Ratsprotokoll vom 6. April 1906

für die st. Sicherheitswache dahin abgeändert, daß die außerordentlichen Ehebewilligungen anstatt wie bisher auf die Hälfte in Hinkunft bis zu Zweidrittel der systemisierten Wachmann schaft gehen dürfen. In Folge diese Abänderung des § 14 der Dienstes Instruktion wird über Gesuch des st. Sicherheits Wachmannes Franz Mörtenhüber, da von den sistemisirten 19 Wachleuten 7 solche Stellen mit verheirateten Wachleuten besetzt sind, dem Wachmann Franz Mörterhuber die außerordentliche Ehebewilligung gegen Erlag der im § 14 der D. J. vorgesehenen Caution von 6000 K und den sonstigen dort bestimmten Bedingungen erteilt. Einstimmig nach Antrag Z 20 V.P.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2