2 2. Das unif. bewaffn. Bürgerkorps dankt für die muni¬ fizenten Spenden zu dem Fahnenweihfeste. Zur Kenntnis. — Z. 16.976. 3. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, daß die Jahres¬ Rechnungen vom Solarjahre 1904 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde vom 1. August 1905 ab durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Zur Kenntuis. — Z. 17.382. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Der Herr Referent verliest den Rekurs des Josef Wagner, verehelichten Schuhmachers in Steyr, gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 14. Juli 1905, Z. 13.758, womit dessen Ansuchen um Gewährung eines Erziehungsbeitrages aus dem Grunde abgewiesen wurde, weil Bittsteller erhobenermassen einen Wochenlohn von 8—10 K hat und stellt namens der Sektion Antrag: folgenden Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Josef Wagner gegen den abweislichen Beschluß des städt. Armenrates vom 14. Juli 1905, Z. 13.758, wegen Bewilligung eines Erziehungsbeitrages aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16.548. Herr G.=R. Hiller stellt den Antrag, den Rekurrenten wenigstens dahin zu unterstützen, daß ihm Schuhe für arme Schulkinder in Arbeit gegeben werden. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß die Vergebung der Kinderschuhe dem Vereine der Schulfreunde, welcher von der Gemeinde sehr hoch subventioniert wird, zustehe, jedoch werde er den Rekurrenten vielleicht für die Anfertigung von Armenschuhen in Vormerkung nehmen. 2. Eingabe der Erben nach dem verstorbenen Ehrenbürger Herrn Ferdinand Gründler hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung. Der Herr Referent verliest die bezügliche Eingabe und den Stiftbrief=Entwurf, welcher lautet: Stiftbrief=Entwurf. Wir gefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beur¬ kunden und bekennen kraft dieses Stiftbriefes für uns und unsere Nachfolger: Es haben die Erben nach dem am 15. Juli 1905 zu Stadt Steyr verstorbenen Ehrenbürgers der Stadt Steyr, Herrn Ferdinand Gründler, Privatier und Hausbesitzer, nämlich Herr Ferdinand Gründler, Eisenhändler und Hausbesitzer, als Sohn und Fräulein Franziska Gründler, Private in Steyr, als Tochter, bei der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr unterm 6. August 1905, Zahl 17.715, nachstehende Eingabe überreicht: Löbliche Gemeinde=Vorstehung Steyr! Unser am 15. Juli 1905 verstorbener Vater Herr Ferdinand Gründler, Ehrenbürger der Stadt Steyr, Privatier und Haus¬ besitzer, hat bei seinen Lebzeiten uns Kindern gegenüber wieder¬ holt den Wunsch ausgesprochen, daß wir nach seinem Ableben einen Betrag von 8000 K zur Errichtung einer von der Stadt¬ gemeinde Steyr zu verwaltenden Stiftung widmen sollen, deren nähere Bestimmungen im Nachstehenden ausgeführt sind: 1. Die Stiftung habe auf den Namen „Ferd. Gründler'sche Pfründen=Stiftung“ zu lauten. 2. Das Stiftungsvermögen habe die Stadtgemeinde Steyr fruchtbringend zu verwalten und sei aus den Zinsen desselben eine einzige Jahres=Pfründe, zahlbar in Halbjahres=Raten zu errichten. Das Verleihungsrecht der vom Stiftungs=Vermögen ent¬ fallenden Zinsen stehe alljährlich dem löblichen Gemeinderate zu. 3. Auf die Zuweisung der Pfründe haben in erster Linie verarmte direkte Nachkommen des Stifters Anspruch, gleichgiltig, welchen Beruf oder welchen Geschlechtes dieselben angehören und zwar auch dann, wenn dieselben nicht mehr nach Steyr zuständig oder außerhalb Steyr wohnhaft sein sollten. In Ermangelung solcher gilt im allgemeinen für die Ver¬ leihung der Grundsatz, daß diese Pfründe einer verarmten unter¬ stützungsbedürftigen und unterstützungswürdigen, nach Steyr zuständigen und in Steyr domizilierenden Person männlicher Geschlechtes zu geben ist, unter denen vor allen verarmte Gewerbs¬ leute der Eisenbranche, welche in Steyr ein selbständiges Gewerbe ausgeübt haben, oder noch ausüben, solange solche vorhanden, zu berücksichtigen sind. Der Besitz des Bürgerrechtes seitens der zu Beteilenden ist nicht hinderlich, aber auch nicht erforderlich. Es ist nicht aus¬ geschlossen, daß der Person, welche die Pfründe bezieht, dieselbe auch in den nächsten Jahren wieder verliehen werden kann. Zur Errichtung dieser Pfründe erlegen wir gefertigte Ferdinand und Franziska Gründler als Erben des Stifters Ferdinand Gründler freiwillig und ohne Uebernahme einer weiteren Verpflichtung zur Zahlung der etwaigen Kosten des Stiftbriefes oder der etwa auflaufenden Gebühren, zu deren Deckung die vorerst abreifenden Zinsen der Stiftung verwendet werden sollen, den Betrag von 8000 K, in Worten Achttausend Kronen, und stellen die Bitte: Der löbliche Gemeinderat wolle die Annahme und frucht¬ bringende Verwaltung dieser Stiftung für sich und seine gesetz¬ lichen Nachfolger genehmigen. Schließlich wird ersucht, eine beglaubigte Abschrift des Stiftbriefes zuhanden des gefertigten Ferdinand Gründler aus¬ folgen zu lassen. Steyr, am 1. August 1905. Ferdinand Gründler m. p. Franziska Gründler m. p. Das Stiftungs=Kapital per 8000 K (achttausend Kronen) wurde seitens der genannten Erben bei der Stadtkasse zur Ein¬ zahlung gebracht und hiefür erworben: lautend auf die Stadtgemeinde Steyr und der Ferdinand Gründler'schen Stiftung, welche Stiftungs=Obligation in der hierstädtischen Depositenkasse hinterlegt wurde Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat sich nun in seiner Sitzung vom 11. August 1905 zur Annahme dieser edlen Stiftung dankbarst bereit erklärt, sowie sich zur sorgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungs=Kapitales verpflichtet. Des weiteren hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in dieser Sitzung beschlossen, daß sowohl die eventuell zu entrichten¬ den Staatsgebühren für diese Stiftung als auch die sonstigen Stiftbrief =Errichtungskosten aus den abreifenden Zinsen des Stiftungs=Kapitales zu decken sind, daher diese Stiftung erst nach vollständiger Deckung dieser Kosten ins Leben treten könne. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr jeloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger im Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung sowie Erhaltung des Stiftungs=Kapitales, solange die Bedeckung vorhanden ist, stets Sorge zu tragen und mit dem Stiftungs=Vermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stif¬ tungsbehörde keine Veränderung vorzunehmen Urkund dessen wurde dieser Stiftbrief in drei gleichlauten¬ den Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k. Statthalterei Linz und den beiden Stiftern Ferdinand und Franziska Gründler zu übergeben ist. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Sektionsantrag hierüber lautet: Ueber diese Eingabe der Geschwister Gründler, des Herrn Ferdinand und des Fräuleins Franziska Gründler, stellt die I. Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es werde dem Herrn Ferdinand und dem Fräulein Franziska Bründler für diesen Akt der Humanität der geziemende Dank zum Ausdrucke gebracht. 2. Die Stadtgemeinde Steyr nimmt diese Stiftung an und erklärt sich bereit, die fruchtbringende Verwaltung dieser Stiftung im Sinne der Stiftungsbestimmungen für solange die Bedeckung vorhanden ist, gewissenhaft zu führen und 3. wird dem Entwurf des Stiftbriefes die Zustimmung erteilt. 4. Behufs behördlicher Genehmigung des Stiftbriefes hat der Herr Bürgermeister die erforderlichen Schritte bei der k. k. Statthalterei einzuleiten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.715. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 3. Amtsbericht über den Stadtkasse=Journals¬ Abschluß pro Mai 1905. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse pro Mai wie folgt: 30.119 K 55 h Einnahmen im Monate Mai 1905. 5.657 „ 30 „ Kassarest vom Vormonat 35.776 K 85 k Gesamt=Einnahmen 25.082 „ 38 „ Ausgaben im Monat Mai 1905. Kassarest pro Juni 1905 . . 10.694 K 47 h Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassejournal durch die Herren Gemeinderäte Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 17.410. 1. Gesuch des Bienenzüchter=Vereines in Steyr um eine Subvention Die Sektion stellt den Antrag, diesem Vereine zum Zwecke der Beschickung der Ausstellung eine Subvention von 50 K zu bewilligen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 15.978. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Josef Huber. 5. Antrag auf Feuerversicherung der Artillerie¬ Kasern=Objekte. Die Sektion beantragt, die Objekte der Kaiser Franz Josef¬ Artillerie=Kaserne im Werte von 1,295.770 K bei der o.=ö. Landes¬ Brandschaden=Versicherungs=Anstalt um die Prämie von 946 K 19 h pro Jahr versichern zu lassen. Herr G.=R. Dr. Angermann stellt die Anfrage, ob auch andere Versicherungs=Gesellschaften zur Offertlegung eingeladen worden sind. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er selbst die Initiative ergriffen habe, die Kasernbau=Objekte bei der Landes=Assekurranz versichern zu lassen, weil er das Gefühl gehabt habe, daß es doch mindestens die Courtoisie verlange, nachdem das Land über Beschluß des h. Landtages für die Artilleriekaserne durch Zinsen¬ ergänzung für das Anlagekapital und entsprechende Zuschüsse zu den Erhaltungskosten erhebliche Beiträge leisten wird, daß auch
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