Liegt vor das Ansuchen des Herrn Heinrich Damhofer um Beförderung in die X. Rangsklasse eventuell um Zuerkennung eine Personalzulage und um Einrechnung seiner bei der kk Bezirkshauptmannschaft zugebrachten Dienstzeit. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller die angesuchte Beförderung in die X. Rangsklasse mit einen Gehalt von 2800 K u. 500 K Aktivitätszulage ab 1. Jänner 1907 bewilligt; dagegen kann im Sinne der Verfügung von 10. Juli 1889 Z 182 Prs. u. des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Juni 1891 nur die von 14. Novemb 1886 laufende Dienstzeit des Gesuchstellers in die Pensionsberechtigung eingerechnet werden, während derselbe mit seinen
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