Pauschales von 60 K für die infolge Ausübung des ständigen externen Dienstes erwachsenen Auslagen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß der Gesuchsteller tatsächlich einen anstrengenden Dienst hat, wobei die Abnützung der Civilkleider und die außerhäusliche Verpflegung in Betracht kommt, erscheint eine Erhöhung des ihm bereits hiefür bewilligten Jahrespauschales von 96 K gerechtfertigt und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde den st. Sanitäts Aufseher Karl Menschik aus den geltend gemachten Gründen eine Erhöhung, des für Abnützung der Civilkleidung bewilligten Jahrespauschales von 96 K auf 150 K bewilligt u zw ab 1. Jänner 1906. Einstimmig nach Antrag Z 148.
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