Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1906

Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller schon über 10 Jahre sein Domizil in Steyr hat, gegen denselben nichts vorliegt und er daher schon nach § 2 des Heimatsgesetzes dem Anspruch auf Erlangung der Heimatzuständigkeit erworben hat und da dessen Ansuchen um Aufnahme in des Armenverpflegshaus acceptabl erscheint, stellt die I. Sektion den 1. Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es werde dem Gesuchsteller Josef Pürstinger in den Heimatsverband der Stadt Steyr auf genommen. 2. Weiters wird dessen Aufnahme in des städt. Verpflegehaus unter nachstehenden

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2