stellten zur Leistung der Dienstkautionen aufgehoben wurde. Auf Grund dieser Gesetzesbestimmung wäre die im Sinne des Gemeinderats beschlusses von 15. Jänner 1886 vom städt. Hauptkassier Johann Paarfüsser erlegte Kaution p 3 200 K demselben auszufolgen. Der Herrn Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen; es sei von der bisherigen Gepflogenheit der Kautionserlegung bei der Stadtgemeinde Steyr in Beziehung auf die Angestellten, bei welcher eine solche in Frage kommt, nicht abzugehen. Einstimmig nach Antrag Z 7901
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