stellt namens der I. Sektion den Antrag auf Aufnahme der genannten Parteien in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr im Sinn des § 2 der Heimatsgesetz Novelle vom J 1896. Einstimmig nach Antrag: II. Personalien. Liegt folgenden Sektionsbericht und Antrag vor Es wird dem löblichen Gemeinderate bekannt gegeben, daß 3 PersonalAnsuchen von städt Beamten vorliegen um Beförderung in eine höhere Rangsklasse. Nachdem mit dieser Beförderung ein Mehraufwand pro Jahr von circa 900 K verbunden
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