Auslagen erwachsen (:insbesonders auch keine Steuern, Umlagen und dgl.:) und wird daher die Militär-Verwaltung alle zur Ermöglichung der Benützung dieser Objekte eventuell notwendigen Adaptierungen u. Instandhaltungen (:einschließlich der Brunnen beim Harrer- und Mayergut:) auf ihre eigenen Kosten zu besorgen haben, wobei jedoch der Militär-Verwaltung nicht die Pflicht erwachsen darf, Instandhaltungen lediglich behufs Erhaltung des gegenwärtigen Bauzustandes der Objekte besorgen zu müssen. Sollte im Laufe der Zeit aus dem Gründe, weil die Militärverwaltung Instandhaltungen dieser Objekte oder einzelner Teile derselben nicht durchführt, weil sie dieselben für ihre Zwecke nicht als notwendig erachtet, oder weil sie überhaupt auf die Benützung dieser Objekte nicht weiter reflektiert, so wird sie die Gemeinde hievon verständigen und bleibt es sodann letzterer überlassen, Instandhaltungen auf eigene Kosten vornehmen zu lassen, oder die Objekte oder einzelne Teile derselben zu demolieren, kann jedoch zu keiner
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