Ratsprotokoll vom 6. April 1906

öffentliche Dienste steht, gegen denselben weder in moralischer noch staatsbürgerlicher Beziehung etwas vorliegt stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Balthasar Forsthuber das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. mit Rücksicht auf dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Z 3831. Einstimmig nach Antrag. Hierauf stellt Her GR. Dr. Angermann namens der I. Sektion den Antrag nachbenannte Parteien im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz Novelle d. J. 1896

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