Ratsprotokoll vom 12. Mai 1905

stellten zur Leistung der Dienstkautionen aufgehoben wurde. Auf Grund dieser Gesetzesbestimmung wäre die im Sinne des Gemeinderats beschlusses von 15. Jänner 1886 vom städt. Hauptkassier Johann Paarfüsser erlegte Kaution p 3 200 K demselben auszufolgen. Der Herrn Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen; es sei von der bisherigen Gepflogenheit der Kautionserlegung bei der Stadtgemeinde Steyr in Beziehung auf die Angestellten, bei welcher eine solche in Frage kommt, nicht abzugehen. Einstimmig nach Antrag Z 7901

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