im Sinne des § 2 des Heimatsgesetzes vom J 1896 die Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr bewilligen: Einstimmig nach Antrag: Zur Abweisung werden beantragt: 1. Maria Schreiberhuber, 2. Heinrich Wanderer, 3. Franz Haupt. Herr GR. Dr. Redtenbacher stellt namens der I. Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinde wolle das Ansuchen der genainten 3 Parteien um Aufnahme in den Gemeinde Verband abweisen; da dieselben noch nicht 10 Jahre ununterbrochen in Steyr wohnhaft sind. Einstimmig nach Antrag
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