3 Herr Bürgermeister bemerkt, daß das nicht angehe, da die Gemeinde von der Finanzbehörde aufgefordert wurde, den Mietzins für diesen Stand einzubekennen und nachträglich auch nachzuweisen, wie lange der Verkauf auf diesem Platze schon üblich sei, was wohl an die hundert Jahre heranreichen dürfte. Gegen diesen Auftrag der Finanzbehörde ist der Rekurs ergriffen worden. Bei der Abstimmung wird der Gegenantrag des Herrn G.=R. Schertler abgelehnt und sohin der Sektionsantrag mit Majorität angenommen. — Z. 8717. 10. Ansuchen um Mautenthebung. Ueber das vorliegende Ansuchen der Genossenschaft der Huf= und Hackenschmiede in Steyr um Befreiung von der Maut¬ gebühr für jene Oekonomiebesitzer, welche nur wegen einer Re¬ paratur oder wegen Beschlagen von Pferden in das Stadtgebiet fahren, stellt die Sektion nach Anhörung des Leiters der Gefälls einhebung folgenden Antrag: In Anbetracht der außerordentlichen Schwierigkeit, welche der Mautkontrolle durch die Bewilligung dieses Ansuchens auf¬ gebürdet werden würde, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, auf dieses Ansuchen nicht einzugehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 8004. 11. Amtsbericht betreffend Ablauf des Vorspanns¬ Pachtvertrages. Nachdem die Besorgung der Vorspannsfuhren durch den bisherigen Pächter Johann Wild mit Ende Juni 1906 abläuft, beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, die Vorspanns¬ fuhren auf drei Jahre, d. i. für die Zeit vom 1. Juli 1906 bis Ende Juni 1909, unter den bisherigen Pachtbedingungen wieder auszuschreiben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.071. 12. Diverse Subventions= und Spendengesuche. Es werden über Antrag der Sektion bewilligt. 1. Dem Gabelsberger Stenographen=Verein 50 K. 2. Dem Arbeiter=Gefangsverein „Stahlklang“ 200 K. 3. Dem humanitären Verein der Salzburger und Ober¬ österreicher in Wien 20 K. 4. Dem Asylverein der Wiener Universität 10 K. 5. Für den Verein der Oberösterreicher in Innsbruck wird der Mitgliedsbeitrag per 6 K für das Jahr 1906 bewilligt. 6. Das Ansuchen der Bundesleitung der Deutschen Süd¬ mährens um eine Spende wird abgewiesen. 7. Das Ansuchen der Bundesleitung des deutschen Böhmer¬ waldbundes in Budweis wird unter Hinweis darauf, daß in Steyr ohnehin ein Zweigverein des Böhmerwaldbundes besteht, welcher mit 30 K jährlich unterstützt wird, abgewiesen. 8. Das Ansuchen des Vereines „Deutsches Haus“ in Littau um eine Spende wird abgewiesen. 13. Stellungnahme in der Frage der Erbauung eines neuen Gerichtsgebäudes durch das k. k. Justizärar. Der Herr Referent verliest folgendes Promemoria. Seit vielen Jahren bildet die Unzulänglichkeit der von der Stadtgemeinde überlassenen, in Benützung der k. k. Justizbehörde stehenden Räumlichkeiten im Excölestinergebäude in Steyr, wo auch der Schwurgerichtssaal und die dazu gehörigen Neben¬ lokalitäten untergebracht sind, ein ständige Klage. In letzterer Zeit wurde seitens des k. k. Kreisgerichts¬ Präsidiums dieser Angelegenheit näher getreten und an ma߬ gebender Stelle Schritte getan, um auf die eventuelle Erbauung eines Justizgebäudes in Steyr hinzuwirken und so eine gründliche Abhilfe zu schaffen. Fast gleichzeitig wurde die Oeffentlichkeit mit dem vagen Gerüchte behelligt, daß eine Aufhebung des k. k. Kreisgerichtes in Steyr aus dem Grunde der Unzulänglichkeit der Unterkünfte nicht zu den Unmöglichkeiten gehöre, und sofort gab diese Aus¬ streuung Veranlassung zu Folgerungen und zu der Meinung, als sollte durch die Beunruhigung der Oeffentlichkeit die Ge meindevertretung zur Abwendung eines solchen, wohl kaum denkbaren Ereignisses und zur Realisierung des Bauprojektes zu einer kräftigen Beihilfe bewogen werden. Infolge dieses Vorkommnisses nahm das Präsidium des k. k. Kreisgerichtes Veranlassung, nach eingeholter Information anher die mündliche Mitteilung zu machen, daß maßgebenden Ortes die Absicht der Auflassung des k. k. Kreisgerichtes durchaus nicht bestehe daß jedoch das k. k. Justizärar ein förderndes Entgegenkommen für den Fall der Erbauung eines Justizgebäudes begrüßen würde. Mit Zuschrift des k. k. Kreisgerichts=Präsidiums vom 9. April l. J. wurde bekanntgegeben, daß zu demselben Zwecke: die Stadtgemeinde St. Pölten 28.000 K und eine Viertelmillion Mauerziegel bewilligt hat, die Stadtgemeinde Ried in den 1840er Jahren dem Aerar ein Haus geschenkt habe, das später von diesem verkauft wurde, und daß endlich die Stadtgemeinde Wels einen Baugrund im Werte von 60.000 K dem Aerar überlassen habe. Im Verfolge dieser Daten muß nun hervorgehoben werden, daß auch die Stadtgemeinde Steyr laut vorliegenden Vertrages schon am 24. November 1846 das ihr gehörige sogenannte Kaserngebäude am Stadtplatze zum Zwecke der Erbauung des bestehenden Kreisgerichtsgebäudes umsonst überlassen hat, was allein schon in Ansehung der Größe und Lage der Bauarea heute umsomehr als eine sehr wertvolle Beihilfe geschätzt werden muß, da die Gemeinde das damals abgebrochene Gebäude längst für andere Zwecke verwertet haben würde. Auf Grund des Vertrages vom 24. November 1857 hat die Stadtgemeinde ferner eine ansehnliche Reihe von Ubikationen im Parterre und ersten Stock des Excölestinergebäudes zur Be¬ nützung als Arreste und für sonstige Strafjustiz=Zwecke, also seit nahezu 50 Jahren gratis überlassen, was für die Gemeinde im Laufe dieser Zeit den Entgang von rund 100.000 K Nutzwert bedeutet. — Damit ist wohl nachgewiesen, daß es von Seite der Stadt¬ gemeinde für die Unterkünfte des k. k. Kreisgerichtes an opfer¬ willigem und ausgiebigem Entgegenkommen bis zur Stunde nicht gefehlt hat. In Erwägung soll jedoch gezogen werden, daß die dem k. k. Justizärar im Excölestinergebäude überlassenen Räumlich¬ keiten laut § 8 des Vertrages solange gratis zur Verfügung bleiben müssen, als das k. k. Kreisgericht oder eine demselben entsprechende Gerichtsbehörde in Steyr seinen Sitz hat, also auf ganz unabsehbare Zeit, daß also die Gemeinde durch dieses Rechtsverhältnis an der eigenen Benützung dieser Räumlichkeiten, welche einen bestimmten Nutzwert haben, gehindert und daß aus vielen Gründen die Wiedererwerbung des Verfügungsrechtes über dieselben um einen verhältnismäßigen Preis anstrebens¬ wert erscheint. Die Höhe eines bestimmten Betrages könne nun nur auf der Grundlage bemessen werden, welchen Netto=Nutzwert diese Räumlichkeiten haben und ferner, was die Adaptierung dieser Räume kostet, denn in dem heutigen Zustande, in welchem die¬ elben für Justizzwecke seinerzeit hergestellt und vom k. k. Kreis¬ gerichte erhalten wurden, sind dieselben für die Gemeinde über¬ haupt nicht verwendbar. Die Bestimmung, daß das k. k. Aerar diese Räumlichkeiten bei Auflassung des Rechtsverhältnisses wieder in den früheren Zustand zu versetzen verpflichtet sei, ist vertragsmäßig nicht vereinbart worden. — Wenn unter Zugrundelegung der Zusammenstellung des städt. Bauamtes vom 2. Mai l. J. der Nutzwert dieser Räume mit dem jährlichen Reinertrage von 2365 K festgestellt wird, welcher Betrag, mit 4% kapitalisiert, die Summe von 59.125 K ergibt und die für die Erzielung eines Nutzwertes nötigen Adaptierungen auf 24.880 A bewertet werden, so bleibt die Summe von 34.245 K, welche dem k. k. Justizärar angeboten werden könnte, zahlbar sobald ein neues Justizgebäude er¬ richtet und in Benützung genommen ist und unter der Be¬ dingung, daß das vom k. k. Aerar auf Grund des Vertrages vom 24. November 1857 erworbene und in der oberösterr. Land¬ tafel, Hauptbuch Tom. 1/c, Fol. 393, bei dem Cölestinerinnen¬ gebäude Nr. 96 zu Steyr einverleibte Pfandrecht mit Bewilligung des k. k. Aerars und auf dessen Kosten gelöscht sein wird. Steyr, am 7. Mai 1906. Der Bürgermeister: V. Stigler. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem k. k. Justizärar die Summe von 34.245 K angeboten wird, zahlbar obald ein neues Justizgebäude errichtet und in Benützung ge¬ nommen ist und unter der Bedingung, daß das vom k. k. Aerar auf Grund des Vertrages vom 24. November 1857 erworbene und in der o.=ö. Landtafel, Tomo I, Folio 393, bei dem Cöle¬ stinergebäude Nr. 96 zu Steyr einverleibte Pfandrecht mit Be¬ willigung des k. k. Aerars und auf dessen Kosten gelöscht sein wird. Herr G.=R. Dr. Franz Angermann befürwortet die Annahme des Sektionsantrages, weil das Bedürfnis für ein neues Gerichtsgebäude klar auf der Hand liege und die Stadt¬ gemeinde Steyr selbstverständlich die Pflicht hat, einer solchen Aktion fördernd entgegenzukommen, wie dies ja auch in anderen Städten geschieht und weil ja auch durch die Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes die Fronfeste aufgelassen und der Ge¬ meinde wieder zur eigenen Verfügung gestellt wird, welche gewiß dafür eine Verwendung haben wird. Der Herr Vorsitzende bemerkt, wenn der löbliche Gemeinde¬ rat mit dem Sektionsantrag einverstanden ist, werde zur Adap¬ tierung der Übikationen in der Fronfeste noch ein weiterer Betrag von 24.000 K benötigt, mithin die Gemeinde in dieser Aktion mit einem Betrage von rund 60.000 K in Anspruch ge¬ nommen wird. Die ganze Angelegenheit sei noch selbstverständ¬ lich im Werden begriffen, das was der löbliche Gemeinderat heute beschließe, werde der Justizbehörde unterbreitet, welche dann das Weitere verfügen wird. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. Z. 49/V. P. Bei dieser Verhandlung war Herr Kreisgerichtspräsident Freiherr v. Handel=Mazetti und Herr Landesgerichtsrat Ender im Saale anwesend.) III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 14. Ansuchen des Vertreters der Brauerei Zipf in Stehr um Bewilligung zur Herstellung eines Zuganges zur projektierten Veranda Langegasse 1 von der Straße. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Die Sektion stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Gesuchsteller die Benützung des öffent¬ lichen Gutes zur Herstellung eines Einganges in die zu er¬ bauende Veranda unter der Bedingung des jederzeit möglichen Widerrufes gewährt werde. Die notwendigen Herstellungen und
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