Ratsprotokoll vom 12. Mai 1905

bei der Stadtgemeinde Steyr bewilliget so daß also dessen Pensionsberechtigung vom 26. Novemb 1881 zu berechnen sein wird. Einstimmig nach Antrag Z 58 V.P. Herr GR. Dr. Angermann entfernt sich Herr Stadtrat Franz Gall gibt bekannt, dass nachstehende Parteien auf Grund ihres 10 jährigen ununterbrochenen Aufenthalts das Heimatrecht in Steyr ersessen haben und um ihre Aufnahme in den Gemeinde Verband Steyr auf Grund der § 2 des Heimatsgesetzes vom Jahre 1896 bittlich wurden. 1. Franz Bamminger, s. Frau 3 Kinder 2. Anton Berger, s. Frau 3 Kinder 3. Anton Cermak, s. Frau 3 Kinder 4. Ludwig Degner s. Frau 4 Kinder 5. Therese Frohmann Witwe 6. Franz Henigl, s. Frau 1 Kind

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