Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1906

Gemeinderat, sondern dem Herrn Bürgermeister zusteht, für die Verleihung eines Titels eines VerwaltungsAdjunkten keine Gründe vorliegen und die Diensteszuweisung laut Statut auch dem Herrn Bürgermeister zusteht, wird über diese Eingabe lediglich zur Tagesordnung übergegangen. Einstimmig nach Antrag Z. 144 Prs. Die städt. Sicherheitswachmänner niederer Gebühr bitten um Abänderung der Dienstes Instruktion. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der Wachmänner

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