Steyr als außer Kraft getreten anzusehen ind, und daß an Stelle dieser Bestimmungen alljährlich durch einen Gemeinderatsbeschluß im Rahmen des Gesetzes vom 8. September 1902 die Bestimmungen über die für den Armen¬ ond einzuhebenden Gebühren festzustellen sind, stellt die Sektion folgenden Antrag Der Gemeinderat wolle beschließen Es werden im Sinne des § 55 des Gesetzes vom 8. Sep¬ tember 1902 für das Jahr 1907 folgende Gebühren für den Armenfond der Stadt Steyr einzuheben sein: Ad Punkt 1 ist die Gebühr für die Aufnahme in den Heimatsverband ohnedies durch das Gesetz vom 24. Jänner 1904, L.=G.=Bl. Nr. 12, bereits festgestellt und hat damit sein Verbleiben Ad Punkt 2 sind die Gebühren für Erteilung der poli¬ zeilichen Baubewilligungen zu Bauführungen für Neubauten mit 6 K und für Zu= und Umbauten mit 4 K, wie bisher, beizu behalten Punkt 3 ist die bisherige Gebühr für Erteilung Ad mit 4 K beizubehalten einer Tanz=Musik=Lizenz Für Bewilligung zur Offenhaltung von Ad Punkt 4. Kaffee= und Schanklokalitäten über die gesetzliche Sperrstunde vird die bisherige Gebühr von 2 K beibehalten. Für eine nicht zu wohltätigen Zwecker Ad Punkt 5. abgehaltene musikalische Unterhaltung gegen Eintrittsgeld oder Sammlung wird die bisherige Gebühr von 2 K beibehalten Ad Punkt 6. Für ein Best=Eisschießen, Best=Kegelschieben und Best=Schießen wie bisher 2 K. Für ein Preis=Fahren oder Reiten wi Ad Punkt 7. bisher 6 K Ad Punkt 8 Für Veranstaltung eines Feuerwerkes fentliche Umzüge in Verkleidungen wie Fackelzuges oder für bisher 10 K Ad Punkt 9. Für festliche Abhaltung einer Hochzeit wie bisher 6 K, Ad Punkt 10 wird die Gebühr für das Halten von Hunden im Gemeindegebiete ohnedies jährlich durch den Ge meinderat bestimmt. Punkt 11 (neu). Für Produktionen von Gym Ad Schnelläufern und dergleichen für jede Vorstellung astikern, 1 Krone. 0. Ad Punkt 12 (neu). Für Produktionen von Zirkus¬ besitzern, Menageriebesitzern, Ringelspielbesitzern, Schießbuden¬ inhabern, Schiffsschaukeln 2c. 1 K per Tag 1d Punkt 13 wird keine Gebühr eingehoben. Ad Punkt 14 wird keine Gebühr eingehoben. Diese Gebühren=Bestimmungen haben für das Jahr 1907 an Stelle der im § 45 des Armen=Statutes der Stadt Steyr inter 1 bis 10 fixierten Gebühren für den Armenfond der Stadt Steyr zu treten und ist dieser Beschluß des Gemeinderates im Sinne des Gesetzes vom 8. September 1902, L.=G.=Bl. Nr. 38, öffentlich kundzumachen. Ueber Antrag des Herrn G.=R. Schertler bringt der Herr Vorsitzende die Anträge 1 bis 14 summarisch zur Abstim¬ mung und werden dieselben einstimmig angenommen — Z. 4045 6. Eventuelle Wahlrechts=Reklamationen. Amtsbericht Gegen die mit h. ä. Kundmachung vom 21. Jänner 1907 Z. 1288, aufgelegten Wählerlisten zu den diesjährigen Gemeinde¬ ratswahlen sind keinerlei Reklamationen eingebracht worden, was hiemit berichtet wird Der Stadtrat: Gall Steyr, 19. Februar 1907. Sektionsantrag: der löbliche Gemeinderat wolle zur Kenntnis nehmen gegen die aufgelegten Wählerlisten für die Gemeinderats¬ aß wahlen pro 1907 Einwendungen nicht erhoben worden sind. — Z. 4302 zur Kenntnis 7. Bericht über Veranstaltung einer Ausstellung m Jahre 1908 Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Anträge: An den löblichen Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr Anläßlich der Berichterstattung über das im Jahre 190. ibgehaltene Steyrer Volksfest verbunden mit einer Ausstellung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17. November 1905 bereits die Anregung gemacht, daß im Jahre 1908 anläßlich des 60. Regierungs=Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers wieder ein Steyrer Volksfest, verbunden mit einer Jubiläums=Aus ellung, veranstaltet werde, weil das 60jährige Regierungs Jubiläum des Kaisers allerorts festlich begangen werden wird und begründete Veranlassung bietet zu einem solchen patrioti¬ schen Unternehmen und weil überdies bei dem letzten Volksfeste ind der Ausstellung in erfreulicher Weise die Erfahrung gemacht wurde, daß die Steyrer Feste nicht nur in der Stadt, sonder auch auswärts großen Anklang gefunden haben, was sich aus dem großen Besuche und dem guten materiellen Erfolge er¬ hat jeber Dieser Anregung wurde in der damaligen Sitzung des Gemeinderates allseitig zugestimmt. Da nun die Zeit heranrückt, die Arbeiten für diese Fest lichkeiten successive einzuleiten, wird es erforderlich, daß der Ge meinderat über diese seinerzeitige Anregung des Ausstellungs¬ Komitees definitive Beschlüsse faßt Bevor jedoch die I. Sektion die bezüglichen Anträge stellt muß bemerkt werden, daß laut Beschluß des Gemeinderates von 7. November 1905 zur Verwendung des „Steyrer Ausstellungs¬ fondes“ in Hinkunft die Zustimmung des damals gewählten Fonds=Kuratoriums erforderlich ist Dieses Kuratorium wurde seitens des Herrn Bürgermeisters zu einer Sitzung am 17. Februar 1907 einberufen und hat laut Protokoll vom 17. Februar 1907 die erforderliche Zustimmung zur Verwendung des „Steyrer Ausstellungsfondes" für das Volks¬ fest und die Jubiläums=Ausstellung in Steyr im Jahre 1908 inter der Bedingung erteilt, daß von dem eventuellen Ueber¬ schusse nach Deckung des von der Stadtgemeinde zu gewährenden Kredites der etwa verbleibende Restbetrag wieder als Aus tellungsfond fruchtbringend angelegt und durch die Stadt¬ jemeinde verwaltet werde, über welchen dem Kuratorium auch in Hinkunft die Zustimmung zur Verwendung zusteht. Nach Lösung dieser Vorfrage stellt nun die 1. Sektion nachstehende Anträge: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es wird anläßlich des 60jährigen Regierungs=Jubi¬ läums Sr. Majestät des Kaisers in den Tagen vom 13. August is 13. September 1908 in Steyr ein Volksfest verbunden mit iner Jubiläums=Ausstellung veranstaltet. 2. Das Volksfest soll diverse Festlichkeiten, Veranstaltungen von Vereinen und Korporationen und Volksbelustigungen und die Jubiläums=Ausstellung industrielle, gewerbliche, montanistische land= und forstwirtschaftliche Gebiete umfassen und soll auch eine Spezial=Ausstellung für Sport=Unternehmungen aller Gattungen damit verbunden werden. 3. Zur Ausführung der Festlichkeiten soll vom Herrn Bürgermeister ein Gesamt=Festausschuß einberufen werden, aus welchem dann folgende Komitees zu bilden sind: Das Zentral=Komitee oder Ausstellungs=Präsidium; 1. das Komitee für die Industrie= und Gewerbe=Ausstellung; 2. das Komitee für die landwirtschaftliche Ausstellung; 3. das Komitee für die forstwirtschaftliche Ausstellung; das Komitee für die montanistische Ausstellung; das Komitee für die Spezial=Ausstellung im Sportwesen; das Finanz=Komitee das Preß=Komitee; das Bau= und Dekorations=Komitee und das Vergnügungs=Komitee.

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