Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1905

3 nommen. Dieser Werkstättenbau war damals nur im kleinen Stile gedacht mit einem Kostenaufwande von 30.000 bis 40.000 Kronen. Dieser Werkstättenbau ist also für den löblichen Ge¬ meinderat keine Neuheit, und wurde nur hinausgeschoben, weil die Heeresverwaltung über die Ausdehnung dieses Werkstätten¬ baues bis vor kurzem nicht schlüssig geworden ist. Nun ist am 13. August l. J. ein Erlaß der k. k. Statt¬ halterei Linz herabgelangt, worin der Stadtgemeinde Steyr er¬ öffnet wurde, daß das k. u. k. Reichskriegsministerium beab¬ sichtigt, anläßlich der Reorganisation der Artillerie in jedem Korpsbereiche eine Artilleriewerkstätten=Abteilung aufzustellen, welche die größeren Reparaturen an Feld= bezw. Gebirgsartillerie¬ materiale zu bewirken haben wird. Eine solche Artilleriewerk¬ stätte soll auch im Bereiche der Korpsartillerieregiments=Kaserne Steyr auf Grund des Einquartierungsgesetzes geschaffen werden. luf Grund dieses Erlasses wurde ich beauftragt, den Zusammen¬ tritt der gemischten Lokalkommission zur Verfassung des Bau¬ programmes und des Detailelaborates zu veranlassen, was Ende August geschehen ist. Angefordert werden ein Mannschafts=, ein Werkstättengebäude, ein Flugdach und gemauertes Magazin und ein freistehender Abort. Nach den vorliegenden Plänen und Kostenvoranschlägen stellen sich die Kosten für diese Ubikationen auf rund 130.000 K. Die bezüglichen Verhandlungen sind unter der Voraussetzung der Zustimmung des löblichen Gemeinderates geführt worden, und es obliege ihm daher heute, die Zustim¬ mung zu diesen Mehrauslagen vom Gemeinderate zu erwirken. Dadurch, daß es gelungen ist, die Brigade=Equitation nach Steyr zu bekommen, liegt auch der Bau einer Brigadewerkstätte nahe. Der Bau dieser Werkstätte liege auch im wirtschaftlichen Interesse der Stadt Steyr, da aus den Bedürfnissen dieser Werk¬ stätte auch hiesige Gewerbetreibende Nutzen ziehen können. Nachdem zur Erbauung der Brigade=Werkstätte die vor¬ handenen Mittel ausreichen, so daß ein neues Darlehen hiezu nicht ausgenommen zu werden braucht, so glaube er, daß der löbliche Gemeinderat seine Zustimmung zu den Wünschen der Heeresverwaltung geben werde, und stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle nunmehr unter den bisher üblichen Modalitäten die Erbauung der Artillerie=Werkstätten¬ Abteilung im Komplexe der Artilleriekaserne beschließen, und zwar für ein Mannschaftsgebäude, ein Werkstättengebäude, ein Flugdach und Magazin, einen freistehenden Abort samt den dazu nötigen Wasserleitungs= und Kanalisierungs=Anschlüssen im bei¬ läufigen Kostenvoranschlage von 130.000 K und unter der Be¬ dingung, daß die vorhandenen und bewilligten Mittel dazu reichen und daher die Aufnahme eines besonderen Anlehens zu diesem Zwecke nicht nötig ist. Herr G.=R. Schachinger stellt die Anfrage, ob das zum Baue der Artillerie=Kaserne ausgenommene Darlehen auch noch ausreichend ist für den Bau der Brigade=Werkstätte, er habe ge¬ hört, daß für den letzteren Bau auch der Reservefond benützt werden soll. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß, wie er bereits erwähnt habe, die vorhandenen Mittel auch für den Bau der Brigade=Werkstätte ausreichend sind. Die Inanspruchnahme des Reservefondes ist vorerst nicht in Aussicht genommen, sollte das aus irgend einem Grunde notwendig oder wünschenswert sein, so würde jedenfalls der löbliche Gemeinderat um seine Zustim¬ mung ersucht werden. Herr G.=R. Hiller spricht den Wunsch aus, daß der Bau der Brigade=Werkstätte nur an hiesige Gewerbetreibende ver¬ geben werde. Der Herr Vorsitzende erwidert, es sei ja schon beim Baue der Artillerie=Kaserne darauf Bedacht genommen worden, daß hiesige Geschäftsleute vor allen berücksichtigt werden, was auch geschehen ist. Er stehe nicht an, diesen Standpunkt auch jetzt wieder einzunehmen, aber eine Ausschreibung, die nur zu gunsten der einheimischen Gewerbetreibenden abzielt, möchte er wegen der Verantwortung gegenüber der Landesverwaltung nicht anraten. Infolge Beschlusses des hohen oberösterr. Landtages hat der Landesausschuß die Verpflichtung, die ganze Kasernbau =Ange¬ legenheit, also auch die Ausschreibung der Arbeiten, zu über¬ wachen, und es ist aus diesem Grunde nicht möglich, von einer allgemeinen Ausschreibung abzugehen. Eine Ausschreibung muß erfolgen, und kann derselben keine Beschränkung zu Grunde ge¬ legt werden. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Antrag des Herrn Bürgermeisters zur Abstimmung und wird derselbe ein¬ stimmig angenommen. Der Herr Bürgermeister bemerkt noch, daß ihm daran liege, daß der löbliche Gemeinderat heute erkläre, daß der Bau der Brigade=Werkstätte als eine längst vorgesehene, im ursprüng¬ lichen Bauprogramme aufgenommene, allerdings nunmehr er¬ weiterte, vom Kasernbau untrennliche Angelegenheit ist und die Ausschreibung und Vergebung dieser Bauarbeiten unter den bis¬ herigen Modalitäten vor sich gehe. Der Herr Vizebürgermeister bringt diese vom Herrn Bürgermeister nachgesuchte Erklärung zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig erteilt. Hierauf Schluß der Sitzung. Der Vorsitzende: Druck von G. Bri

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