Ratsprotokoll vom 14. September 1906

2 7. Zuschrift des k. k. Finanz=Inspektorates in Wels betreffend Errichtung eines Zollamtes in Steyr. Ueber die vorliegende Eingabe gibt die Sektion die Meinung dahin ab, daß sich in erster Linie für die Unter¬ bringung eines Zollamtes das der Waffenfabrik in Steyr ge¬ hörige Fahrradmagazin, bezw. diese Grundparzelle unmittelbar an der Bahn gelegen — die Käuflichkeit derselben vorausgesetzt — am besten eignen würde. Uebrigens glaubt man, daß auch das dem hohen Aerar gehörige Gebäude am Stadtplatz, in welchem durch viele Jahre ein Zollamt untergebracht war, im äußersten Falle und eventuell auf vorübergehende Zeiten in Verwendung genommen werden könnte Der löbliche Gemeinderat legt der Errichtung eines Zoll¬ amtes in Steyr in Anschauung der Notwendigkeit desselben eine große Bedeutung bei und spricht die Geneigtheit aus, im Falle der definitiven Wiedererrichtung eines Zollamtes, eventuell er¬ forderlichen Neubaues für dasselbe, einen den bescheidenen ver¬ fügbaren Mitteln der Gemeinde entsprechenden Beitrag von 6000 K zu leisten. Herr G.=R. Haslinger betont, daß die Errichtung eines Zollamtes in Steyr sowohl für die Handels= wie für die In¬ dustriewelt von so weittragendem Nutzen sei, daß man alles aufbieten solle, um ein Zollamt zu bekommen Das Handels¬ jremium hat diese Frage ins Rollen gebracht, und heute stehen wir der Errichtung eines Zollamtes um einen Schritt näher, dadurch, daß das Aerar in dieser Frage an die Gemeinde herantritt. Der geeignetste Platz für ein Zollamt dürfte wohl der von der II. Sektion vorgeschlagene sein, denn wenn derselbe in der Nähe des Bahnhofes errichtet werden könnte, würden die Zuschleifgebühren erspart werden. Er unterstütze den Sektionsantrag sowohl in Bezug auf die Platzfrage, wie auch in Bezug auf die beantragte Beitrags¬ leistung von 6000 K. Das Handelsgremium habe im Sub¬ kriptionswege bereits den Betrag von 1600 K zu diesem Zwecke aufgebracht und er glaubt, daß noch weitere Beträge einfließen wverden, um die Errichtung eines Zollamtes in Steyr zu er¬ möglichen. Herr G.=R. Nothhaft sagt, wenn er zu diesem Gegen¬ stande das Wort ergreife, so geschieht es, einerseits um den Sektionsantrag zu unterstützen, anderseits um klar zu legen, wie notwendig und gerecht die Forderung nach einem Zollamte in Steyr ist. Redner selbst habe es als Geschäftsmann schon öfter empfunden, wie kostspielig und zeitraubend Reklamationen von zu viel vorgeschriebenen Zollgebühren sind, wenn am Platze kein Zollamt sich befindet, und auch andere Geschäftsleute werden dies empfunden haben. Ein Zollamt in Steyr wäre für die Ge¬ schäftswelt von besonderer Bedeutung, und er glaube der Zu¬ stimmung seiner Wähler sicher zu sein, wenn er dem Sektions¬ antrage vollinhaltlich zustimme. Herr G.=R. Schönauer teilt mit, daß die Waffenfabrik bezüglich Verkaufes des Fahrradmagazins bereits in Unterhand¬ lungen mit dem Aerar stehe. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß der von der Sektion beantragte Beitrag von 6000 K aus der außerordentlichen Re¬ serve entnommen werden müßte. Es gelangen nun folgende Anträge zur Abstimmung: 1. Der Antrag der Sektion in betreff des Platzes für die Errichtung des Zollamtes. — Wird angenommen. 2. Der Antrag der Sektion wegen Leistung eines Beitrages von 6000 K für den eventuellen Neubau eines Zollamtes. Wird angenommen. 3. Der Antrag, daß die beantragten 6000 K der außer¬ ordentlichen Reserve entnommen werden. — Wird angenommen. 8. Kasseamtsbericht über das Ergebnis der dies¬ jährigen Armensubskription. Laut diesem Bericht ergab die Armensubskription pro 1906 ein Ergebnis von 3735 K 48h und ergibt sich gegen das Vor¬ jahr ein Ausfall von 44 K. Zur Kenntnis. — Z. 19.784. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 9. Entscheidung über Berufungen gegen Ver¬ fügungen des Herrn Bürgermeisters in Wasserleitungs¬ sachen. a) Liegt vor der Rekurs des Herrn Josef Heiser gegen die ihm pro 1906 vorgeschriebene Gebühr per 20 K. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle dem Rekurse des Herrn Josef Heiser Folge geben, da die Ableitung des Abwassers der zwei Ausläufe nur mit Rück¬ icht auf die Lage des Kanals in ein offenes Becken geleitet wurde und bei der Anlage auch angemeldet war. Wird einstimmig angenommen. — Z. 16.884. b) Liegt vor der Rekurs des Herrn Friedrich Wittigschlager gegen die neuerlich vorgeschriebene Wassergebühr per 20 K. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen, die vorgeschriebene Gebühr ab 1. Juli 1906 für den Auslauf im Garten per 2 K sei dann abzu¬ schreiben, wenn diese Leitung ganz abgenommen werde; der Verschluß mit einem Metallpfropfen muß als ungenügend be¬ zeichnet werden Wird einstimmig angenommen. — Z. 17.515. c) Liegt vor der Rekurs des G. A. Preußer gegen die Vorschreibung des erhöhten Wasserzinses. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle dahin entscheiden, daß in diesem Falle von der Vorschreibung eines erhöhten Wasserzinses abzusehen sei, da der Auslaus ordnungsgemäß angemeldet und ausgeführt ist, für unnötige Vergeudung von Wasser durch Offenlassen der Ausläufe nach § 10 des Regulativs jedoch Konventionalstrafen verhängt werden können. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.030. d) Liegt vor der Rekurs der Besitzer des Hauses Nr. 14 am Stadtplatz gegen die erhöhte Vorschreibung des Wasserzinses. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinde¬ rat möge beschließen, für den nicht angemeldeten Auslauf in der Küche sei als Auslauf zu gewerblichen Zwecken eine Gebühr von 40 K, für den Auslauf beim Pissoir eine Gebühr von 10 K vorzuschreiben. Der letztere sei nach den geltenden Vor¬ chriften herzustellen. Weiters sei auch die Gebühr für den Aus¬ lauf in der Schank, als für gewerbliche Zwecke dienend, auf 40 K zu erhöhen. Diese Gebühr wird in diesem Falle den Ge¬ werbe=Inhabern, welche jedoch auch die Hauseigentümer sind, zur Zahlung vorzuschreiben sein. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Z. 17.475. 10. Erlaß des oberöst. Landesausschusses wegen Vornahme der Kategorisierung der Gemeindestraßen und deren Erhaltung. Liegt folgender Bericht des städtischen Bauamtes vor: Bericht über die zufolge Erlasses des oberöst. Landesausschusses aufge¬ tragene Kategorisierung der Gemeindestraßen und deren Erhaltung. Als Grundlage zur Einteilung der Gemeindestraßen in jene I. und II. Kategorie wurden die im Erlasse des oberöst. Landesausschusses enthaltenen Direktiven festgehalten, wonach jene Straßen und Wege, welche für den allgemeinen öffentlichen Verkehr von Bedeutung sind, in die! Kategorie, die übrigen aber in die II. Kategorie gereiht werden Das Moment der Erhaltung der Straßen und Wege fällt hier weg, da im Stadtgebiete sämtliche Straßen und Wege von der Stadtgemeinde allein zu erhalten sind. Auf Grund dieser Erwägungen werden in die l. Kategorie nachstehende Straßen eingereiht, und zwar 1. Von der nördlichen Stadtgrenze gegen Enns, im Zuge der Gleinker=, Kirchengasse, Steyrbrücke, Enge Gasse, Stadtplatz, obere Ennsbrücke, Eisenstraße, bis zur südlichen Stadtgrenze gegen St. Ulrich, 1·63 km zusammen 2. von der östlichen Stadtgrenze gegen Ramingsteg im Zuge der Lange Gasse, untere Ennsbrücke bis Zwischenbrücken; ferner von der Abzweigung der Sierningerstraße bei der Kirchengasse an, bis zur westlichen Stadtgrenze gegen Sierning, zusammen 3•95 3. die Bahnhofstraße von der Lange Gasse an 0·36 „ 4. Straße vom Pfarrplatz über den Franz Josef¬ Platz, Schweizergasse, Blumauergasse, Fabriks¬ insel, Direktionsstraße, zur Sierningerstraße, zu¬ sammen 0·70 „ 6·64 km Straßen I. Kategorien zusammen Im ganzen sind im Stadtgebiete Straßen im Längen¬ ausmaße von 21·50 km 6•64 ab Straßen I. Kategorien 14·86 km verbleiben Straßen II. Kategorie. Stadtbauamt Steyr, am 10. September 1906 Peter m. p., Oberingenieur. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinde¬ rat möge beschließen, es seien die im Berichte genannten Straßen Nr. 1, 2, 3 und 4 in der Gesamtlänge von 6·64 Kilometer als Straßen I Kategorie und die übrigen Straßen in der Länge von 14·86 Kilometer als Gemeindestraßen und Wege II. Kate¬ gorie zu bezeichnen Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 16.788. 11. Kostenvoranschlag für die Herstellung eines zweiten Wasserreservoirs bei der innerstädtischen Wasser¬ leitung. Liegt folgender Sektionsantrag vor: In Erwägung, daß es sehr erwünscht ist, die große Wohltat der Zuleitung von gutem Trinkwasser mehreren Parteien ge¬ währen zu können, stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die innerstädtische Wasserleitung ei durch den Einbau eines neuen Reservoirs aus armierten Beton (1000 Eimer) 560 Hektoliter haltend, zu vergrößern. Der Gemeinderat bewilligt für den Bau und die nötige Rohrleitung den Betrag von 3024 K 55 h aus der Präliminarpost XVII, außerordentliche Bauführung. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte einstimmig ange¬ nommen. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 12. Eingabe des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege in Steyr um Wiederüberlassung des Turn¬ saales im Bürgerschulgebände und um eine Subvention. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: I. daß dem Verein für Jugendspiele und Körperpflege die angesuchte Benützung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude für das Schuljahr 1906,07

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