Beschlusses vom 4. Dezemb 1903 als definitiver Beamter der Stadtgemeinde Steyr ab 1. Dezemb 1905 angestellt und in die X. Rangsklasse mit einem Jahresgehalt von 1600 K u einer Aktivitätszulage von 300 K eingereicht und habe den Titel eines städt. Cassenamts Assistenten zu führen. Das st. Cassenamt ist anzuweisen, demselben ab 1. Dezemb 1905 den obigen Betrag auszuzahlen. Einstimmig nach Antrag Z 128 Prs. b. Der Herr Referent gibt bekannt, daß um die freigewordene Kanzleigehilfen stelle durch den Austritt des Michael Etz 5 Bewerber eingeschritten sind, von denen der Bewerber Karl Frank vom Amte in erster Linie empfohlen wird. Die Sektion stellt den Antrag:
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