Vereinbarungen getroffen: Kommissions-Protokoll aufgenommen zufolge Korps-Kommando-Verordnung B. A. No 3071 vom 4. November 1905. Gegenstand Benützung der auf dem Artillerie-Exerzierplatze in Steyr befindlichen Bauerngehöfte und zwar das sogenannte Harrergut, das Mayergut und das Taschlmayrgut, sämtliche in Dornach, Gemeinde Gleink. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates beziehungsweise des Reichskriegsministeriums wurde vereinbart: Die Stadtgemeinde Steyr ist bereit die drei genannten, ihr gehörigen Bauerngehöfte, samt Nebengebäuden als Bestandteile des Exerzierplatzes dem k.u.k. Militär-Aerar ohne einen besonderen Mietzins, also ohne Entgeld auf die Zeit für welche der Exerzierplatz gepachtet ist zur eventuellen Benützung für militärische Zwecke, insbesondere zur zeitweisen Bequartierung von Truppen, zu überlassen es dürfen jedoch hieraus der Gemeinde keinerlei
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