Ratsprotokoll vom 29. Dezember 1905

leihung der Dienstalterszulage. Sektionsantrag: Mit Rücksicht darauf daß die Zuerkennung eines Quadrienniums vor Ablauf des 4. Dienstjahres gegen die bestehenden Vorschriften verstößt, kann auf die Bewilligung des Quadrienniums von vor Ablauf der 4 Dienstjahre nicht eingeraten werden, da dadurch für andere Fälle ein Präjudiz geschaffen würde. Andererseits erscheint Gesuchsteller der Zuerkennung einer Renumeration würdig und stellt daher die I. Sektion der Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des städt Verwaltungskanzellisten Herrn Alois Gmainleitner um Zuerkennung des I. Quadrienniums vor Ablauf der fixirten Zeit aus präjudiziellen Gründen keine Folge gegeben dafür

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