Liegt vor das Ansuchen der städt. Sicherheitswache um Gereichung eines Beitrages zum Zwecke der Beschaffung der sg. kleinen Montur. Der Sektionsantrag hierüber lautet: In Anbetracht des Umstandes, daß bei den verheirateten Wachleuten, welche sich WohnungsBeheitzung etc separat besorgen müssen, und für die Familie einen größeren Aufwand machen müssen, tatsächlich eine kleine Zulage als sehr wünschenswert erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde den verheirateten Wachleuten ab 1. Mai 1906 als Beitrag zur Beschaffung der kleinen Montur eine außerordentliche in die Pension nicht einrechenbare Zulage
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