Ratsprotokoll vom 12. Mai 1905

Probejahr ohnedies in die Pensionsberechtigung einzurechnen ist, dann weiters daß die bereits in pensionsfähiger Eigenschatt bei dem Wiener Magistrat zugebrachte Dienstzeit vom 26/11 1881 bis 1/7 1885 das sind 3 Jahre und 4 Monate im Sinne eines Hofdekrets vom 28/8 1899 beim Übertritte gleichfalls in die Pensionsfähigkeit einzurechnen sein soll, Gesuchsteller schon 20 Jahre tadellos dient und andere Angestellten der Stadtgemeinde diese Anrechnung früherer Dienstleistungen bereits wiederholt bewilligt wurde stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde im Nachhange zu dem Gemeinderats Beschlusse vom 7. April 1905 Z 30. V.P. dem Herrn Viktor Jandaurek, Stadtbuchhalter die Einrechnen der beim Wiener Magistrate in pensionsberechtigter Stellung zugebrachten Dienstzeit vom 6. Novemb 1881 bis 1/4 1885 in die Pensionsberechtigung der Anstellung

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