Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 13. Juli 1906. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. (Vertraulich). Exerzierplatz=Angelegenheit. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags 1. Landesausschuß=Erlaß betreffs Abgabe eines Gutachtens bezüglich der angeregten Bodenwert=Zuwachssteuer. 2. Zuschrift der Gemeinde Unzmarkt um Anschluß an den dortigen Beschluß wegen Erlangung einer direkten Bahnverbin¬ dung von Selztal nach Unzmarkt. 3. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. 4. Besetzung einer provisorischen Sicherheitswachmannstelle. 5. Zuschrift der k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz in An¬ gelegenheit des Zugsverkehres. Dringlichkeitsanträge: Diensteskündigung des Sekundararztes im St. Anna=Spitale, Herrn Dr. Büchel. Ansuchen der ledigen Mannschaft der Sicherheitswache um Auflassung der gemeinsamen Menage. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 11 Uhr vorm.) 6. Teilweise Abänderung des Beschlusses wegen Ankaufes von österr.=ungar. Bankaktien. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag ½4 Uhr nachmittags.) 7. Kostenvoranschlag für Herstellung eines Trottoirs von der Friedhofstiege bis zum Gehwege bei der Artilleriekaserne. 8. Grundpachtungs=Ansuchen. 9. Eingabe der Oberrealschul=Direktion um Anweisung von Rechnungen für Herstellungen im Turnsaale. Dringlichkeitsantrag betreffend das Ansuchen des Jugendspiel=Vereines um Zuweisung eines weiteren Platzes für Vereinszwecke. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 3 Uhr nachm.) 10. Ernennung eines Armenvaters für das 3. Armenviertel. 11. Verleihung einer Pacher=Pfründe 12. Verleihung einer Kronlacher=Stiftungspfründe. Dringlichkeitsanträge betreffend mehrerer Ansuchen um Beteilung aus den kaufmännischen Krankenstiftungen. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Viktor Stigler. Der Vizebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinderäte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Gottlieb Dantlgraber, Ferd. Gründler Ferdinand Handstanger, Rudolf Haslinger, Karl Heindl, Josef Hiller, Leopold Köstler, Michael Meditz, Hans Millner, Franz Nothhaft, Ferdinand Reitter, Wilhelm Schertler, Rudolf Sommer¬ huber, Anton Stippl, Josef Tureck, Max Willner und Josef Wolf. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte: Alexander Busek, Josef Hack, Johann Kollmann, Otto Schönauer und Gottfried Sonnleitner. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden gewählt die Herren Gemeinderäte Ferd. Handstanger und Rudolf Haslinger. Der Herr Vorsitzende verliest hierauf einen von fünf Herren Gemeinderäten mitunterfertigten, ihm vor der Sitzung überreichten Antrag des Herrn G.=R. Dantlgraber in betreff der abermals eingetretenen Fleischverteuerung, welcher lautet: In Erwägung des Umstandes, daß die Fleischpreise in Steyr in der letzten Woche abermals eine nicht unbedeutende Steigerung erfahren haben, wodurch die arbeitende und minder¬ bemittelte Bevölkerung neuerdings in Mitleidenschaft gezogen wurde, beantragt der Gefertigte: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, den Herrn Bürgermeister zu beauftragen, über die Ursachen der gegenwärtigen Fleischpreissteigerung Erhebungen zu pflegen und Vorkehrungen zu treffen, daß den arbeitenden Volks¬ schichten billigeres Fleisch zugänglich gemacht wird. In weiterer Erwägung des Umstandes, daß die Fleischer der hiesigen Umgebung und vielfach auch in anderen Orten stets darüber klagen, daß kein Schlachtvieh zu bekommen sei, bean¬ tragt der Gefertigte die Annahme folgender Resolution: Der Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr fordert mit Rücksicht auf den bereits in mehreren Ländern zutage tretenden Mangel an Schlachtvieh die hohe Regierung auf, mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß die für die Vieheinfuhr gesperrten Grenzen ehestens geöffnet werden, damit den breiten Schichten des Volkes der Fleischgenuß nicht durch eine von Jahr zu Jahr wiederkehrende Teuerung gänzlich unmöglich gemacht werde. Gottlieb Dautlgraber m. p., Hiller Josef m. p. Gemeinderat. L. Köstler m. p. I. Wolf m. p. Rudolf Haslinger m. p. Schertler m. p. Hiezu bemerkt der Herr Vorsitzende, daß er über die Ur¬ sachen der neuerlichen Fleischverteuerung Erhebungen pflegen lassen werde, worauf er diesen Antrag der l. Sektion zuweisen werde. Mitteilungen. Herr Stadtrat Franz Gall verliest folgende Zuschriften: Die Zuschrift des k. u. k. Korps=Artillerie=Regiments¬ Kommandos in Steyr, womit dasselbe für das Entgegenkommen betreffend die Aufhebung des Verbotes der Düngerausfuhr während der Tageszeit, den Dank ausspricht. 2. Die Zuschrift der Direktion der Sparkasse Steyr, womit dieselbe bekannt gibt, daß über den Antrag wegen Einführung des sechstägigen Kassedienstes in der im Dezember 1906 statt¬ findenden Generalversammlung Beschluß gefaßt wird. Diese Zuschriften werden zur Kenntnis genommen. Exerzierplatz=Angelegenheit. Dieser Punkt wird vertraulich behandelt. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Landesausschußerlaß betreffs Abgabe eines Gut¬ achtens bezüglich der angeregten Bodenwertzuwachssteuer. Der Herr Referent verliest folgendes Gutachten und den Antrag der Sektion: Gutachten des Gemeinderates der landesfürstlichen Stadt Steyr über die Gesetzentwürfe des oberösterreichischen Landtages betreffend a) die Einführung einer Bauplatzsteuer und b) einer Wertzuwachssteuer zu Gemeindezwecken.
2 In der Sitzung des oberösterreichischen Landtages vom 23. November 1905 wurde als Antrag eingebracht und auch einhellig angenommen: „Daß die Gemeinden für ihre Zwecke berechtigt werden sollen zur Einhebung a) einer sogenannten Bauplatzsteuer, b) einer sogenannten Wertzuwachssteuer von Grund und Boden.“ Sämtliche Besitzer landwirtschaftlicher Realitäten in Linz und Urfahr, der Verein der Hausbesitzer in Linz und eine Reihe großer Linzer Handelsfirmen haben bereits dagegen Stellung ge¬ nommen und um Ablehnung dieser Gesetzentwürfe angesucht. Der hohe oberösterreichische Landesausschuß hat nach Kenntnisnahme dieser Eingaben an die Vertretungen der ober¬ österreichischen Stadtgemeinden, welche für die Einführung der Bauplatz= und Wertzuwachssteuer in erster Linie in Frage kommen, Einladungen gerichtet, sich über diese Gesetzvorlagen zu äußern. Auch die Stadtgemeinde Steyr wurde mit Note des ober¬ österreichischen Landesausschusses vom 28. Mai 1906, Z. 12.909, eingeladen, sich über diese Fragen gutächtlich zu äußern. Die I. Sektion hat nun diese Angelegenheit eingehendst durchberaten und kann dem löblichen Gemeinderate nur empfehlen, ich auch für die Ablehnung dieser beiden Gesetzvorlagen auszu¬ sprechen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Belastung von verbautem und unverbautem Grund und Boden in Oesterreich mit Steuern und Gebühren ist bereits eine derart hohe, daß jedem Versuch einer Neubelastung desselben entschieden entgegengetreten werden muß. Wir in Oesterreich haben ohnedies die höchste Gebäude¬ steuer in der 20%igen respektive 26½%igen Hauszinssteuer; 2•7%ige Grundsteuer; dann leisten wir die nicht viel niedrigere 2 überdies wird das mit der Grund= und Hauszinssteuer schon hoch belastete Einkommen aus dem Realbesitze noch durch die progressive Personal=Einkommensteuer getroffen. Weiters haben wir bei jeder Besitzübertragung von Grund und Boden unter Lebenden eine Uebertragungsgebühr von 3% bis 4% zu entrichten und müssen von jeder Belastung mit Hypo¬ thekarschulden eine Intabulationsgebühr von ½% samt 25% Zuschlag entrichten. Das sind genug Steuern und Gebühren von Grund und Boden, daß sich niemand noch eine weitere Erhöhung dieser Ab¬ gaben wünschen kann. Dieser Grund allein genügt schon, um sich gegen die Ein¬ führung dieser neuen Steuern auszusprechen. Allein es liegen noch folgende Ablehnungsgründe vor: 2. Die Feststellung der Grundlagen dieser Steuern sind nur mit vieler Mühe, großen Kosten und mit mancher Vexierung des Steuerpflichtigen möglich, dies alles soll aber bei einer guten Steuer vermieden werden. Insbesondere wird hier auf die Kom¬ pliziertheit der Berechnung des Grundwertzuwachses hingewiesen und auf die Notwendigkeit von Schätzungen, die einerseits große Kosten verursachen, anderseits aber oft an Unerläßlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. 3. Mangelt der Bauplatzsteuer, insbesondere aber der Wertzuwachssteuer das Kriterium einer sicheren stabilen Ein¬ nahme für die Gemeinde. Da die Bildung von Bauplätzen von Umständen abhängt, worauf die Gemeinde keinen Einfluß hat, vermag die Gemeinde auf einen bestimmten jährlichen Ertrag nicht zu rechnen. Noch viel weniger aber vermag dieselbe dies bei der Wertzuwachssteuer, deren Ertrag von der größeren oder geringeren Menge von Grundkaufverträgen abhängig ist. Gerade zur Zeit finanzieller Kalamitäten in der Gemeinde, wo sehr wenig Grundkäufe naturgemäß vorkommen und die Gemeinde die Steuern am notwendigsten brauchen würde, müßte diese Steuerquelle am raschesten versiegen. 4. Erscheint die Einführung dieser neuen Steuern vom Standpunkte der Gerechtigkeit und Billigkeit, worauf es sicherlich auch ankommt, durchaus nicht gerechtfertigt. Wenn auch gesagt wird, daß die Grundspekulation ein ge¬ eignetes Steuerobjekt ist, so vermag dieser Umstand ein Gesetz nicht zu rechtfertigen, wodurch auch alle übrigen Grundbesitzer getroffen werden, welche keine Grundspekulanten sind, das ist eben ungerecht; weiters würde die sogenannte Wertzuwachssteuer, welche jedesmal bei der Besitzübertragung zu entrichten käme, nicht den Charakter einer Steuer, sondern einer Gebühr an sich tragen, welche aus dem Grunde nicht gerechtfertigt wäre, da die Gemeinde den Gebührenpflichtigen dafür nichts leistet. Was in dieser Richtung gegen die Wertzuwachssteuer spricht, gilt in erhöhtem Maße gegen die Bauplatzsteuer. Insbesondere aber ist das Argument, daß durch diese Steuern die Wohnungs¬ zinse billiger werden, total hinfällig, gerade im Gegenteile, so¬ bald die Bauplätze, welche ohnedies gar keinen Ertrag abwerfen und von denen trotzdem die Grundsteuer bezahlt werden muß, noch mit der Bauplatzsteuer und beim Verkaufe sogar mit der Wertzuwachssteuer getroffen werden, so müßten die Erbauer der Wohnhäuser diese neuen Steuern wieder durch höhere aber nicht niederen Mietzinsen hereinzubringen suchen, es würde dadurch also nur eine Steigerung und nicht eine Herabsetzung der Miet¬ zinse erwirkt werden. Eine weitere Folge der Einführung dieser beiden neuen Grund=Bodensteuern wäre es, daß die Bautätigkeit, welche speziell n Steyr ohnedies sehr minimal ist, noch weiters lahm gelegt würde, und was die Gemeinde auf der einen Seite durch diese raglichen Steuern profitieren würde, das entginge ihr auf der anderen Seite durch die Folgen der lahm gelegten Bautätigkeit wieder. Schließlich ergibt sich die Ungerechtigkeit der Bauplatzsteuer und der Wertzuwachssteuer hauptsächlich auch daraus, daß diese Steuern nur eine gewisse Gruppe von Gemeindemitgliedern (die Grund- und Hausbesitzer) treffen würde, welche ohnedies schon mit Abgaben überlastet sind, während der Wertzuwachs bei vielen anderen Objekten, welche mit weniger belastet sind, unbesteuert blieb, die Gemeindemitglieder aber alle verhältnismäßig zu den Lasten der Gemeinde beitragen sollten. Es ließen sich noch eine Reihe Gründe gegen die Ein¬ führung dieser neuen Gemeindesteuern geltend machen, allein die I. Sektion ist der Anschauung, daß bei Würdigung aller im Vorliegenden geltend gemachten Bedenken der löbliche Gemeinde¬ rat seine Stimme nicht für diese neuen Gemeindesteuern abzu¬ geben vermag, welche in ihren Wirkungen den Gemeinden nicht zum sonderlichen Nutzen gereichen können, die Besitzer von Grund und Boden aber neuerdings schwer belasten und empfindlich schädigen würden. Die 1. Sektion stellt demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr wolle beschließen: Es werde vorstehende gutächtliche Aeußerung über die dem hohen oberösterreichischen Landtage vorgelegten Ge¬ etzentwürfe betreffend die Einführung einer Bauplatz= und einer Wertzuwachssteuer von Grund und Boden zu Gemeindezwecken dem hohen oberösterreichischen Landesausschusse mit der Bitte vorgelegt: Hochderselbe geruhe, die vorgebrachten Bedenken in eingehende Erwägung zu ziehen und die vorliegenden Gesetz¬ entwürfe über die Einführung einer Bauplatz= und einer Wert¬ zuwachssteuer von Grund und Boden zu Gemeindezwecken ab¬ zulehnen. Der Sektionsantrag wird einstimmig angenommen. Z. 12.402 2. Zuschrift der Gemeinde Unzmarkt um Anschluß an den dortigen Beschluß wegen Erlangung einer direkten Bahnverbindung von Selztal nach Unzmarkt. Ueber die vorliegende Eingabe stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem durch den Ausbau der projektierten Bahnlinie Selztal—Unzmarkt der Verkehrsweg nach dem Süden bedeutend abgekürzt würde, dadurch ein rascherer und billigerer Personen und Frachtentransport zu erreichen wäre, erscheint die Realisierung dieses Projektes gewiß auch im Interesse der Stadt Steyr ge¬ legen, und stellt daher die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die von der Marktgemeinde=Vorstehung in Unzmarkt eingeleitete Aktion wegen Ausbau der vom k. k. Ministerium projektierten Bahnlinie Selztal—Unzmarkt mit Rücksicht auf die wirtschaft¬ lichen Vorteile, welche auch der Stadt Steyr aus dieser bedeutend kürzeren Bahnverbindung durch rascheren und billigeren Per¬ onen= und Frachtentransport erwachsen dürften, freudigst be¬ grüßt und schließt sich die Vertretung der Stadt Steyr dieser Aktion vollkommen an. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.687. 3. Rekurse gegen eine Armenrats=Entscheidung. Ueber vorliegenden Erlaß des oberösterreichischen Landes¬ ausschusses Linz, womit die abermalige Einholung einer Ent¬ scheidung des Gemeinderates über dessen Rekurs in Armensachen aufgetragen wird, stellt die l. Sektion den Antrag: Nachdem durch die gepflogenen Erhebungen die Gründe der Abweisung des Rekurses nicht wesentlich alteriert wurden, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werde der in der Ge¬ meinderatssitzung vom 6. April 1906 ad Nr. 1046 gefaßte Be¬ schluß auf Abweisung des Rekurses des Franz Thaler gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 15. Dezember 1905, Nr. 25.080, aufrecht erhalten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.637. 4. Besetzung einer provisorischen Sicherheitswach¬ mannstelle. Der Herr Referent gibt bekannt, daß um die ausgeschriebene Sicherheitswachmannstelle fünf Bewerber eingeschritten sind und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem unter den fünf Kompetenten um diese Stelle als der Geeignetste Isidor Auer erscheint, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die mit Konkurs=Ausschreibung vom 16. Mai 1906, Z. 51/V. P. ausge¬ schriebene Stelle eines städtischen Sicherheitswachmannes dem Be¬ werber Isidor Auer verliehen. Die Anstellung erfolgt vorläufig provisorisch mit einem Taggelde von 2 K 60 h und kann erst nach einer einjährigen tadellosen Dienstleistung und abgelegten Prüfung zu einer defini¬ tiven werden, in welchem Falle dem Angestellten die durch das Gesetz vom 26. Dezember 1899, R.=G.=Bl. Nr. 255, für den Wachmann II. Klasse festgestellten Gebühren zukommen. Während des Probejahres hat der Angestellte Anspruch auf kasernmäßige Bequartierung, auf die Montur, Ausrüstung und die Gewährung der Heilungskosten im Falle einer Erkrankung. Er ist verpflichtet, an der gemeinsamen Menage teilzu¬ nehmen und kann jederzeit innerhalb des Probejahres ohne An¬ gabe eines Grundes wieder entlassen werden. Die Probedienstleistung wird im Falle definitiver Anstel¬ lung bei der Pensionierung in die Gesamtdienstzeit eingerechnet. Einstimmig nach Antrag.
3 5. Zuschrift der k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz in Angelegenheit des Zugsverkehres. Liegt folgende Eingabe vor: Die k. k. Staatsbahn=Direktion Linz ersucht wegen Aeuße¬ rung betreffend Einführung von Nachtanschlußzügen nach Sankt Valentin. Die Aeußerung der Sektion hierüber lautet: Die I. Sektion beantragt über diese Zuschrift der k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz folgende Aeußerung abzugeben: Das Projekt der Herstellung eines Anschlusses an den Per¬ sonenzug Nr. 11 in St. Valentin behufs Schaffung einer günstigen Nachtverbindung von Wien nach Steyr wird von allen In¬ teressenten freudigst begrüßt, weil damit einer jener Uebelstände beseitigt wird, deren Behebung seitens der Stadtgemeinde=Vertre¬ tung Steyr bereits mit der dem hohen k. k. Eisenbahn=Ministerium am 19. April 1906, Z. 7863, unterbreiteten Eingabe angestrebt wurde. Auch die Führung eines Gegenzuges zum Anschlusse an den Personenzug Nr. 12 nach Wien würde insbesondere für die hiesigen Geschäftsleute einen beachtenswerten Vorteil bedeuten, da es denselben bei Benützung der projektierten Anschlüsse an die Züge Nr. 11 und 12 möglich wäre, einen ganzen Tag in Wien verbringen zu können, ohne dort übernachten zu müssen. Die Stadtvertretung von Steyr glaubt jedoch hervorheben zu müssen, daß es ihres Erachtens nicht zweckmäßig wäre und den Interessen der Stadtbevölkerung kaum entsprechen würde wenn die Einführung der projektierten Nachtzugsverbindungen von der Auflassung der ab 1. Mai d. J. neu eingelegten Züge Nr. 1123 und Nr. 1124 abhängig gemacht würde, da es keines¬ wegs noch feststeht, daß das Bedürfnis nach einem Anschluß an die Züge Nr. 11 und 12 größer ist, als nach den mit 1. Mai l. J. geschaffenen Zugsverbindungen, weil über die Benützung der erst mit 1. Mai d. J. ins Leben gerufenen Zugsverbin¬ dungen noch die Erfahrung mangelt, denn eine solche Neuein¬ führung braucht immer eine längere Zeit, bis dieselbe allgemein bekannt wird und sich beim reisenden Publikum einbürgern kann. Auch würde nach Auflassung des Zuges Nr. 1124 die hiesige Bevölkerung wieder auf jene ungünstige Verbindung mit der Landeshauptstadt Linz (Zug Nr. 1146/17) angewiesen sein, welche wiederholt zu lebhaften Klagen Anlaß gegeben hat, und welche im Hinblicke auf die vielen und regen geschäftlichen Be¬ ziehungen, welche zwischen der Landeshauptstadt und der nächst¬ größten Stadt Oberösterreichs naturgemäß bestehen, als unhalt¬ bar bezeichnet werden muß. Die Stadtvertretung der landesfürstlichen Stadt Steyr glaubt daher der Erwartung Ausdruck geben zu dürfen, daß die k. k Staatseisenbahn=Verwaltung bereit sein wird, für die bisher in Eisenbahnsachen so sehr vernachlässigte Stadt Steyr das gewiß nicht bedeutende finanzielle Opfer zu bringen und die gleich¬ zeitige Führung der in Aussicht genommenen Nachtanschlußzüge und der seit 1. Mai l. J. neu eingeführten Tageszüge Nr. 1123 und 1124 zu ermöglichen, ohne daß die letzteren Züge oder auch nur einer davon aufgelassen wird. Sollte jedoch die k. k. Eisenbahnverwaltung wider Erwarten nicht in der Lage sein, die gleichzeitige Führung dieser beiden Zugspaare zu ermöglichen, so glaubt die Stadtvertretung noch chließlich bemerken zu sollen, daß die mit 1. Mai l. J. einge¬ ührten Zugsverbindungen (Nr. 1123 und Nr. 1124) für die Stadt Steyr eine größere Bedeutung haben und erlangen dürften, als wenn diese Züge wieder aufgehoben und dafür die projektierten Nachtzugsverbindungen eingeführt werden würden. Wird einstimmig angenommen. — Z. 15.207. Dringlichkeitsanträge: Der Herr Referent gibt bekannt, daß noch zwei dringliche Gegenstände der l. Sektion vorliegen, nämlich: 1. Diensteskündigung des Sekundararztes im St. Anna=Spitale, Herrn Dr. Büchel. 2. Ansuchen der ledigen Mannschaft der Sicher¬ heitswache um Auflassung der gemeinsamen Menage. Die Dringlichkeit dieser Gegenstände wird angenommen. Der Herr Referent verliest ad 1 folgenden Sektions¬ antrag: Obwohl nach der Konkurs=Ausschreibung und dem An¬ stellungs=Dekrete Herr Dr. Büchel seinen Dienst als Sekundar¬ arzt im St. Anna=Spitale halbjährig zu künden hätte — somit sein Austritt erst am 10. Jänner 1907 erfolgen sollte — ist die I. Sektion dafür, die Kündigung des Herrn Dr. Büchel mit 1. Oktober 1906 zu acceptieren, um demselben bei der Erlan gung der angestrebten Gemeindearztensstelle in Sierning nicht hinderlich zu sein und stellt demnach folgende Anträge: Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es werde die Kündigung des städtischen Sekundararztes im St. Anna=Spitale, Herrn Dr. Joh. Büchel, mit dem Dienstes¬ austritte am 1. Oktober 1906 ausnahmsweise angenommen und ist derselbe am 1. Oktober 1906 seines Dienstes als Sekundar¬ arzt des städtischen St. Anna=Spitales zu entheben. 2. Ist sofort die Konkurs=Ausschreibung wegen Wieder¬ besetzung dieser Sekundararztensstelle im St. Anna=Spitale unter den in der letzten Konkurs=Ausschreibung vom 27. November 1904, Z. 25.792, normierten Bedingungen mit dem Einreichungs¬ termine bis 1. September 1906 zu veranlassen. Wird einstimmig angenommen. Ad 2 liegt folgender Sektionsantrag vor: Nachdem die von den Gesuchstellern geltend gemachten Gründe tatsächlich vorliegen und das Gesuch vom städtischen Polizei=Inspektor und auch amtlich befürwortet wird, eine Ver¬ pflegung der kasernierten Wachmannschaft in Gasthäusern aber aus Dienstesrücksichten nicht zulässig erscheint, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde zur Erleichterung der Fortführung der eigenen Menage der unver¬ ehelichten kasernierten Wachmannschaft die Entlohnung der Köchin für diese Menage im monatlichen Betrage von 20 K ab 1. Juli 1906 seitens der Stadtgemeinde Steyr bis auf Weiteres be¬ stritten und ist die Stadtkasse anzuweisen, ab 1. Juli 1906 monatlich den Betrag von 20 K zu diesem Zwecke der städtischen unverehelichten kasernierten Wachmannschaft auszufolgen Dieser Antrag wird nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinderäte Hiller, Wolf, Köstler, Schertler, Dantlgraber und Herr Vizebürgermeister Lang beteiligen, ange¬ nommen. — Z. 77/V. P. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 6. Teilweise Abänderung des Beschlusses wegen Aukaufes von österr.=ungar. Bankaktien. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über den Ankauf von 20 Stück Aktien der österr.=ungar. Bank aus dem Franziska Eyermann'schen Fonde. Bezüglich des Ankaufes weiterer 20 Stück Aktien der österr.=ungar. Bank empfiehlt dieselbe den Verkauf der vinkulierten Silberrente Nr. 10.853 im Nominale von 40.000 K, anstatt die Verwendung der bisher in Aussicht ge¬ nommenen drei Fonde, weil zur Erlangung des Stimmrechtes der Ankauf von 20 Aktien aus einem Fonde erfolgen muß. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: In teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 11. Mai d. J. wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es sollen zum Ankauf von weiteren 20 Stück österr.=ungar. Bankaktien nicht die in dieser Sitzung bestimmten Fonde herangezogen werden, sondern die auf den Namen Stadtgemeinde Steyr vinkulierte Silberrente Nr. 10.853, ddo. 1. Juli 1870, im Nominale von 40.000 K devinkuliert und veräußert werden. Die anzukaufenden 20 Stück österr.=ungar. Bankaktien, owie die für den erübrigenden Betrag von 6000 K wieder zu erwerbende Staatsrente sind wieder auf den Namen der Stadt¬ gemeinde Steyr vinkulieren zu lassen. Einstimmig nach Antrag. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 7. Kostenvoranschlag für die Herstellung eines Trottoirs von der Friedhofstiege bis zum Gehwege bei der Artillerie=Kaserne. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rücksicht darauf, daß die Herstellung eines Trottoirs zum Zugange zur Kaiser Franz Josef=Artillerie=Kaserne sich als äußerst wünschenswert erweist, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, dieses Trottoir solle nach dem vorliegenden Projekte hergestellt und die Kosten des¬ elben per 3000 K aus Präliminar=Post „Außerordentliche Bau¬ ührungen“ bewilligt werden. Dieser Antrag wird, unterstützt vom Herrn G.=R. Dantl¬ graber, einstimmig angenommen. Z. 14.956. 8. Grundpachtungsansuchen. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die Grund¬ parzelle 1054 sei dem Besitzer des Hauses Frauenstiege Nr. 6, Herrn Sebastian Hager, um den jährlichen Pachtschilling von 20 K, ab 1. Juli 1906 gerechnet, unter den bisherigen Pacht¬ bedingungen und ½jähriger gegenseitiger Kündigung zu verpachten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.662. 9. Eingabe der Oberrealschul=Direktion um An¬ weisung von Rechnungen für Herstellungen im Turn¬ saale. Ueber die vorliegende Eingabe stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem der für Adaptierungen in der Oberrealschule be¬ willigte und präliminierte Betrag per 4000 K bereits verbraucht erscheint, stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat möge beschließen, auch noch außerdem und ausnahmsweise die vorliegenden Rechnungen über Herstellungen im Turnsaale zu genehmigen und den Betrag von 157 K 60 k zur Zahlung anzuweisen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.539. Liegt noch folgender Dringlichkeitsantrag vor: Dringlichkeitsantrag betreffend das Ansuchen des Jugendspiel=Vereines um Zuweisung eines weiteren Platzes für Vereinszwecke. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, dem Verein für Jugendspiele und Körperpflege wird auch der verlangte Platz nördlich der Industriehalle zu Spielzwecken unter den in der Gemeinderatssitzung vom 11. Mai d. J. gemachten Bedingungen überlassen, nämlich daß der Verein die Gemeinde von jeder Auf¬
4 stellung von Gerätschaften zu verständigen hat und daß der Verein für jeden angerichteten Schaden an Gebäuden, Fenstern 2c. aufzukommen hat; diese Bewilligung wird vorerst unentgeltlich und nur bis 1. Oktober 1906 erteilt. Herr G.=R. Dr. Angermann stellt den Zusatzantrag, daß dem Verein die Planierung dieses neuen Spielplatzes nur unter Aufsicht eines Gemeindeorganes gestattet werde. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrage des Herrn G.=R. Dr. Angermann wird angenommen. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 10. Ernennung eines Armenvaters für das dritte Armenviertel. Nachdem Herr Florian Peßl, Gemischtwaren=Händler, Schweizergasse 3, sich zur Uebernahme der Armenvaterstelle für das 3. Viertel bereit erklärte, stellt die Sektion den Antrag: der löbliche Gemeinderat wolle Herrn Florian Peßl zum Armen¬ vater des 3. Viertels ernennen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.077. 11. Verleihung einer Pacher=Pfründe. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle be¬ schließen, daß die frei gewordene Pacher=Pfründe von monatlich 12 K dem Bewerber Mathias Bach, gewesener Feilenhauer, ver¬ liehen werde. Einstimmig nach Antrag. 12. Verleihung einer Kronlacher=Stiftungspfründe. Die Sektion stellt diesbezüglich folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß die frei¬ jewordene Kronlacher=Stiftungspfründe von jährlich 200 K dem Anton Kaufmann, Spänglermeister, verliehen werde. Einstimmig nach Antrag. Dringlichkeitsanträge: Dringlichkeitsanträge betreffend mehrerer Ansuchen um Beteilung aus den kaufmännischen Krankenstiftungen. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt die Sektion folgende Anträge: 1. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Gesuchsteller Franz Zemene infolge seiner Erwerbsunfähigkeit für vier Monate, und zwar für Juli, August, September und Oktober d. J., aus den Zinsen der bestandenen Gremialkranken¬ kasse per Monat 40 K, zusammen 160 K, bewilligt werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.159 2. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Gesuchsteller Albert Hofer aus den Zinsen des bestandenen kauf¬ männischen Krankenvereines infolge seiner nachgewiesenen Er¬ werbsunfähigkeit zu Erholungszwecken eine Unterstützung von 200 K bewilligt werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 14.084. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. von G. B
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 13. Juli 1906. Vertraulicher Theil. Exerzierplatz-Angelegenheit. Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Herrn Vizebürgermeister Franz Lang und erbittet sich das Wort zu folgenden Mitteilungen: Im Laufe der Verhandlungen über den Exerzierplatz ist von der Heeresverwaltung auch der Wunsch auf Benützung der 3 Bauerngehöfte auf dem Exerzierplatze ausgesprochen worden und es wurden seitens der Heeresverwaltung gemischte Kommissionen eingeleitet, welche die Aufgabe hatten zu erheben, wie viele Mannschaft und Pferde in diesen Bauerngehöften untergebracht werden könnten und unter welchen Bedingungen die HeeresVerwaltung diese Bauerngüter übernehmen könnte. Ich habe mich auf den Standpunkt
gestellt die auf dem Exerzierplatze befindlichen der Gemeinde gehörigen Bauerngüter der Heeresverwaltung unentgeltlich für militärische Zwecke auf die Dauer der Pachtzeit zur Verfügung zu stellen, gegen dem, daß die Adaptierung und Erhaltung derselben von dem Militärärar übernommen wird, da diese Bauerngüter für die Gemeinde heute keinen Wert haben und für dieselbe nur eine Last bilden, die Erhaltung dieser Bauerngüter wäre für die Gemeinde mit Auslagen verbunden, denen eine Einnahme nicht gegenüber stände. Die Überlassung dieser Bauerngüter an die Heeresverwaltung gegen einen Mietzins auf Grund des Einquartierungsgesetzes stünde auch nicht im Verhältnisse zu den Adaptierungskosten. Es wurden daher mit der Heeresverwaltung bezüglich Überlassung der 3 Bauerngüter folgende
Vereinbarungen getroffen: Kommissions-Protokoll aufgenommen zufolge Korps-Kommando-Verordnung B. A. No 3071 vom 4. November 1905. Gegenstand Benützung der auf dem Artillerie-Exerzierplatze in Steyr befindlichen Bauerngehöfte und zwar das sogenannte Harrergut, das Mayergut und das Taschlmayrgut, sämtliche in Dornach, Gemeinde Gleink. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates beziehungsweise des Reichskriegsministeriums wurde vereinbart: Die Stadtgemeinde Steyr ist bereit die drei genannten, ihr gehörigen Bauerngehöfte, samt Nebengebäuden als Bestandteile des Exerzierplatzes dem k.u.k. Militär-Aerar ohne einen besonderen Mietzins, also ohne Entgeld auf die Zeit für welche der Exerzierplatz gepachtet ist zur eventuellen Benützung für militärische Zwecke, insbesondere zur zeitweisen Bequartierung von Truppen, zu überlassen es dürfen jedoch hieraus der Gemeinde keinerlei
Auslagen erwachsen (:insbesonders auch keine Steuern, Umlagen und dgl.:) und wird daher die Militär-Verwaltung alle zur Ermöglichung der Benützung dieser Objekte eventuell notwendigen Adaptierungen u. Instandhaltungen (:einschließlich der Brunnen beim Harrer- und Mayergut:) auf ihre eigenen Kosten zu besorgen haben, wobei jedoch der Militär-Verwaltung nicht die Pflicht erwachsen darf, Instandhaltungen lediglich behufs Erhaltung des gegenwärtigen Bauzustandes der Objekte besorgen zu müssen. Sollte im Laufe der Zeit aus dem Gründe, weil die Militärverwaltung Instandhaltungen dieser Objekte oder einzelner Teile derselben nicht durchführt, weil sie dieselben für ihre Zwecke nicht als notwendig erachtet, oder weil sie überhaupt auf die Benützung dieser Objekte nicht weiter reflektiert, so wird sie die Gemeinde hievon verständigen und bleibt es sodann letzterer überlassen, Instandhaltungen auf eigene Kosten vornehmen zu lassen, oder die Objekte oder einzelne Teile derselben zu demolieren, kann jedoch zu keiner
Zeit weder zu dem Einen noch zu dem Andern verhalten werden. Für Schäden, welche an den Objekten durch Feuer oder sonstige Elementarereignisse oder durch böswillige Handlungen oder Fahrlässigkeiten dritter Personen verursacht werden sollten, haftet weder die Gemeinde, noch die Heeresverwaltung. Letztere ist daher auch nicht berechtigt, für den Fall als durch solche Schäden die Benützbarkeit der Objekte oder einzelner Teile derselben beschränkt oder aufgehoben werden sollte, die Instandsetzung oder Wiederherstellung von der Gemeinde zu verlangen. Die Heeresverwaltung übernimmt die Objekte ohne Inventar in dem Zustande in dem sie sich eben befinden. Bei einer seinerzeitigen Rückübernahme durch die Gemeinde wird sich dieselbe mit jenem Zustande zufrieden geben, in welchen sich die Objekte sodann befinden werden. Die auf dem Taschlmayrgute bestehende Wasserleitung ist eine mit dem Bergmayrgute gemeinsame, die Erhaltung derselben trifft zur Hälfte die Stadt-
gemeinde, welche dieselbe auch in Zukunft auf sich nimmt, wogegen aber auch aus der Brunnenstube am Taschlmayrgute für diese Realität von der Heeresverwaltung nur die Hälfte des jeweilig vorhandenen Wassers in Anspruch genommen werden darf. Auf Grund dieser Vereinbarungen ersuche ich den löbl. Gemeinderat um Annahme nachstehenden Antrages: Der löbl. Gemeindrat wolle den im Kommissionsprotokolle vom 8. November 1905, (aufgenommenen zu Folge Korpskommando-Verordnung No 3071 vom 4. November) getroffenen Vereinbarungen, welche in Abschrift diesem Akte beiliegen, bezüglich der Benützung der auf dem Artillerie-Exerzierplatze gelegenen der Stadtgemeinde Steyr gehörigen drei Bauerngehöfte die Zustimmung erteilen und beschliessen: Diese drei Bauernhöfe also das Harrergut, das Mayergut und das Taschlmayrgut werden dem k.u.k. Militärärar auf Grund der getroffenen Vereinbarungen und der mit dem Erlasse des k. u. k. Korpskommandos vom 23. Juni 1906 Z. 3511 erfolgten
Übernahmsbestimmung durch das Korpsartillerie Regiment No 14 ohne Entgelt auf unbestimmte Zeit zur internen Verwertung, wie sie liegen und stehen übergeben gegen dem, daß die Militärverwaltung alle zur Ermöglichung der Benützung dieser Objekte eventuell notwendigen Adaptierungen und Instandhaltungen auf eigene Kosten besorgt und daß daher der Stadtgemeinde hieraus keine wie immer Nahmen habenden Auslagen erwachsen dürfen. Die Herren Gemeinderäte Meditz und Dantlgraber unterstützen diesen Antrag. Der Herr Vorsitzende bringt nun vorstehenden Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Hierauf übernimmt der Herr Bürgermeister wieder den Vorsitz und schließt die vertrauliche Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2