Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr als politische Behörde für den Stadtbezirk. Die Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyr durch den Vizebürgermeister und die mitgefertigten Herren Gemeinderäte überreichen einen Recurs gegen die Entscheidung der k.k. Statthalterei in Linz vom 2. September 1906, Zl 18728/VIII in betreff der electrischen Betriebsanlage der österreichischen Waffenfabriksgesellschaft in Steyr bezw. gegen die dieser Gesellschaft zuerkannte Berechtigung zur Installierung der electrischen Beleuchtung.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2