Verleihung des Bürgerrechts, welche seitens des Gemeinderats bestimmt wurden, stellt die I. Sektion den Antrag: Es werde dem Ansuchen des Theodor Massatsch um Verleihung des Bürgerrechts keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 22473. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr im Sinne des § 2 des neuen Heimatsgesetzes vom Jahr 1896 werden vorgeschlagen. 1. Vinzenz Bares s. Frau 2. Franz Böhm, s. Frau 4 Kinder 3. Johann Ebmer s. Frau. 4. Johann Fischer s. Frau 1 Sohn 5. Wenzl Provacnik s. Frau 6. Maria Zellmayr
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