Ratsprotokoll vom 29. Dezember 1905

folgenden Antrag: Nachdem bisher die Heilungskosten (incl. Medikamente) für die städt Amtsdiener aus Gemeindemitteln bestritten wurden und auch die städt Wachleute für ihr Person laut § 8 der Organisation dieses Benefizium genießen wird seitens der I. Sektion der Antrag: gestellt. Es werden die Heilungskosten (Medikamente) der erkrankten st. Amtsdiener auch in Hinkunft jedoch nur für ihre Person aus Gemeindemitteln bestritten; diese Bewilligung hat jedoch auf die Familien Mitglieder der städt Amtsdiener keine Anwendung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2