Ratsprotokoll vom 13. Juli 1906

gestellt die auf dem Exerzierplatze befindlichen der Gemeinde gehörigen Bauerngüter der Heeresverwaltung unentgeltlich für militärische Zwecke auf die Dauer der Pachtzeit zur Verfügung zu stellen, gegen dem, daß die Adaptierung und Erhaltung derselben von dem Militärärar übernommen wird, da diese Bauerngüter für die Gemeinde heute keinen Wert haben und für dieselbe nur eine Last bilden, die Erhaltung dieser Bauerngüter wäre für die Gemeinde mit Auslagen verbunden, denen eine Einnahme nicht gegenüber stände. Die Überlassung dieser Bauerngüter an die Heeresverwaltung gegen einen Mietzins auf Grund des Einquartierungsgesetzes stünde auch nicht im Verhältnisse zu den Adaptierungskosten. Es wurden daher mit der Heeresverwaltung bezüglich Überlassung der 3 Bauerngüter folgende

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