in Kraft und ist auf die Wachleute minderer Gebühr, welche mit 1. Jänner schon 10 tadellos vollbrachte Dienstjahre haben anwendbar, jedoch haben dieselben den Sinn dieser Abänderung um die Versetzung in die höhere Gebühr beim Gemeinderate anzusuchen. Einstimmig nach Antrag Z 152 Prs. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende: Die Verificatoren Schriftführer:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2