verlesen werden) um Aufnahme in den Heimatsverband auf Grund des § 2 d. G. vom 5.12.1896 beantragt der Herr Sektionsobmann abzuweisen weil 1.) bezüglich des Franz Cepl derselbe einen der Bewerbung um Aufnahme in den Steyrer-Gemeindeverband unmittelbar vorhergehenden Aufenthalt von 10 Jahren in Steyr nicht mit voller Sicherheit nachgewiesen hat 2.) bezüglich der Klara Schmiedbauer der der Bewerbung unmittelbar vorangehende 10 jährige Aufenthalt in Steyr nicht nachgewiesen ist, 3.) bezüglich des Franz Schützenhofer derselbe sich durch 10 der Bewerbung vorhergehende Jahre hier nicht aufgehalten hat und 4.) bezüglich des Johann Zdesar derselbe einen der Bewerbung unmittelbar vorhergehenden 10 jährigen Aufenthalt in Steyr nicht nachgewiesen hat. Einstimmig nach Antrag. Es liegt ferner vor das Gesuch Seiner Excellenz des Herrn Heinrich Grafen Lamberg um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr für den Fall der Erwerbung der osterreichischen Staatsbürgerschaft. Über dieses Ansuchen stellt die I Sektion den
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