Ratsprotokoll vom 29. September 1905

2 stimmung kundgegeben und wird der Herr Bürgermeister beauf¬ tragt, diese Kundgebung am 1. Oktober dem deutschen Volkstag in Brünn bekannt zu geben. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. 3. Zuschrift der k. k. Finanz=Prokuratur in Linz betreffs des Benefiziatenhauses zu St. Anna. Der Herr Referent verliest die in Bezug auf die Nutzungs¬ rechte am Benefiziatenhause zu St. Anna bereits gefaßten Sitzungsbeschlüffe vom 16. Jänner 1903 und 29. April 1903, sowie die Note der k. k. Finanz=Prokuratur in Linz vom 2. Au¬ gust 1905, Z. 2716, um gütliche Beilegung dieser Angelegenheit und stellt sohin namens der 1. Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der k. k. Finanz=Prokuratur in Linz vom 2. August 1905, h. ä. Zahl 17.788, eröffnet, daß der mit Sitzungsbeschlüssen des Gemeinde¬ rates der l. f. Stadt Steyr vom 16. Jänner 1903 ad Zahl 24.792 und vom 29. April 1903 ad Zahl 6729 in der Frage der Nutzungsrechte am Benefiziatenhause in St. Anna bereits festgelegte Rechtsstandpunkt der Stadtgemeinde Steyr auch durch den bekannt gegebenen Inhalt der Inventur des unter dem Dekanate Steyr und der weltlichen Vogtei Magistrat Steyr be¬ stehenden Benefizien der St. Anna=Kapelle vom 7. März 1846 nicht alteriert werden kann, weil diese Inventur für die Erwer¬ bung des beanspruchten ausschließlichen Nutzungsrechtes des Benefiziaten in St. Anna an dem fraglichen Benefiziatenhause keinen gerichtsordnungsmäßigen Beweis bildet. Hiefür ist ledig¬ lich der Grundbuchstand im Sinne des § 481 a. b. G. B. ma߬ gebend, weil nach dieser Gesetzesstelle das dinglose Recht der Dienst¬ barkeit (Servitut) auf unbewegliche Sachen, die in den öffent¬ lichen Büchern eingetragen sind, nur durch die Eintragung in das Grundbuch erworben werden kann. Da tatsächlich aber im Grundbuche über das fragliche Benefiziatenhaus, K.=Nr. 447 und 448, in Aichet zu Steyr, Ein¬ lagezahl 1068, ein solches Servitut der ausschließlichen Benützung dieses Hauses für die Benefiziaten in St. Anna nicht eingetragen ist, so ist ein solches Servitut auch nicht erworben worden. Aber auch auf eine eventuelle Ersitzung dieses Servituts kann sich das Benefizium von St. Anna nicht berufen, weil dem jeweiligen Benefiziaten von St. Anna die Wohnung im soge¬ nannten Benefiziatenhause seitens der Stadtgemeinde Steyr als Verwalterin des Milden Versorgungsfondes jedesmal nur frei¬ willig und ohne rechtliche Verpflichtung eingeräumt wurde, wie dies aus dem Inventar selbst hervorgeht, daher der rechtmäßige, redliche und echte Besitz dieses vermeintlichen Rechtes zur Er¬ sitzung mangelt. Die Stadtgemeinde Steyr kann daher mit Rücksicht auf diese Rechtslage von ihrem Rechtsstandpunkte in dieser Frage nicht abgehen, ist aber zur Vermeidung eines Rechtsstreites bereit, auch in Hinkunft gewiß darauf Rücksicht zu nehmen, daß dem Benefiziaten von St. Anna die Mitbenützung des sogenannten Benefiziatenhauses wie bisher eingeräumt wird, jedoch ausdrück¬ lich nur auf Grund der freiwilligen Ueberlassung der Wohnung seitens der Stadtgemeinde Steyr, ohne daß daraus eine recht¬ liche Verpflichtung der ausschließlichen Nutznießung dieses Hauses für den Benefiziaten von St. Anna abgeleitet werden könnte oder dürfte. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 17.788. 4. Besetzung der Schuldienerinstelle an der Mäd¬ chen=Volksschule in der Berggasse in Steyr. Der Herr Referent stellt namens der I. Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die pro¬ visorische Stelle einer Schuldienerin für die fünfklassige Mäd¬ chenschule in der Berggasse wird im Sinne der Ausschreibung ddo 22. Juli 1905, Z. 16.529, der Maria Schartner, Rasier¬ messerschmieds=Witwe in Steyr, vom 1. Oktober d. J. an ver¬ liehen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.787. 5. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Liegt vor der Rekurs des Johann Riedl, Vormund der mj. Marie Riedl, gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 24. August 1905, Z. 17.379, mit welcher das Begehren auf Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für dieses Kind mit der Begründung abgewiesen wurde, daß die Gewähr einer ordent¬ lichen Erziehung dieses Kindes in ihrem gegenwärtigen Pflege¬ orte nicht gegeben ist und dieses Kind in die Schutzanstalt auf¬ genommen wird. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die vom Re¬ kurrenten geltend gemachten Gründe sich als nicht stichhältig er¬ wiesen haben, so beantragt die Sektion: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen: Dieser Rekurs wird abgewiesen und wird hiemit der Beschluß des Armenrates der l. f. Stadt Steyr ddo 24. August 1903, Z. 17.379, bestätigt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.215. 6. Amtsbericht wegen Wiederbesetzung der Wasen¬ meisterstelle. Liegt vor das Gesuch des Johann Hofstätter, Wasenmeister in Pergern, um Verleihung der Abdecker=Konzessiion für den Stadtbezirk Steyr. Auf Grund des vorliegenden Amtsberichtes und des An¬ suchens stellt der Herr Referent folgenden Antrag: Nachdem Gesuchsteller die Konzession zum Abdeckergewerbe für den Landbezirk nachgewiesen hat, seitens der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft kein Ausschließungsgrund geltend gemacht wurde und Gesuchsteller die Eignung besitzt, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des Josef Hofstätter stattgegeben, derselbe als städt. Abdecker bestellt und demselben die bisherige Remuneration von 200 K nebst Ergreifensgebühren bewilligt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.829. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 7. Jahresrechnungs=Abschluß pro 1904. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, daß gegen die laut Kundmachung vom 31. Juli 1903, Z. 17.382, zur öffentlichen Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen vom Solarjahre 1904 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse und aller unter städt. Verwaltung stehenden Fonde während der vierzehntägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind. Hierüber stellt der Herr Referent namens der Sektion fol¬ genden Antrag: Auf Grund des Berichtes der städt. Rech¬ nungskanzlei und nachdem diese Abschlüsse durch die Herren Ge¬ meinderäte Heindl, Reitter und Tureck geprüft und richtig be¬ funden worden sind, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen: Es werden die Rechnungsabschlüsse genehmigt und sind dieselben in 100 Exemplaren in der bisherigen Form in Druck zu legen und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister zu übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.599. 8. Gesuch des neuen Seelsorgers zu St. Anna Hochw. Herrn Rudolf Hager um Zuweisung der bisher üblichen Remuneration per 400 K. Ueber dieses Ansuchen stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Herrn Rudolf Hager, Spitalseelsorger=Stellvertreter zu St. Anna, in¬ folge neuerlicher Verzichtleistung des Herrn Direktors Matthias Scheibenbogen vom 17. August 1905 zu Gunsten seines Stell¬ vertreters die jährliche Dotation von 400 K aus freien Stücken, und zwar vom 1. August 1905 ab in monatlichen Raten vor¬ hinein zu bewilligen, und zwar analog dem Gemeinderats¬ beschlusse vom 17. Oktober 1902. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.807. 9. Erlaß des o.=ö. Landesausschusses betreffs Bei¬ trittes zum Taubstummen=Unterstützungsverein in Linz. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Ge¬ meinderat wolle beschließen, die Stadtgemeinde Steyr trete als Gründer diesem Vereine mit einem Jahresbeitrage von 10 K bei, und zwar auf fünf Jahre. Einstimmig nach Antrag. — Z. 19 938. 10 Spendengesuche. ) Liegt vor das Gesuch der Gesellschaft zur Erhaltung und Versorgung erwerbsunfähiger Dienstboten beiderlei Ge¬ schlechtes in Wien um eine Subvention. Die Sektion beantragt die Abweisung dieses Ansuchens in¬ folge Ueberhäufung mit derartigen Ansuchen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.122. b) Liegt vor das Ansuchen des Komitees in Leopoldskirchen um eine Beihilfe für die Abgebrannten. Die Sektion stellt den Antrag auf Abweisung dieses An¬ uchens infolge Ueberhäufung mit derartigen Ansuchen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.297. Herr G.=R. Schönauer entfernt sich. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ Bürgermeister Franz Lang. 11. Protokollar=Erklärung des Herrn Karl Viertl enior betreffs teilweiser Lösung des Pachtverhältnisses hinsichtlich der Parzelle 694 (Galgenwiese im Stein¬ feld) zwecks Ablagerung von Schutt 2c Der Herr Reserent gibt bekannt, daß infolge mehrfacher Beschwerden die Schuttablagerung hinter dem Arbeiterheim ein¬ gestellt und ein neuer Schuttablagerungsplatz ausgemittelt werden mußte. Als geeigneter Schuttablagerungsplatz wurde die an Herrn Karl Viertl verpachtete Parzelle 694 befunden, und nachdem Herr Viertl bereit ist, diese Parzelle gegen Minderung seines Pachtschillings zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen, stellt die Sektion den Antrag: Nachdem sich die Notwendigkeit ergeben hat, eine neue Schuttablagerungsstelle zu eröffnen und die Parzelle 694 sich dazu eignet, stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen, die Parzelle 694 als Schuttablagerungs¬ stätte zu bestimmen und den Pachtvertrag mit Herrn Karl Viertl dahin abzuändern, daß er für die Pachtung der Parzelle 691, 695, 696 den jährlichen Pachtschilling per 20 K zu zahlen hat. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.221. IV. Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 12. Ansuchen um Bezahlung eines Spitalskosten¬ rückstandes aus einem für Verpflegung im Armenhause hinterlegten Kapitale. Hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löb¬ liche Gemeinderat wolle beschließen, daß die rückständigen Spitals¬ verpflegskosten im Betrage von 78 K für Josef Pühringer aus dem von demselben bei der Gemeinde erlegten Kapitale von 2000 K bezahlt werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.109.

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